TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 59 vom Februar 2015

 

Inhaltsverzeichnis:
1.  Herabsetzungsantrag der auf Basis von 2013 um 9% erhöhten
     Einkommensteuervorauszahlungen 2015 ist möglich, auch die SVA-Vorschreibung 2015 auf
     Basis Ihres Einkommens 2012 ist eventuell zu hoch
2.  Sozialversicherungswerte 2015
3.  Immobilienboom, Glosse aus der FAZ

 

1.    Herabsetzungsantrag der auf Basis von 2013 um 9% erhöhten Einkommensteuervorauszahlungen 2015 ist möglich, auch die SVA-Vorschreibung 2015 auf Basis Ihres Einkommens 2012 ist eventuell zu hoch

Bei mehreren meiner Klienten bleibt das Einkommen seit Jahren ungefähr gleich, dennoch erhöht die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) die SV-Beiträge in ihrer Vorschreibung vom 1. Quartal gegenüber dem Vorjahr um ca. 10%. Auch das Finanzamt nimmt die Einkommensteuer lt. Steuerbescheid 2013 als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2015, erhöht diesen Betrag um 9% und errechnet so die Vorschreibung an Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2015. Auf Basis des Einkommensteuerbescheids 2014 werden die Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2015 immerhin noch um 4% erhöht.

Nur wenige Unternehmen erwirtschaften kontinuierlich jedes Jahr um 5 - 10% mehr Gewinn als im Vorjahr - Finanzamt und SVA rechnen damit, daß ein hoher Anteil der Unternehmer es verabsäumt, einen Herabsetzungsantrag an das Finanzamt und einen Herabsetzungsantrag an die SVA zu stellen. Die Höhe der SV-Beiträge und Einkommensteuer-Vorauszahlungen pendelt sich auch niemals richtig ein.

Es ist jedes Jahr ein Herabsetzungsantrag an die SVA und an das Finanzamt möglich und erforderlich, weil sonst die vorläufige SVA-Vorschreibung um ca. 10% höher als im drittvorangegangen Jahr ist, und die Einkommensteuer-Vorauszahlungen um 9% höher als im zweitvorangegangenen Jahr festgesetzt werden.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Überprüfung, ob ein Herabsetzungsantrag an die SVA und an das Finanzamt für Sie möglich ist und welche Begründung im Herabsetzungsantrag angeführt werden kann.

 

2.    Sozialversicherungswerte 2015

Versicherungsgrenze für Neue Selbständige             € 6.453,36 
Versicherungsgrenze für Neue Selbständige mit Dienstverhältnis  € 4.871,76

a) für Selbständige und Gewerbetreibende

   

Pensionsversicherungsbeitrag

 

18,50%

Krankenversicherungsbeitrag

 

7,65%

Zwischensumme

 

26,15%

SeVo-Beitrag (Selbständigenvorsorge)

 

1,53%

Summe

 

27,68%

     

Unfallversicherungsbeitrag pro Jahr

 

106,80 €

     

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2015 beträgt 12x jährlich

5.425,00 €

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2015

 

65.100,00 €

     

b) für freie Dienstnehmer

   

Geringfügigkeitsgrenze

12x jährlich

405,98 €

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2015 beträgt 12x jährlich

5.425,00 €

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2015

 

65.100,00 €

     

c) für Angestellte

   

Geringfügigkeitsgrenze

14x jährlich

405,98 €

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2015 beträgt 14x jährlich

4.650,00 €

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2015

 

65.100,00 €

3.  Immobilienboom, Glosse aus der FAZ

Quelle: Glosse von Markus Frühauf aus der FAZ vom 25.02.2015

In Deutschland gibt es ein Gesprächsthema: Immobilien. Egal ob beim Bier nach dem Sport oder am Wochenende im Café - der Gedanke, sich eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen, beschäftigt die Bevölkerung. Die Marktzinsen für sichere Bundesanleihen liegen um die null Prozent, zu einem großen Teil auch schon darunter. Die Banken fangen an, die Strafzinsen der Europäischen Zentralbank in Form höherer Kontogebühren an die Privatkunden weiterzureichen. Sparen lohnt nicht mehr. Wer in den neunziger Jahren sein Geld in Zinsanlagen steckte, konnte sein Vermögen in zwölf Jahren verdoppeln. Nun seien dafür 120 Jahre nötig, rechnete jüngst der Genossenschaftsverband der Volks- und Raiffeisenbanken vor. Doch die historisch niedrigen Zinsen machen gleichzeitig Kredite billig. Die stetig steigenden Immobilienpreise locken nicht nur professionelle Investoren an, sondern auch Privatpersonen. Darin liegt die Gefahr. Denn viele erwägen mittlerweile, eine Immobilie zu kaufen, die als Spekulationsobjekt dient, aber nicht selbst genutzt werden soll. Diese Entwicklung ist vor allem in den Großstädten zu beobachten. Die Gefahr der Überhitzung steigt.