TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 77 vom September 2017

Inhaltsverzeichnis:
1. Herabsetzung Ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2017
2. Einkommensteuertarif 2016

 

1.    Herabsetzung Ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2017

Tipp: Geben Sie mir bis Ende September 2017 bekannt, ob eine Herabsetzung Ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2017 angebracht ist.

Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2017 richten sich nach dem letzten Einkommensteuerbescheid, also nach Ihrem Einkommen 2015 oder 2016. Das Finanzamt erhöht bei der Festsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2017 die Einkommensteuer 2016 um 4% bzw. die Einkommensteuer 2015 um 9%.

Sinnvoll ist ein Herabsetzungsantrag, falls Ihr Einkommen 2017 voraussichtlich niedriger als Ihr Einkommen 2015 bzw. 2016 ausfallen wird. Bis Ende September 2017 ist ein Herabsetzungsantrag möglich.

Wenn die Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2017 zu hoch sind, erhalten Sie eine zu viel vorausbezahlte Steuer zwar zurück, aber das kann dauern. Zuerst kann das Finanzamt ein Ersuchen um Ergänzung schicken und einige Fragen zur Steuererklärung stellen. Dann kann das Finanzamt eine Steuererklärung, die zu einer Steuergutschrift führt, liegenlassen und den Steuerbescheid langsamer ausstellen als bei Steuererklärungen, die zu einer Steuernachzahlung führen. Nicht systematisch, aber doch beobachtbar.

Ein Fragenvorhalt bzw. Ersuchen um Ergänzung zur Steuererklärung kann jederzeit kommen, aber evtl. doch häufiger, wenn die Steuererklärung zu einer Steuergutschrift führt.

Das veranschaulicht die Wichtigkeit, bis Ende September 2017 einen Herabsetzungsantrag zu stellen, falls anhand Ihrer Buchhaltung 2017 absehbar ist, dass Ihr Einkommen 2017 voraussichtlich gegenüber dem Vorjahr sinken wird.

 

2.    Einkommensteuertarif 2016

Um wieviel ist die Einkommensteuer 2016 niedriger als die Einkommensteuer 2015?

Der Einkommensteuertarif 2016 wurde neu festgesetzt und ist in jeder Einkommenshöhe etwas niedriger als der Einkommensteuertarif 2015.
Die Ersparnis beträgt bei € 20.000,- Jahreseinkommen ca. € 800,-- und steigt wie folgt:

Jahreseinkommen     Einkommensteuerersparnis gerundet
€ 30.000,--                  € 1.300,--
€ 40.000,--                  € 1.500,--
€ 50.000,--                  € 1.600,--

Ab € 90.000,- beträgt die Einkommensteuerreduktion € 2.355,-- und steigt nicht mehr weiter.

Damit wird den Steuerpflichtigen ein Teil der kalten Progression abgegolten.

Die Steuerreform 2016 hat nicht nur Steuersenkungen gebracht, sondern auch Steuererhöhungen:
Für ca. 800 Österreicher, die mehr als € 1 Mio. € Jahreseinkommen erzielen, steigt die Einkommensteuer, weil der Steuersatz für Einkommensteile von mehr als € 1 Mio. € von 50% auf 55% erhöht wurde. Diese Erhöhung erfolgte nicht des Steueraufkommens von diesen 800 Personen wegen, sondern deshalb, weil so die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen, Aktiendividenden und Kursgewinne von 25 % auf 27,5 % erhöht werden konnte.

Die Immobilienertragsteuer betrug ab dem 1. April 2012 bis inklusive 2015 25 % und beträgt seit dem 1. Jänner 2016 30 %.