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Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 66 vom Jänner 2016

 

Inhaltsverzeichnis

1. Herabsetzungsantrag der SVA-Vorschreibung 2016; neu ab 2016: Antrag auf
         Erhöhung der SVA-Vorschreibung möglich

2. Herabsetzungsantrag der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2016

3. Sozialversicherungswerte 2016

4. Versicherungsgrenze für Neue Selbstständige; Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung

 

1.    Herabsetzungsantrag der SVA-Vorschreibung 2016; neu ab 2016: Antrag auf Erhöhung der SVA-Vorschreibung möglich

Anfang Februar 2016 werden die bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) versicherten Selbstständigen ihre Vorschreibung für das 1. Quartal 2016 erhalten. Bei den SVA-Beiträgen 2016 handelt es sich um eine vorläufige Einstufung. Wie werden diese vorläufigen SVA-Beiträge berechnet?

Ausgangspunkt sind Ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bzw. aus Gewerbebetrieb 2013 und davon ausgehend Ihre „endgültige Beitragsgrundlage“ 2013, dieser Betrag wird um 7,5% erhöht. Diese von der SVA „vorgeschlagene“ Beitragsgrundlage kann mit einem schriftlichen Antrag herabgesetzt werden. Eine Herabsetzung ist dann zu empfehlen, wenn Sie im Jahr 2016 mit einem Jahresgewinn rechnen, der um weniger als 7,5% gegenüber 2013 steigt.

Ansonsten ist eine Herabsetzung zwar möglich, führt aber dann wiederum einer SVA-Nachzahlung, sobald die SVA vom Finanzamt den Einkommensteuerbescheid erhält. Zur SVA-Nachzahlung kommt es in demjenigen Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt erlassen wurde.
Beispiel: Der Einkommensteuerbescheid 2014 wurde im Oktober 2015 erlassen. -> Die SVA-Nachzahlung für 2014 wird im Jahr 2016 in vier Teilbeträgen vorgeschrieben.
Variante: Der Einkommensteuerbescheid 2014 wurde im Jänner 2016 erlassen. -> Die SVA-Nachzahlung für 2014 wird im Jahr 2017 in vier Teilbeträgen vorgeschrieben.

So kann es auch vorkommen, daß SVA-Nachzahlungen für zwei Jahre von der SVA in einem Jahr vorgeschrieben werden.
Beispiel: Der Einkommensteuerbescheid 2013 wurde im Jänner 2015 erlassen.
               Der Einkommensteuerbescheid 2014 wurde im Oktober 2015 erlassen.
-> Die SVA-Nachzahlungen für 2013 und für 2014 werden im Jahr 2016 jeweils in vier Teilbeträgen vorgeschrieben, und zwar bis Ende Februar 2016 die erste Rate der Nachzahlung für 2013 plus die erste Rate der Nachzahlung für 2014. In so einem Fall ist unbedingt die Herabsetzung der SVA-Beitragsgrundlage für 2016 zu empfehlen, um die Liquiditätsbelastung in Grenzen zu halten.

Die Tatsache, daß SVA-Nachzahlungen für mehrere Jahre von der Sozialversicherungsanstalt oft Jahre nach dem Einkommensteuerbescheid vorgeschrieben werden, führt dazu, daß manche Selbstständige den Überblick verlieren, wie viel Geld Sie auf die Seite legen und für die SVA-Nachzahlungen reservieren müssen. Selbst wenn man das Geld auf die Seite gelegt hat, stöhnt man mehrere Jahre lang unter den Nachzahlungen, die gleichzeitig mit einer höheren SVA-Vorschreibung für das laufende Jahr einhergehen.

Manche Klienten von mir ziehen es vor, die für den Gewinn 2016 zu erwartenden SVA-Beiträge auch im Jahr 2016 zu bezahlen. Damit häufen sich keine Rückstände an, und die SVA-Beiträge 2016 sind „periodenrein“.
2016 ist es erstmals möglich, einen Antrag auf Erhöhung der vorläufigen SVA-Beitragsgrundlage an die SVA zu stellen. 2016 sind also sowohl Herabsetzungsanträge als auch „Erhöhungsanträge“ der vorläufigen SVA-Beitragsgrundlage möglich. Dieser „Erhöhungsantrag“ heißt Antrag auf „Anpassung meiner vorläufigen Beitragsgrundlage, Veränderung meiner Einkünfte“, es gibt dafür ein eigenes SVA-Formular.

Wann ist ein Antrag auf Anpassung (Erhöhung) der vorläufigen Beitragsgrundlage zu empfehlen?

  • Bei einer beträchtlichen Gewinnsteigerung 2016 gegenüber 2013.
  • Für gewerbliche Unternehmer in den ersten drei Jahren ihrer Selbstständigkeit, die einen höheren Jahresgewinn als € 6.700,- erwirtschaften. Diese Unternehmer werden vorläufig mit der Mindestbeitragsgrundlage eingestuft, in der Krankenversicherung mit € 415,72 und in der Pensionsversicherung mit € 723,52, das ergibt eine vierteljährliche Vorschreibung von € 543,37. Bereits bei einem Jahresgewinn von € 12.000,- kommt es sonst zu einer SVA-Nachzahlung für 2016 nur für die Pensionsversicherungsbeiträge von € 982,-. In den ersten zwei Jahren wird die Krankenversicherung nicht nachbemessen.
  • Wenn der Gewerbetreibende im 3. Jahr selbstständig ist, kommt es bei einem Jahresgewinn von € 12.000,- bereits in der Pensions- und Krankenversicherung zu einer Nachbemessung,
    es kommt zu einer SVA-Nachzahlung für 2016 für die Pensionsversicherungsbeiträge von € 982 und für die Krankenversicherungsbeiträge von € 688,-, in Summe von € 1.670,-.

