Psychotherapeuten und -therapeutinnen
Unsere Dienstleistungen umfassen folgende Tätigkeiten:
- Erstellen der Arbeitnehmerveranlagung für die letzten fünf Jahre
Falls Sie Ihre Ausgaben für Ausbildung, Einzellehrselbsterfahrung (Else) und Gruppenlehrselbsterfahrung, Fachliteratur, Mitgliedsbeiträge etc. noch nicht beim Finanzamt geltend gemacht haben, so können wir das nachholen. Die Antragsfrist endet jedoch beim Finanzamt nach fünf Jahren. - Meldung des Beginns Ihrer selbständigen Arbeit an das Finanzamt
Wir füllen den Finanzamtsfragebogen gemeinsam aus. - Meldung des Beginns Ihrer selbständigen Arbeit an die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) und Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung,
da das Jahresergebnis (Verlust oder Gewinn) in den ersten Jahren Ihrer Tätigkeit noch nicht die Versicherungsgrenze übersteigt - Erklärung der Betriebsausgabenarten
- Erklärung von vorteilhaften und nachteiligen Gewinnbereichen
Es ist nicht vorteilhaft, wenn Ihr steuerpflichtiger Jahresgewinn die Versicherungsgrenze nur geringfügig überschreitet. Vorteilhaft ist es, wenn der Jahresgewinn die Versicherungsgrenze um einen Mindestbetrag überschreitet oder darunter bleibt. Wir besprechen Möglichkeiten, den Gewinn zeitlich zwischen den Kalenderjahren zu steuern, so dass er im vorteilhaften Bereich bleibt. Sie vermeiden so eine Art „SVS-Falle“. - Anpassung der vorläufigen SVS-Beitragsgrundlage an steigende Gewinne, wenn Sie die Wochenarbeitszeit Ihres Dienstverhältnisses reduzieren und die Wochenarbeitszeit in Ihrer Praxis erhöhen. So können Sie hohe oder sehr hohe Nachzahlungen an SVS-Beiträgen im Folgejahr vermeiden.
- Erhöhung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen in diesem Fall, um hohe Nachzahlungen an Einkommensteuer im Folgejahr zu vermeiden
- Falls Sie bereits in der Situation sind, dass Ihnen Nachzahlungen an SVS-Beiträgen und Einkommensteuer für das Vorjahr vorgeschrieben worden sind, erarbeiten wir einen Zahlungsplan und Ratenzahlungsansuchen an die SVS und an das Finanzamt.
Einige FAQs von Psychotherapeut*innen
- Wann benötige ich eine Registrierkasse?
Wir unterscheiden drei Zahlungsarten von Klienten:
Banküberweisung, bar und Bankomatzahlung
Eine Registrierkasse benötigen Sie, wenn erstens die Bar- und Bankomatzahlungen höher als € 7.500 und zweitens Ihre Gesamthonorare höher als € 15.000 pro Jahr sind.
Sie benötigen also z.B. keine Registrierkasse, wenn Sie € 21.000 Jahreshonorar erhalten haben und davon nur € 7.000,- bar oder mit Bankomatzahlung. Auch dann nicht, wenn Sie € 10.000 erhalten haben und alles bar oder mit Bankomatzahlung. - Welche Registrierkasse verwenden Psychotherapeuten häufig?
Unter meinen Klienten verwenden viele Psychotherapeuten cbird oder auch hellocash.
- Welchen Hinweis auf die Umsatzsteuerfreiheit soll ich auf meiner Honorarnote schreiben?
1) Honorare für Psychotherapie sind ust-frei gemäß § 6 Abs 1 Z 19 UStG,
2) Honorarnoten für Coaching, Supervision, für Vorträge bzw. für ein Seminar
und für Untermieteinnahmen sind
ust-frei nach der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG,
das gilt für Einnahmen bis 55.000 EUR, wobei die Psychotherapieeinnahmen nicht mitgerechnet werden.
Verwenden Sie bitte diese Formulierungen auf Ihrer Honorarnote:
1) umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs 1 Z 19 UstG
bzw.
2) umsatzsteuerfrei nach der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG - Was versteht man unter einem Jahresabschluss?
Den Jahresabschluss erstellt der Steuerberater, er besteht aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EA-Rechnung), dem Anlagenverzeichnis, der Reisekostenaufstellung. Eine Hilfsliste ist evtl. die Fahrtenliste (Liste über die betrieblichen Fahrten mit dem PKW).
Referenzen von einigen meiner Psychotherapeuten finden Sie auf meiner Webseite unter
https://www.meller.biz/index.php/guestbook.html
In einem Video erfahren Sie mehr über die Steuerberatungskanzlei Meller und ihre Arbeitsweise:
https://www.meller.biz/index.php/index.html
weitere Fragen:
- Soll ich die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit TheraPsy machen?
Rechnungsstellung, Patientendokumentation etc. sind gute Module. Für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung habe ich eine eigene Exceldatei entwickelt, mit der meine Mitarbeiter und ich weiterarbeiten können- die Exceldatei ermöglicht einen Datenaustausch. Während wir an einem Jahresabschluss arbeiten, können Sie mit der Exceldatei für das Folgejahr weiterbuchen.
In der Exceldatei können Sie die vorläufige Einkommensteuer, die auf Ihren Gewinn entfällt, ablesen. Ich zeige Ihnen eine Methode, mit der von mir entwickelten Exceldatei Ihren voraussichtlichen Jahresgewinn zu budgetieren.
Bezüglich SVS-Beiträge beantragen wir im Jänner eine vorläufige Einstufung für Sie. Wenn sich der budgetierte Gewinn ändert, so können wir bis Ende September eine Erhöhung oder Reduktion der SVS-Beitragsgrundlage beantragen.
- Könnte eine Praxissoftware Unterstützung bieten, alle relevanten Belege zu sammeln und aufzubereiten?
Eventuell ja- wichtig ist für uns, dass wir mit der von uns entwickelten Exceldatei weiterarbeiten können. Insofern können Sie gerne jede Praxissoftware nutzen, jedoch nicht das EA-Rechnungstool, weil wir mit Ihrer Praxissoftware nicht weiterarbeiten können und der Datenexport aus der Praxissoftware nicht die von uns erstellen Excel-Formeln beinhaltet. Sie können auch ohne Praxissoftware systematisch Ihre Rechnungen ablegen- wir zeigen Ihnen zur Auswahl sowohl eine digitale Belegablage als auch eine Papierablage.
Physiotherapeuten, Osteopathen, Ergotherapeuten, Energetiker, Yogalehrer
Wir betreuen auch Berufsangehörige dieser Berufsgruppen.
