TAX - NEWS

Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 24 vom Februar 2006

Inhalt:

1.       Bringt Ihnen KFZ-Leasing steuerliche Vorteile- ja oder nein?
2.       Mit der Budgeterstellung setzen Sie den ersten Schritt zur Zielerreichung
3.       Rechnungen über € 10.000,-- müssen ab 1.7.2006 die UID-Nummer des Leistungsempfängers beinhalten
4.       Was ist der EURIBOR?
5.       Aus dem Alltag der Betriebsprüfer: Heilige Kuh Auto
Nutzungsdauer und Privatanteil am Prüfstand der Praxis


1. Bringt Ihnen KFZ-Leasing steuerliche Vorteile- ja oder nein?

Zu den hartnäckigsten steuerlichen Gerüchten im Umlauf gehört, daß man ein neues Auto nicht mit Eigenmitteln kaufen sollte, sondern daß man mit Raffinesse und einem guten Verkaufsberater ein Leasingauto steuerlich schneller, evtl. sogar mit zusätzlichen Steuervorteilen, absetzen kann als ein mit Eigenmitteln gekauftes. Wortgewandte und provisionsbeteiligte Autoverkäufer und Bankberater legen Autointeressenten diese Finanzierungsvariante nahe. Bringt Ihnen KFZ-Leasing wirklich steuerliche Vorteile?

Woher stammt nun dieses Gerücht? Bis zum Jahr 1995 konnten Leasingnehmer die volle Leasingrate als steuerlichen Aufwand absetzen. Bis 2000 gab es die Steuerbegünstigung des Investitionsfreibetrags, die Leasingfirmen nutzen konnten, danach gab es bis 2004 die Steuerbegünstigung der Investitionszuwachsprämie. Steuervorteile aus diesen Investitionsbegünstigungen haben Leasingfirmen teilweise an Leasingnehmer weitergegeben. Seit 2005 bleibt Leasingfirmen als einziger Vorteil, daß Sie Leasingautos auf 5 Jahre abschreiben können, während Unternehmen PKWs im Anlagevermögen auf 8 Jahre abschreiben müssen.

Zunächst die steuerliche Situation beim Kauf eines neuen PKW mit Eigenmitteln:

Barzahlungspreis € 24.840,-- , Nutzungsdauer für ungebrauchte PKW 8 Jahre,

Anlagenabschreibung pro Jahr € 3.105,--

Ihnen wird als Alternative ein Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren angeboten mit einer monatlichen Leasingrate von € 358,82, einer einmaligen Leasingvorauszahlung von

€ 6.000,-- und einem Restkaufpreis nach 5 Jahren von € 358,82. Wie hoch ist der Zinssatz des Leasings?

Die Berechnung mit meinem finanzmathematischen Taschenrechner ergibt einen dem Leasing zugrundeliegenden Kreditzinssatz von 6,2% pro Jahr, das bedeutet, daß Sie mit einem Bankkredit von € 18.840,-- (Kaufpreis minus Leasingvorauszahlung) über eine Laufzeit von

5 Jahren, einer zusätzlichen Schlußrate von € 358,82  und einem Kreditzinssatz von 6,2% genauso viel wie bei diesem Leasingangebot steuerlich absetzen können, und zwar die Abschreibung von € 3.105,-- und die Kreditzinsen, nicht jedoch die Kredittilgung.

Seit 1996 müssen aufgrund einer Bestimmung im Einkommensteuergesetz

(§ 8 Abs 6 Z 2 EStG) die Leasingraten (vom Steuerberater) auf Abschreibung, Zinsaufwand und Kreditrückzahlung aufgeteilt werden, und nur Abschreibung und Zinsaufwand sind steuerlich absetzbar. Der auf die Kreditrückzahlung entfallende Teil der Leasingrate wird aus dem steuerlichen Aufwand ausgeschieden und als "Leasingaktivposten" aktiviert. Nach Ende des Leasingvertrags wird die Summe des Leasingaktivpostens, im Beispielfall auf 3 Jahre,

(8 Jahre Nutzungsdauer für Neuwagen minus 5 Jahre Leasingdauer) abgeschrieben.