Neue Selbstständige sind in den ersten drei Jahren ihrer selbstständigen Tätigkeit in der Kranken- und Pensionsversicherung mit einer vorläufigen Beitragsgrundlage von € 415,72 eingestuft, das ergibt eine vierteljährliche Vorschreibung von € 372,54. Durch die niedrigere vorläufige Beitragsgrundlage steigt bei einem Jahresgewinn von € 12.000,- die SVA-Nachzahlung bereits auf € 1.538,- in der Pensionsversicherung und € 636,- in der Krankenversicherung, in Summe € 2.175,-. Bei einem Gewerbetreibenden mit einem Jahresgewinn von € 12.000,- betrug aufgrund der höheren vorläufigen SVA-Beiträge die SVA-Nachzahlung nur € 1.670,-.

Die SVA-Vorschreibung und den Überblick darüber zu behalten, ist höchst komplex, wie Sie sehen-ich unterstütze Sie bei allen Anträgen und allen Berechnungen, wir erarbeiten gemeinsam die für Sie passende Einstufung. Ich berechne jährlich für Sie, wie viel Geld Sie sich für die SVA-Nachzahlung auf die Seiten legen sollten. Ich empfehle meinen Klienten, das Geld für die SVA-Nachzahlung auf ein vom Geschäftskonto getrenntes Sparkonto zu legen, damit Sie das Geld zur Verfügung haben, wenn Sie es benötigen.

 

2.    Herabsetzungsantrag der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2016

Mitte Jänner 2016 werden Sie die Vorschreibung der Einkommensteuer-Vorauszahlung 01-03/2016 erhalten. Wie wird diese berechnet?
Einkommensteuer 2014 +9%
Falls bereits im Jahr 2016 der Einkommensteuerbescheid 2015 ergeht, dann wird die Einkommensteuer 2015 mit 1,04 multipliziert.

Wann ist ein Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2016 zu empfehlen?

  • Wenn Ihr Gewinn 2016 voraussichtlich um weniger als 9% gegenüber Ihrem Gewinn 2014 steigt

Geben Sie mir bitte Bescheid, wenn Sie eine Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2016 wünschen, wir besprechen dann, ob ein Herabsetzungsantrag für Sie möglich ist und welche Begründung im Herabsetzungsantrag angeführt werden kann. Das Finanzamt kann einen Herabsetzungsantrag auch ablehnen, wenn er eine unplausible Begründung enthält.

 

3.    Sozialversicherungswerte 2016

a) für Selbständige und Gewerbetreibende  
Pensionsversicherungsbeitrag 18,50%
Krankenversicherungsbeitrag 7,65%
Zwischensumme 26,15%
SeVo-Beitrag (Selbständigenvorsorge) 1,53%
Summe 27,68%
   
Unfallversicherungsbeitrag pro Jahr 109,32 €
   
Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2016 beträgt 12x jährlich 5.670,00 €
Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2016 68.040,00 €
   
b) für freie Dienstnehmer  
Geringfügigkeitsgrenze 12x jährlich 415,72 €
Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2016 beträgt 12x jährlich 5.670,00 €
Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2016 68.040,00 €
   
c) für Angestellte  
Geringfügigkeitsgrenze 14x jährlich 415,72 €
Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2016 beträgt 14x jährlich 4.860,00 €
Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2016 68.040,00 €
   
d) Versicherungsgrenze für neue Selbstständige  
bis 2015:  
ohne zusätzliches Dienstverhältnis 6.453,00 €
neben einem Dienstverhältnis 4.871,76 €
   
ab 2016:  
ohne zusätzliches Dienstverhältnis 4.988,64 €
neben einem Dienstverhältnis 4.988,64 €

 

4.    Versicherungsgrenze für Neue Selbstständige; Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung

  • Bis 2015 gab es noch zwei Versicherungsgrenzen. Erst ab Überschreiten einer der Grenzen fiel man in die Pflichtversicherung.
    Ab 2016 gibt es hier eine Neuerung: „Ab 01.01.2016 gilt für alle neuen Selbstständigen die gleiche Versicherungsgrenze in Höhe des 12 fachen der Geringfügigkeitsgrenze“. Dieser Wert beträgt in 2016
    € 4.988,64. Das heißt wenn dieses Einkommen überschritten wird, fällt die Pflichtversicherung an. 
  • Ein Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung wegen geringer Einkünfte und Umsätze ist möglich für Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz von weniger als € 30.000,00 und einem Jahreseinkommen von weniger als € 4.988,64: Es werden keine Pensionsversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge fällig. Dieser Antrag muß am Jahresanfang gestellt werden, solange noch keine Krankenversicherungsleistungen bezogen wurden. Nach Ablauf des Jahres ist dieser Antrag ist nicht mehr rückwirkend möglich.