TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 107 vom April 2021

 

Antragsfrist für den Ausfallsbonus für Nov. 2020, Dez. 2020 und Jänner 2021 endet am 15.04.2021

Als weitere Hilfsmaßnahme für Unternehmer, die einen durch die Corona-Krise verursachten Umsatzrückgang erlitten haben, kommt der Ausfallsbonus in Betracht.

Dieser kann wahlweise mit einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 kombiniert werden und soll rasch finanzielle Hilfe bieten.

Unternehmen mit

− Sitz oder Betriebsstätte in Österreich mit

− operativer Tätigkeit in Österreich (keine Vermögensverwaltung), die

− betriebliche Einkünfte iSd §§ 22 oder 23 EStG (keine Mieteinkünfte) erzielen

und einem Umsatzausfall von zumindest 40 % pro Kalendermonat betroffen sind,
sind antragsberechtigt. Der Umsatzausfall muss durch die Corona-Krise verursacht worden sein. Missbräuchlich vorgenommene zeitliche Verschiebungen der Umsätze werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Die Antragstellung in Finanzonline ist möglich für November 2020 bis Juni 2021.

Antragsfristen:
1) 15.04.2021 für Ausfallsbonus für Nov. 2020, Dez. 2020 und Jänner 2021
2) 15.05.2021 für Ausfallsbonus für Feb. 2021
3) 15.06.2021 für Ausfallsbonus für März 2021

4) 15.07.2021 für Ausfallsbonus für April 2021
5) 15.08.2021 für Ausfallsbonus für Mai 2021
6) 15.09.2021 für Ausfallsbonus für Juni 2021

 

Übersicht über die Vergleichszeiträume:

Ausfallsbonus für

Vergleichszeitraum

Nov. 2020

Nov. 2019

Dez. 2020

Dez. 2019

Jänner 2021

Jänner 2020

Feb. 2021

Feb. 2020

März 2021

März 2019

April 2021

April 2019

Mai 2021

Mai 2019

Juni 2021

Juni 2019

Honorar für die Berechnung des Ausfallsbonus und Antragstellung: € 95 +20% USt

Variante: Falls die Auszahlung eines Vorschusses auf den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt wird, so muss dann auch die Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 erfolgen.