Bei der Rückgabe des Leasingautos am Ende der Laufzeit oder bei einem Autounfall während der Vertragslaufzeit muß der Leasingnehmer zusätzliche Kosten tragen, sofern der Verkaufserlös bzw. Schätzwert des Autos niedriger als der Restwert lt. Leasingvertrag ist.

Ein weiterer Nachteil des KFZ-Leasings ist, daß Sie auf die Dauer der unkündbaren Grundmietzeit, im Beispiel 5 Jahre, an die Autotype gebunden sind. Sie können nicht nach einem Jahr auf eine andere Autotype umsteigen, die Ihnen dann aufgrund privater Gründe besser gefallen würde - KFZ-Leasing schränkt also Ihre Flexibilität ein.

Bei manchen Leasingverträgen wird eine maximale Kilometerleistung von z.B. 15.000 km pro Jahr vereinbart.

Da die Leasingrate Ihnen keinen höheren steuerlichen Aufwand als ein kreditfinanzierter Autokauf bringt, konkurriert der Bankkreditzinssatz mit dem Leasingzinssatz - diesen müssen Sie jedoch selbst berechnen, weil er am Leasingangebot meist nicht ausgewiesen ist. Die Bankverwaltungskosten (Kreditbearbeitungsgebühr) stehen den Leasingverwaltungskosten (Leasingvertragsgebühr, monatliche Leasinginkassobeträge) gegenüber.

Ich biete Ihnen gegen ein Honorar von € 30,-- netto die Berechnung des Leasingzinssatzes Ihres Leasingangebots an, dazu brauche ich folgende Angaben von Ihnen, die alle am Leasingangebot angeführt sind:

  • Kaufpreis (Barzahlungspreis inkl. USt und NoVA)
  • KFZ-Type
  • Leasingvorauszahlung inkl. USt
  • Monatliche Leasingrate inkl. USt
  • Laufzeit (unkündbare Grundmietzeit)
  • Restkaufpreis inkl. USt, fällig nach der letzten Leasingrate, wenn der Leasingnehmer seine Kaufoption ausübt.

Mit dem Leasingzinssatz können Sie das Leasingangebot direkt mit einem Kreditangebot vergleichen.

 

2. Mit der Budgeterstellung setzen Sie den ersten Schritt zur Zielerreichung

Ausgehend vom Dreijahresvergleich Ihrer Einnahmen, Ausgaben und Ihres Gewinns werden Entwicklungen erkennbar und wird das aktuelle Jahr budgetierbar. Vom budgetierten Jahresgewinn wird die Einkommensteuer abgezogen, es verbleibt das verfügbare Jahresnettoeinkommen.

Das Budget kann auch umgekehrt erstellt werden: Sie geben das gewünschte Jahresnettoeinkommen vor, die Fixkosten ergeben sich auch den Fixkosten des Vorjahres und anhand des Dreijahresvergleichs. Die variablen Kosten sind umsatzabhängig, und der erforderliche Umsatz zur Erzielung des gewünschten Jahresnettoeinkommen ist auch kalkulierbar.

In vielen Branchen schwanken die Monatsergebnisse sehr stark. Sie können die erzielten Einnahmen und die angefallenen Ausgaben auf Monate umrechnen und zu den budgetierten Beträgen ins Verhältnis setzen: Wenn die Gesamteinnahmen, Gesamtausgaben und der Jahresgewinn jeweils 12 sind und 2 Monate des Jahres 2006 verstrichen sind, wie hoch sind die aktuellen Werte Ihrer Einnahmen, Ausgaben, Ihres Gewinns: 1,5, 2,0 oder 2,5?

Einnahmen von 1,5 Monaten bedeuten, daß der Rückstand ½ Monat beträgt.

