TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 130 vom April 2026
1. Sozialversicherungswerte 2026 Österreich
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für Gewerbetreibende |
monatlich € |
jährlich € |
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Mindestbeitragsgrundlage |
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in der Pensionsversicherung |
551,10 |
6 613,20 |
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in der Krankenversicherung |
551,10 |
6 613,20 |
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Höchstbeitragsgrundlage (12x) |
8.085,00 |
97.020,00 |
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für neue Selbständige |
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Versicherungsgrenze |
6 613,20 |
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Mindestbeitragsgrundlage |
551,10 |
6 613,20 |
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für Angestellte/ Arbeiter |
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Geringfügigkeitsgrenze |
551,10 |
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Höchstbeitragsgrundlage (14x) |
6 930,00 |
97.020,00 |
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sonstige SV-Werte |
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Einkommensgrenze für Befreiung für Gewerbetreibende |
6 613,20 |
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Umsatzgrenze für SV-Kleinunternehmerregelung |
55.000,00 |
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Unfallversicherungsbeitrag |
12,95 |
155.40 |
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Unfallversicherungsbeitrag pro Quartal |
38,85 |
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2. geplanter Einkommensteuer-/Lohnsteuerfreibetrag für Zuverdienst für Pensionisten ab 1.1.2027
Ziel ist ein höherer Netto-Zuverdienst neben der Pension und der Effekt, dass einige Bürger ihren Pensionsantritt aufschieben, um für eine Weiterarbeit den Steuerfreibetrag nutzen zu können. Die Ausarbeitung und Begutachtung der Gesetze sollen bis Juni 2026 abgeschlossen sein. Das Inkrafttreten der Gesetze ist für 1.1.2027 geplant. Die folgende Beschreibung des Maßnahmenpakets ist somit vorläufig.
Lohnsteuer-/ Einkommensteuer-Freibetrag von € 15.000,- pro Jahr
Der Freibetrag von € 15.000,- pro Jahr soll für Erwerbstätige gelten, die das Regelpensionsalter von 65 Jahren erreicht haben, in Pension gehen und weiterarbeiten. Für Frauen der Jahrgänge 1964 bis 1968 wird das Pensionsalter seit 1.1.2024 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben. Umfasst sind sowohl unselbständige als auch selbständige Einkünfte.
Für Personen, die eine Regelpension beziehen, ist der Freibetrag an das Erreichen von 40 Versicherungsjahren gekoppelt. Personen, die im Regelpensionsalter sind, jedoch bisher noch keine 40 Versicherungsjahre gesammelt haben, müssten den Pensionsantritt verschieben, wenn Sie den Steuerfreibetrag nutzen wollen. Die folgende Graphik veranschaulich den Entscheidungsbaum:
2. Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung
Für erwerbstätige Personen im Regelpensionsalter entfällt der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung ab 1.1.2027. Diese Regelung soll entsprechend für selbständig Erwerbstätige gelten.
3. Praktische Auswirkungen des Älteren-Beschäftigungspakets
Das geplante Maßnahmenpaket soll der weit verbreiteten Kritik entgegenwirken, dass sich das Arbeiten im Alter finanziell nicht lohnt. Obenstehender Entscheidungsbaum, Vergleichsrechnung und Teile des Textes aus der Quelle: Arbeitsbuch Oberlaa-Seminar Frühjahr 2026, Artikel von StB Mag. (FH) Robert Baumert, Seite 175
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geltende Rechtslage |
geplante Rechtslage |
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Bruttogehalt pro Monat |
1 500,00 |
1 500,00 |
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SV DN-Anteil |
-230,25 |
-76,50 |
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Lohnsteuer |
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bzw. Einkommensteuer |
-419,02 |
-52,05 |
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Netto-Zuverdienst |
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neben der Pension |
850,73 |
1 371,45 |
4. Aspekte und Gestaltungsmöglichkeiten eines Pensionsaufschubes
Der Steuerfreibetrag für Erwerbstätige steht nur Personen zu, die
• in Regelpension sind und mindestens 40 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung haben
oder
• das Regelpensionsalter erreicht haben, aber die Pension nicht antreten, also sogenannte ,,Aufschieber"
Das Aufschieben der Alterspension hat neben dem Steuerfreibetrag
folgende pensionsrechtliche Effekte:
• Erhöhung der Pension durch das Aufschieben um 5, 1 % pro zusätzlich geleistetem Arbeitsjahr
für maximal 3 Jahre, insgesamt somit Pensionserhöhung bis zu 15,3 % möglich
• Erhöhung der Pension durch zusätzliche Beitragsmonate, die am Pensionskonto gutgeschrieben werden
Seit 1.1.2026 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, in Teilpension zu gehen. Durch eine Reduktion der Arbeitszeit von mindestens 25 % kann ein teilweiser Pensionsantritt erfolgen. Das Pensionskonto wird im Fall der Teilpension gesplittet in einen geschlossenen Teil für die in Anspruch genommene Pension und einen offenen Teil für die aufrecht erhaltene Tätigkeit. Die positiven Pensionseffekte fürs Aufschieben der Pension wirken im Fall der Teilpension auf den offenen Teil des Pensionskontos.
