TAX - NEWS

Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 38 vom November 2008

Inhalt:

1.       Neuer Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuertarif ab 2009 geplant
2.       Arbeitslosenversicherung für Selbständige ab Jänner 2009

 

1.       Neuer Einkommensteuer-bzw. Lohnsteuertarif ab 2009 geplant

Bei den Regierungsverhandlungen wurde folgender Konsens betreffend Steuerentlastung ab 2009 erzielt:

Der Eingangssteuersatz wird von derzeit 38,3 auf 36,5 Prozent gesenkt. Gleichzeitig wird die Grenze für steuerfreie Einkommen von jetzt 10.000 € jährlich auf 11.000 € angehoben.

Der "mittlere" Steuersatz für Einkommen ab 25.000 € wird nur leicht von 43,6 auf 43,2 Prozent abgesenkt.

Der Höchststeuersatz bleibt zwar mit 50 Prozent unverändert, dafür wird die Einkommensgrenze, ab der dieser Steuersatz angewendet wird, von 50.000 auf 60.000 € angehoben. Diese Grenze blieb seit Einführung des Spitzensteuersatzes unverändert. Allein zum Inflationsausgleich von 1989 bis heuer müsste dieser Betrag auf 75.000 € erhöht werden.

 

Einkommensteuerstufen bis 2008

 

 

von

€ 0,00

€ 10.001,00

€ 25.001,00

€ 51.001,00

bis

bis 10.000

 bis 25.000

 bis 51.000

über 51.000

 

0%

38,30%

43,60%

50%

 

 

 

 

 

Einkommensteuerstufen ab 2009 (Verhandlungsstand vom 18.11.2008)

von

€ 0,00

€ 11.001,00

€ 25.001,00

€ 60.001,00

bis

bis 11.000

 bis 25.000

 bis 60.000

über 60.000

 

0%

36,50%

43,20%

50%

Wer profitiert am meisten?

Bezieher von Jahreseinkommen zwischen 11.000 und 25.000 werden mit 383 € bis 640 € jährlich entlastet, der Teil des Jahreseinkommens zwischen 51.000 und 60.000 € kostet 43,2% statt bisher 50%. Weiters wird das steuerfrei erzielbare Einkommen von 10.000 € auf 11.000 € jährlich angehoben.

Der Mittelstand mit einem Jahreseinkommen zwischen 25.000 und 51.000 € profitiert zwischen 640 € und 743 € jährlich.

Die höchste Einkommensgruppe mit einem Jahreseinkommen von mehr als 60.000 € wird mit 1.355 € jährlich entlastet.

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Es fällt auf, daß zwischen 11.000 € und 25.000 € Jahreseinkommen die Steuersenkungskurve recht steil ist, dann ein langes Stück sehr flach, zwischen 25.000 € und 51.000 € Jahreseinkommen beträgt die jährliche Ersparnis 640 € bis 740 €.

Ein steiler Anstieg der Steuersenkung erfolgt zwischen 51.000 und 60.000 € Jahreseinkommen, hier wird die kalte Progression teilweise abgegolten, bei höheren Einkommen wird die Steuersenkung mit 1.355 € gedeckelt.

In der folgenden Tabelle stehen die genauen Zahlen, aus der Sie Ihre Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuerersparnis ablesen können. Selbständige lesen in der ersten Spalte die Zeile mit Ihrem Jahresgewinn, Angestellte und Arbeiter lesen in der fünften Spalte den ungefähren Wert die Zeile mit Ihrem Bruttogehalt. Das Monatsbruttogehalt eines Dienstnehmers entspricht nicht dem Jahreseinkommen eines Selbständigen: Das Jahreseinkommen eines Selbständigen ist bereits nach Abzug von Sozialversicherungsausgaben, das Monatsbruttogehalt ist vor Abzug der Sozialversicherung.

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2. Arbeitslosenversicherung für Selbständige ab Jänner 2009

Quelle: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?StID=364610&AngID=1

Mit 1.1.2009 wird das neue Modell der Arbeitslosenversicherung für Selbständige in Kraft treten. Damit wird es künftig leichter sein, sozial abgesichert zwischen unselbständiger und selbständiger Beschäftigung zu wechseln. Der Wirtschaftskammer ist es gelungen, Unternehmern, die vor ihrer selbständigen Tätigkeit unselbständig tätig waren, ihre aus dieser unselbständigen Tätigkeit erworbenen Ansprüche auf Arbeitslosengeld unbefristet zu wahren. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, besteht im Anschluss auch Anspruch auf Notstandshilfe.