Die Ausgaben sind 2,5 bedeutet, daß die Ausgaben ½ Monat "vorausgelaufen" sind. Falls jedoch viele Ausgabenarten am Jahresanfang mit einem Jahresbetrag anfallen, ist das nicht besorgniserregend. Wie hoch ist die Differenz in absoluten Zahlen? Können Sie im Jahresverlauf damit rechnen, diese Schwankungen auszugleichen? Oder müssen Sie Maßnahmen setzen, um den budgetierten Jahresgewinn noch zu erreichen?

Wenn Sie bereits mehrere Jahre hindurch budgetiert haben, bekommen Sie ein Gespür für jährlich wiederkehrende Muster von Ausgaben- und Einnahmenschwankungen.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Erstellung Ihres Budgets.

"Commitment implies a willingness to promise a result when there is no guarantee of the outcome. Simply making the promise — taking that risk — taps enormous energy that fuels the realization of your financial goals.  ...  What you commit to — the financial objective you wish to reach — is the promise. The promise produces a discrepancy between where you are and what you promise to reach. And it's this gap that is the source of creative tension. When managed correctly, the tension is not so great as to overwhelm you, but is strong enough to stimulate you to uncover new paths to the expanded results you have promised."

(Quelle: Ari Kiev, Trading to win, Seiten 93 f, 1998, published by John Wiley & Sons, Inc.)

 

3. Rechnungen über € 10.000,-- müssen ab 1.7.2006 die UID-Nummer des Leistungsempfängers beinhalten

"Ab dem 1. 7. 2006 muß eine vorsteuergerechte Rechnung nach § 11 Abs. 1 UStG zusätzlich zu allen bisherigen Merkmalen auch noch die UID-Nummer des Leistungsempfängers enthalten, wenn die Rechnung den Gesamtbetrag von 10.000 Euro übersteigt."

(Quelle: SWK 2/2006 (T 005))

 

4. Was ist der EURIBOR?

Der EURIBOR ist die Basis für variabel verzinste Unternehmenskredite, der Kreditzinssatz wird auf Basis des EURIBOR zuzüglich einer Zinsspanne vereinbart, evtl. mit einer Rundungsbestimmung auf Achtelprozent oder auf zwei Dezimalstellen.

"Der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist ein für Termingelder (Termineinlagen, Festgeld) in Euro ermittelter Zwischenbanken-Zinssatz. Die Quotierung dieses Zinssatzes erfolgt durch repräsentative Banken (EURIBOR Panel-Banken; das Panel wird derzeit aus 57 Banken gebildet, darunter 47 aus der Eurozone, 4 aus sonstigen EU-Ländern und 6 aus Banken außerhalb der EU), die sich durch aktive Teilnahme am Euro-Geldmarkt auszeichnen. Dabei werden die jeweils höchsten und tiefsten Werte eliminiert (je 15 Prozent).

Für die Berechnung des EURIBOR übermitteln die Panel-Banken Briefsätze, das sind Sätze zu denen eine Bank Kredite anbietet, für Interbankenkredite an den Bildschirmdienst Bridge Telerate nach Brüssel. Die Eingabe erfolgt an den Target-öffnungstagen. Bridge Telerate errechnet dann aus den Angaben eine arithmetische Durchschnittszinsrate, die um 11 Uhr Brüsseler Zeit (MEZ) für die unterschiedlichen Laufzeiten weltweit veröffentlicht wird.

