TAX - NEWS

Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 40 vom Dezember 2009

Inhalt:

1.       Steuerreform 2009, Umänderung des Freibetrags für investierte Gewinne ab 2010 in einen Gewinnfreibetrag
2.       Zuverdienstgrenze Familienbeihilfe 2009
3.       Steuerlich absetzbare Spenden: Steuerbonus für 271 Vereine
4.       Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige

 

1.       Steuerreform 2009, Umänderung des Freibetrags für investierte Gewinne ab 2010 in einen Gewinnfreibetrag

Mit der Steuerreform 2009 wurde der Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) ab 2010 in einen Gewinnfreibetrag umgewandelt. Der Gewinnfreibetrag gliedert sich in einen

  • Grundfreibetrag, der eine Steuertarifbegünstigung darstellt, weil er keine Investitionen zur Voraussetzung hat (es handelt sich um ein äquivalent zur begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Monatsbezugs von Dienstnehmern), und in einen
  • Investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, der die Anschaffung bzw. Herstellung von begünstigten Anlagegütern zur Voraussetzung hat — insoweit handelt es sich um eine Investitionsbegünstigung - , aber auch beim Kauf begünstigter Wertpapiere zusteht — insoweit handelt es sich um eine Eigenkapitalförderung, da eine vierjährige Kapitalbindung erforderlich ist. Im Gegenzug zu dieser Neuregelung wurde die in der Praxis kaum genutzte begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne nach § 11a EStG, die Eigenkapitalförderung der bilanzierenden Einzelunternehmen und Personengesellschaften, abgeschafft.

 

 

Freibetrag für investierte
Gewinne (FBiG)

Gewinnfreibetrag (GFB)

Gilt für die
Steuererklärungen

2007 bis 2009

ab 2010

Wer kann die Begünstigung
beanspruchen

natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften,

nicht jedoch Kapitalgesellschaften (GmbH, AG))

Gewinnermittlungsart

nur EA-Rechnung

EA-Rechnung oder Bilanzierung

Höhe

10%

13%

 

Freibetrag für investierte
Gewinne (FBiG)

Gewinnfreibetrag (GFB)

Regelung

einheitlicher Freibetrag, nur bei

1. Grundfreibetrag: für Gewinnteile bis

 

Investitionen in begünstige

30.000 €, steht ohne Investitionen zu

 

Wirtschaftsgüter

2. investitionsbedingter
Gewinnfreibetrag:

 

 

soweit Gewinn über € 30.000 €

Bemessungsgrundlage:

Anschaffungs- bw. Herstellungskosten

für 1. Grundfreibetrag: Gewinn

 

begünstigter Investitionen

für 2. investitionsbedingten GFB:

 

 

 

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

 

 

begünstigter Investitionen

maximaler Freibetrag
pro Person:

100.000 €

100.000 €

für Gewinne bis:

1.000.000 €

769.230 €

Welche Wirtschaftsgüter ermöglichen bei der Anschaffung bzw. bei der Herstellung einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag?

Abnutzbare neue materielle Anlagegüter (nicht nicht-abnutzbare wie Grundstück oder ölbild, nicht gebrauchte Anlagegüter, nicht immaterielle Anlagegüter wie Software).

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann anders als bis 2009 ab 2010 auch von Gebäudeinvestitionen als Mieter bzw. als Eigentümer geltend gemacht werden, es darf aber mit der tatsächlichen Bauausführung erst ab 1.1.2009 begonnen worden sein. In diesem Fall sind die 2009 angefallenen Teilherstellungskosten noch nicht begünstigt, die 2010 angefallenen Teilherstellungskosten hingegen schon begünstigt. Die Anschaffung von Gebäuden wäre ebenfalls begünstigt, allerdings scheiden alle gebrauchten bzw. übertragenen Wirtschaftsgüter aus. Zum investitionsbedingten Gewinnfreibetrag berechtigte der Kauf einer neuen Büro-Eigentumswohnung bzw. eines Büroeigenheims.

Welche Wertpapiere sind begünstigt?

Begünstigt sind Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG, das sind inländische oder im EU-Raum in EUR emittierte Wertpapiere, also Anleihen oder § 14-Wertpapierfonds. Begünstigt sind auch Sparkonten bei www.bundesschatz.at mit einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, es kann auch eine Laufzeit von 6 Monaten mit 8-maliger Wiederveranlagung gewählt werden.

