FKZ 800

TAXNEWS
Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 104 vom Jänner 2021

 

1. Fixkostenzuschuss Phase I März 2020-Sept. 2020

31. August 2021: Das ist das Ende der Antragsfrist für den Fixkostenzuschuss Phase I für den Betrachtungszeitraum März 2020 bis Sept. 2020. Es können von 6 Betrachtungszeiträumen von 16.03.2020-15.09.2020 (jeweils ca. 30 Tage) ein, zwei oder drei Betrachtungszeiträume gewählt werden. Die gewählten Betrachtungszeiträume müssen zusammenhängen.
Der Zuschuss beträgt 25%, 50% oder 75% je nach Höhe des Umsatzausfalls.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Artikel:
https://www.meller.biz/index.php/fixkostenzuschuss.html

 

2. Fixkostenzuschuss Phase II-FKZ 800, Sept. 2020-Juni 2021

Die erste Antragsvoraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 30%.
Die zweite Antragsvoraussetzung ist, dass der beantragende Unternehmer seiner Schadenminimierungspflicht hinsichtlich Kostensenkung und Umsatzerzielung nachgekommen ist. Die Antragsfrist läuft bis 31.12.2021.

Die Antragsperioden bzw. Betrachtungszeiträume betreffen eine oder mehrere aus folgenden 10 Perioden: (Unterstreichung jeweils nach Quartalsende)

Periode 1:       16.09. bis 30.09.2020
Periode 2:       01.10. bis 31.10.2020
Periode 3:       01.11. bis 30.11.2020
Periode 4:       01.12. bis 31.12.2020
Periode 5:       01.01. bis 31.01.2021
Periode 6:       01.02. bis 28.02.2021
Periode 7:       01.03. bis 31.03.2021
Periode 8:       01.04. bis 30.04.2021
Periode 9:       01.05. bis 31.05.2021
Periode 10:     01.06. bis 30.06.2021

Man kann zwei Monatsblöcke bilden, das ist beim FKZ 800 möglich (jedoch nicht beim Umsatzersatz).

Die Anschlussverpflichtung ist weggefallen, der FKZ 800 muss nicht unmittelbar an die letzte Antragsperiode des FKZ I anschließen.

Bei FKZ 800: Pauschalvariante: Es gibt folgendes Wahlrecht für Unternehmen mit Umsatz im letztveranlagten Jahr von weniger als 120.000 €: pauschalierte Fixkosten in Höhe von 30% des Umsatzausfalls können angesetzt werden. Rechenbeispiel:

Prozentuelle Höhe des Zuschusses:
Der prozentuelle Fixkostenzuschuss entspricht dem prozentuellen Umsatzausfall. Wenn z.B. 37,6% vom Umsatz ausfallen, so werden auch 37,6% der Fixkosten ersetzt. Geltende Änderung inzwischen: Der FKZ beträgt pauschal 30% des Umsatzausfalls!

Maximale Höhe des Zuschusses:
Die maximale Höhe des Fixkostenzuschusses ist pro Unternehmen mit 800.000 € begrenzt. (Es gibt einen abweichenden Höchstbetrag bei Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und bei Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors.

wichtige Punkte:
Ein Unternehmerlohn kann auch bei GmbH für den Gesellschafter-Geschäftsführer, der bei der SVS versichert ist, berücksichtigt werden. Mit SV-Beiträgen kann man sich der Grenze von € 2.666,67 annähern, falls der Geschäftsführerbezug niedriger ist. 

Wenn FKZ 800 unter 36.000 € liegt, dann können max. € 1.000 Steuerberater-Antragskosten in der Bemessungsgrundlage inkludiert werden.

Für Lohnverrechnung, Buchhaltung und Jahresabschlusserstellungs-Kosten kann monatlich 1/12 berücksichtigt werden.

Für Nov. 2020 mit Umsatzersatz fällt ein Betrachtungszeitraum weg, allerdings kann der Umsatzersatz auch zurückbezahlt werden.

Falls teilweiser Umsatzersatz für Nov. und/ oder Dez. 2020 erhalten wurde, da wird der FKZ anteilsmäßig gewährt, außer der Umsatzersatzantrag wird zurückgezogen und der Umsatzersatz wird zurückbezahlt.

Vergleichsmonat z.B. zu Jänner 2021 ist immer das jeweilige Monat aus dem Jahr 2019.

Unternehmerlohn und Nebeneinkünfte: In der Richtlinie steht, dass als Unternehmerlohn nach Abzug von Nebeneinkünfte jedenfalls € 666,67 angesetzt werden dürfen.

Die aktuelle Fassung der FAQs für den FKZ Phase I ist vom 22.06.2021.

Wie ist der Unternehmerlohn beim FKZ zu behandeln? Steuerpflichtig oder steuerfrei?
Ist der FKZ EST-pflichtig oder EST-frei hinsichtlich des Teils des Unternehmerlohns? Der Unternehmerlohn ist ja kein Aufwand beim Einzelunternehmen.

Antwort: Der FKZ ist aufzuteilen. Der Teil, der auf den Unternehmerlohn eines Einzelunternehmers entfällt, ist steuerfrei. Analog bei einer Personengesellschaft betreffend den Komplementär. Der übrige Teil ist ein Aufwandszuschuss und reduziert die Aufwendungen. Der Einfachheit halber werden die Aufwendungen ungekürzt abgesetzt, und der Anteil des FKZ wird als steuerpflichtige sonstige Betriebseinnahme angesetzt.

 

Höhe des Honorars

Ich biete Ihnen die Antragstellung um folgendes Honorar an € 750,00 plus 20% UST, um € 900,00

Die Antragskosten sind bis maximal € 1.000,- Teil der Bemessungsgrundlage für den Fixkostenzuschuss 800, werden somit auch mit einem prozentuellen Zuschuss unterstützt, mit dem gleichen Prozentsatz wie die übrigen Fixkosten.

 

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragsfrist läuft bis 31.12.2021.
Die Fertigstellung der Buchhaltung für Juni 2021 sollte abgewartet werden, da nur so die geeignete Variante hinsichtlich der Antragsperioden bzw. Betrachtungszeiträume ausgewählt werden kann.
Somit sind Anträge ab 16. August 2021 möglich.