Für die unterschiedlichen Fristigkeiten (1 Monat/3 Mo/6 Mo/9 Mo/12Mo) gibt es unterschiedliche Zinssätze." Quelle:

http://www.oenb.at/de/rund_ums_geld/zinsklauseln/zinsaenderungsklauseln_nach_1.99/zinssaetze_im_zwischenbankenverkehr/der_euribor/euribor.jsp

 

5. Aus dem Alltag der Betriebsprüfer: Heilige Kuh Auto
Nutzungsdauer und Privatanteil am
Prüfstand der Praxis

Ich bringe hier eine weitere "Moralgeschichte über schlaue Finanzprüfer und dumme Steuerpflichtige, Geschichten über schlaue Steuerpflichtige werden Gott sei Dank nicht publiziert." (Quelle: SWK 36/2005 (T 175 f))

von Dr. Felix Blazina  (Gruppenleiter der Großbetriebsprüfung Wien),
(Quelle: SWK 32/2005 (S 883 f))  "Die besten Geschichten schreibt noch immer das
(Prüfer-)Leben. ... Es gibt fast keine Betriebsprüfung, bei der es nicht um den anzusetzenden Privatanteil geht. Mangels Fahrtenbuchführung erfolgt in der Regel eine Schätzung desselben. Gelegentlich erhält hier der Fiskus von gewissen äußeren Umständen eine Schützenhilfe.

Ein geprüfter Gewerbebetrieb erfreute sich eines etwas größeren Fuhrparks an Pkw. Daher wollte der Prüfer wissen, wer mit welchem Fahrzeug unterwegs ist. Schließlich blieb ein Bus "VW Comfortline" übrig, der keiner bestimmten Person zugeordnet werden konnte. Den hätte man erworben, um diverse Materialien und Gegenstände, wie z. B. Schweißflaschen, zu transportieren. Das Kfz würde abwechselnd von mehreren Dienstnehmern genutzt. Mit dieser Erklärung konnte sich der Prüfer nicht ganz anfreunden, zumal es sich bei dem Vehikel um kein herkömmliches Transportfahrzeug (Kastenwagen) handelte. Wozu sollte eine Komfortversion gut sein, wenn hauptsächlich Güter und Arbeitsgeräte befördert werden? Ein Blick auf die Rechnung für das Fahrzeug sagte alles: Nicht nur, dass der Bus rund S 466.000 gekostet hatte, war dieser auch mit einer umfangreichen Mehrausstattung versehen, zu der auch eine Kindersicherung für die Autotüren gehörte. Daher konnte sich der Steuerpflichtige der Argumentation des Prüfers, wonach das Fahrzeug zumindest teilweise privaten Zwecken dienen müsste, nicht ganz verschließen.

Apropos Kinder: Solche Busse, die Platz für die ganze Familie bieten und die Ausübung diverser Sportarten erleichtern (Transport von Ski, Surfbrettern, Mountainbikes etc.), scheinen bei manchen Unternehmern besonders beliebt zu sein, überhaupt dann, wenn sie in Grassers Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Pkw aufscheinen. Aufgrund dieser Vorzüge stellt sich auch die Frage nach einer allfälligen Privatnutzung. Wie üblich wurde anlässlich einer Steuerprüfung eine Betriebsbesichtigung durchgeführt. Zu diesem Zweck musste ein Fahrzeug benutzt werden, weil das geprüfte Unternehmen über mehrere Betriebsanlagen an verschiedenen Standorten verfügte. Also nahmen im Fond des Fahrzeuges der Prüfer und sein Gruppenleiter, am Lenkrad ein Firmenchauffeur und an dessen Seite der Steuerberater Platz.

Beim Antritt der Fahrt meinte der Chauffeur, dass er sich für die im Fahrzeuginneren herrschende Unordnung entschuldigen müsse. Schließlich handle es sich bei dem Bus um das Auto seiner Chefin, die damit immer mit ihren Kindern unterwegs sei. Die "Bauxerln" würden meist allerhand Naschereien zu sich nehmen und deshalb Brösel verursachen sowie diverses Spielzeug vergessen, wovon man sich ja beim Umsehen überzeugen könne. - Das hatte alles schon seine Richtigkeit, womit allerdings auch der Prüfer zur überzeugung gelangte, dass wohl ein etwas höherer Privatanteil gerechtfertigt wäre."