Es sind drei Fallgruppen zu unterscheiden:

1. Fallgruppe: Personen, die vor dem 1.1.2009 unselbständig und selbständig erwerbstätig waren.

Sie behalten ihre durch ihre unselbständige Tätigkeit erworbenen Ansprüche auf Arbeitslosengeld.

Dazu ein Beispiel: 

Der Unternehmer Z übte vom 1.1.1990 bis 31.12.1994 eine unselbständige Erwerbstätigkeit, danach eine selbständige Tätigkeit aus.
Auf Grund der unselbständigen Tätigkeit wurde ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, der dem Unternehmer unbefristet gewahrt bleibt.

2. Fallgruppe: Personen, die erst nach dem 1.1.2009 eine selbständige Tätigkeit beginnen (Neugründer), wenn sie vorher unselbständig erwerbstätig waren.

Variante a.) 

Diese Personen waren vor ihrer Selbständigkeit zumindest fünf Jahre unselbständig erwerbstätig. Sie wahren ebenfalls die Ansprüche auf Arbeitslosengeld.

Dazu ein Beispiel:

Der Unternehmer X übt vom 1.1.2000 bis 31.1.2009 eine unselbständige Erwerbstätigkeit aus, eine selbständige Erwerbstätigkeit ab 1.2.2009. Da im Beispiel jedenfalls eine 5 jährige unselbständige Beschäftigung vorliegt, behält der Unternehmer X die alten Ansprüche auf Arbeitslosengeld (aus der unselbständigen Beschäftigung).

Variante b.) 

Die Neugründer waren weniger als 5 Jahre unselbständig erwerbstätig. Sie können Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld innerhalb von fünf Jahren geltend machen, danach jedoch nicht mehr.

Dazu ein Beispiel:

Der Unternehmer Y übt vom 1.1.2007 bis 31.1.2009 eine unselbständige Erwerbstätigkeit aus, ab 1.2.2009 eine selbständige Erwerbstätigkeit.
Der Unternehmer kann sich nur 5 Jahre lang seine Altansprüche auf Arbeitslosengeld wahren, möchte er weiter für den Fall der Arbeitslosigkeit abgesichert sein, wird er die Möglichkeit haben, sich nach dem neuen Modell (siehe 3. Fallgruppe) zu versichern. Alle anderen bereits abgesicherten  Unternehmer (1. Fallgruppe und 2. Fallgruppe, Variante a) können durch den Beitritt in das neue Modell die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verlängern und einen höheren Arbeitslosengeldanspruch erwerben.

3. Fallgruppe: Selbständige, die nie Arbeitnehmer waren bzw. Neugründer ab 1.1.2009, die weniger als 5 Jahre unselbständig erwerbstätig waren.

Diese sind nicht automatisch arbeitslosenversichert, können sich aber freiwillig versichern (siehe unten).

Die neue freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige (Opting—In-Modell)

Dieses Modell ist nicht nur für die 3. Fallgruppe gedacht, sondern auch für Selbständige der 1. und 2. Fallgruppe, die ihren schon bestehenden Anspruch "aufbessern" wollen.

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wird über die Möglichkeit des Opting-In näher informieren. Dabei gelten für den Abschluss der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bestimmte Fristen für die Unternehmerinnen und Unternehmer:

  • Unternehmerinnen/Unternehmer mit Beginn der selbständigen Tätigkeit vor dem 1.1.2009 können im gesamten Jahr 2009 hineinoptieren.
  • Unternehmerinnen/Unternehmer mit Beginn der selbständigen Tätigkeit ab 1.1.2009 können innerhalb von 6 Monaten ab Verständigung durch die SVA hineinoptieren.

Achtung: Hineinoptieren nach 8 Jahren

Unternehmer, die sich erst später entscheiden hineinzuoptieren, haben frühestens nach 8 Jahren die Möglichkeit, wieder in die Arbeitslosenversicherung einbezogen zu werden.

Wieviel kostet die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Selbständige haben die Wahl zwischen 3 fixen monatlichen Beitragsgrundlagen.
Die Beitragsgrundlage beträgt je nach Wahl ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der Höchstbeitragsgrundlage nach dem GSVG, der Beitragssatz macht 6 Prozent aus:

 

wählbare Beitragsgrundlage
(monatlich)

Wert 2008

monatlicher
Beitrag

monatl. Arbeitslosengeld
(Wert 2008)

¼ der Höchstbeitragsgrundlage

€ 1.146,25

€ 68,78

€ 556,50

½ der Höchstbeitragsgrundlage

€ 2.292,50

€ 137,55

€ 870,90

¾ der Höchstbeitragsgrundlage

€ 3.438,75

€ 206,33

€ 1.200,30