Beispiele:

Im Jahr 2010 werden folgende Gewinne erzielt und folgende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt:

 

Steuererklärung 2010

Fall a)

Fall b)

Fall c)

Ergebnis vor Gewinnfreibetrag

40.000

20.000

-10.000

Grundfreibetrag von max. 30.000

3.900

2.600

0

Investitionen in begünstigte

 

 

 

Wirtschaftsgüter

6.000

1.500

1.500

investitionsbedingter GFB

1.300 (^1)

0

0

Gewinnfreibetrag gesamt

5.200

2.600

0

 

 

 

 

Ergebnis nach Gewinnfreibetrag

34.800

17.400

-10.000

(^1) Der den Grundfreibetrags-Sockel von 30.000 € übersteigende Betrag von 10.000 € x 13% = 1.300

Nicht begünstigt sind PKWs, geringwertige Wirtschaftsgüter bis 400 €. Begünstigt sind nur Anschaffungs- oder Herstellungsvorgänge, nicht die Einlage von begünstigten Anlagegütern.

Anschaffungszeitpunk ist der Zeitpunkt des übergangs der wirtschaftlichen Verfügungsmacht - jener Zeitpunkt, zu dem die Möglichkeit auf de Käufer übergeht, ein Wirtschaftsgut zu beherrschen und Nutzen aus ihm zu ziehen. Es handelt sich bei materiellen Gütern um den Lieferzeitpunkt, bei Wertpapieren um den Zeitpunkt des Depotzugangs, unabhängig vom Zeitpunkt der Erteilung des Kaufauftrags und vom Zahlungsfluß.

Quellen: Gesetzestext; Praktische Einnahmen-Ausgabenrechnung, 9. Auflage 2009/10, Eitler, Herzog, Schuh, S. 220 ff

überlegungen, ob Sie Investitionen 2009 oder 2010 tätigen sollten:

Im Jahr 2009 kann Ihnen eine Investition in ein begünstigtes Anlagegut 10% Freibetrag für investierte Gewinne bringen.

Im Jahr 2010 bringt Ihnen die gleiche Investition 13% Freibetrag, allerdings nur, falls Ihr Gewinn 2010 höher als 30.000 € ist. Von Gewinnteilen bis zu 30.000 € wird der investitionsunabhängige Grundfreibetrag abgezogen.

 

2. Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe 2009

Ein Kind, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, darf ab dem dem 18. Geburtstag folgenden Kalenderjahr seit 2008 maximal € 9.000,00 (bis 2007: maximal € 8.725,00) an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr dazuverdienen. Bei einem höheren Einkommen entfällt der Familienbeihilfenanspruch für das gesamte Kalenderjahr.

Nicht in die Zuverdienstgrenze von € 9.000,00 (Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsabgaben, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Freibeträge) einzurechnen sind einkommensteuerfreie Bezüge (z. B. Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder, Tages- und Nächtigungsgelder), Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse, sowie ein Einkommen des Kindes bei einem Familienbeihilfenanspruch in den drei Monaten nach Abschluss einer Berufsausbildung.

Die Zuverdienstgrenze ist eine Jahressumme, d. h., es kann gleichmäßig oder ungleichmäßig, regelmäßig oder unregelmäßig verdient werden. Es gilt nur der Verdienst innerhalb der Beihilfen-Anspruchsperiode, das Einkommen vorher oder nachher hat für die Beihilfe keine Bedeutung.

Quelle:

http://www.wallner-wt.at/content/inhalte/news/steuernews_fuer_aerzte/winter_2007_08/familienbeihilfe_erhoehung_der_zuverdienstgrenze_und_der_geschwisterstaffelung_ab_2008/index.html

 

3. Steuerlich absetzbare Spenden: Steuerbonus für 271 Vereine

Lange Zeit hatte Verwirrung rund um die von SPö und öVP angekündigte steuerliche Absetzbarkeit von Spenden "für mildtätige Zwecke" geherrscht.

Nun ist es amtlich. Das Finanzministerium hat am Freitag eine Liste (http://www.bmf.gv.at ) mit den Namen von 271 Hilfsorganisationen veröffentlicht, deren Spender für ihre Zuwendung einen Steuerbonus lukrieren können. Prominent vertreten sind die bekannten Hilfsvereine wie die Caritas, Rotes Kreuz, SOS-Kinderdorf oder die evangelische Diakonie. Bemerkenswert ist, dass auch viele private Gruppen den Sprung auf den Index geschafft haben. So ist der Verein "Bauern helfen Bauern" genauso genannt wie die "Evangelische Stiftung der Gräfin Elvine de la Tour". Ebenfalls im Boot der Privilegierten sitzen die Rotarier und der "Lions Club Seekirchen".

