TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 112 vom Dezember 2021

 

1) Ausfallsbonus Nov. 2021 bis März 2022

Da viele Klienten Fragen zum Ausfallsbonus stellen, habe ich die folgende Übersicht für Sie erstellt:




Ausfallsbonus (III) für


Antrag spätestens bis
(Antragsfrist,
Einreichfrist)

Antrags-berechtigung
bei Umsatz-Ausfall von %




Vergleichsmonat

Nov. 2021

09.03.2022

30%

Nov. 2019

Dez. 2021

09.04.2022

30%

Dez. 2019

Jänner 2022

09.05.2022

40%

Jänner 2020 (atypisch)

Feb. 2022

09.06.2022

40%

Feb. 2020 (atypisch)

März 2022

09.07.2022

40%

März 2019

 

Die Berechnung erfolgt nach vollen Kalendermonaten. Ich biete Ihnen die Berechnung und Antragstellung in Finanzonline zu einem Pauschalhonorar von € 95 plus 20% USt (€ 114 brutto) an.

Um die fristgerechte Antragstellung sicherzustellen, ersuche ich um rechtzeitige Beauftragung spätestens 14 Tage vor Ablauf der Antragsfrist.

 

2) Fixkostenzuschuss 800.000

Die Antragsfrist wurde bis 31. März 2022 verlängert! Nähere Informationen finden Sie unter
https://www.meller.biz/index.php/fkz-800-bitcoin.html

Ich biete Ihnen die Berechnung und Antragstellung in Finanzonline zu einem Pauschalhonorar von € 750 +20% USt (€ 900 brutto) an. Um die fristgerechte Antragstellung sicherzustellen, ersuche ich um rechtzeitige Beauftragung spätestens 21 Tage vor Ablauf der Antragsfrist.