TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 53 vom Februar 2014


Sozialversicherungswerte 2014

 

a) für Selbständige und Gewerbetreibende

   

Pensionsversicherungsbeitrag

 

18,50%

Krankenversicherungsbeitrag

 

7,65%

Zwischensumme

 

26,15%

SeVo-Beitrag (Selbständigenvorsorge)

 

1,53%

Summe

 

27,68%

     

Unfallversicherungsbeitrag pro Jahr

 

104,04 €

     

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2014 beträgt 12x jährlich

5.285,00 €

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2014

 

63.420,00 €

     

b) für freie Dienstnehmer

   

Geringfügigkeitsgrenze

12x jährlich

395,31 €

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2014 beträgt 12x jährlich

5.285,00 €

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2014

 

63.420,00 €

     

c) für Angestellte

   

Geringfügigkeitsgrenze

14x jährlich

395,31 €

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2014 beträgt 14x jährlich

4.530,00 €

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2014

 

63.420,00 €

Versicherungsgrenze                                                                                  4.743,72 €

 

Folgendes hat der Dienstgeber hinsichtlich der geringfügig Beschäftigten zu beachten:

  • Beträgt die Summe der monatlichen Entgelte aller bei ihm geringfügig Beschäftigten nicht mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (€ 592,97 für 2014), dann muß der Dienstgeber lediglich den Beitrag zur Unfallversicherung in Höhe von 1,4 % leisten.
  • Übersteigt die Summe der monatlichen Entgelte aller bei ihm geringfügig Beschäftigten das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze ((€ 592,97 für 2014), dann muß der Dienstgeber von der Summe der Entgelte aller bei ihm geringfügig Beschäftigten eine Dienstgeberabgabe laut Dienstgeberabgabegesetz in Höhe von 16,4 % + 1,4 % Unfallversicherungsbeitrag (Summe daher 17,8 %) leisten. 
    Quelle: SWK 1/2014 Seite 10 ff Die Lohnverrechnung 2014 Mag. Christa Kocher und Mag. Franz Proksch