Evaluierung kommt 2011

überraschend nicht auf der Liste ist allerdings Amnesty International, deren Arbeit vom Finanzministerium nicht als ausreichend (nämlich zu 75 Prozent) "mildtätig" eingestuft wurde. Generalsekretär Heinz Patzelt kündigte Berufung bis hin zu den Höchstgerichten an. Gleich an den Verfassungsgerichtshof wenden will sich Global 2000. Grund: Spenden an Tier- und Umweltschutzgruppen wurden bei der Reform von vornherein aus der Spenden-Absetzbarkeit ausgeschlossen. Die Umweltschutzorganisation spricht von einer "Ungerechtigkeit, die eigentlich öffentlicher Willkür gleichkommt" und wirft Finanzminister Josef Pröll vor, die Umweltschützer "austrocknen" zu wollen.

Breite Unterstützung für den Protest kommt von der Opposition. Für die Grüne Vize-Klubchefin Ulrike Lunacek ist der Ausschluss von Menschenrechts-, Tier- und Umweltschutzorganisationen "ein Skandal". Deren Spender würden zu Steuerzahlern "zweiter Klasse" gemacht. Und BZö-Sozialsprecherin Ursula Haubner forderte, auch die Feuerwehren mit einzubeziehen. Das Finanzministerium hingegen versicherte, die Absetzbarkeit 2011 evaluieren zu lassen. Es soll geprüft werden, wie sich die Regelung praktisch bewährt hat.

Quelle: Wiener Zeitung vom 01. August 2009

 

4. Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Nur 678 Personen zahlen freiwillig Arbeitslosenversicherung — Anspruch auf Hilfe haben viele

Quelle: Wiener Zeitung vom 11.8.2009

Als Dienstnehmer erworbenes Anrecht bleibt erhalten. 

Sozialministerium: "Offenbar reicht dies den meisten aus."

Die zu Jahresbeginn eingeführte freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige wird wohl ein Minderheitenprogramm bleiben. Gerade einmal 678 von rund 360.000 Berechtigten haben sich im ersten Halbjahr für diese Möglichkeit entschieden, wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen durch das Sozialministerium hervorgeht. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle anderen Unternehmer im Falle der Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Unterstützung haben.

Tatsächlich wurde im Rahmen des sogenannten Flexicurity-Pakets, das zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist, auch eine Regelung ins Dauerrecht übernommen, die die freiwillige Arbeitslosenversicherung nur für wenige interessant macht: Seither behalten nämlich Selbständige, die in einer früheren Tätigkeit als Dienstnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben, diesen auf unbegrenzte Zeit. Das betreffe viele, und offenbar reiche diese Absicherung den "allermeisten" aus, hieß es am Montag seitens des Sozialministeriums.

Modell "relativ teuer"

Die freiwillige Versicherung sei hauptsächlich für jene interessant, die keine Dienstnehmer-Ansprüche hätten, so Wirtschaftskammer-Experte Martin Gleitsmann. Außerdem sei das Modell "relativ teuer".

Während bei Dienstnehmern der Dienstgeber die Hälfte der Beiträge übernimmt, müssen Selbständige im Rahmen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung die vollen Kosten tragen. Derzeit macht dies — je nach gewählter Beitragsgrundlage — rund 70, 141 oder 211 Euro pro Monat aus. Das Arbeitslosengeld orientiert sich an der Höhe der Beiträge. Manche Selbständigen würden versuchen, bestehende Ansprüche aufzubessern, so Ulrich Schuh vom Institut für Höhere Studien.

Ende 2009 ist Schluss

Die Nachfrage liege jedenfalls im Bereich der Erwartungen, erklärt Norbert Schnurrer, Pressesprecher von Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Es dürfte auch "in dieser Größenordnung" weitergehen.

Bereits vor 2009 tätige Unternehmer haben nur bis zum Jahresende Zeit, sich zu entscheiden, dann ist für acht Jahre Schluss. Laut Schnurrer könnte die Zahl der Anmeldungen in den letzten Wochen 2009 etwas ansteigen, wenn sich "dieses Fenster schließt". Danach wird ein starker Rückgang erwartet, da nur noch neue Unternehmer beitreten können.