TAX - NEWS

Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 16 vom September 2003

 

Die Themen:

1.       Epochale änderung ab 2004: Das Projekt "e-Finanz" der Finanzverwaltung
2.       Was ist eine Umsatzsteuersonderprüfung?
3.       Nachtrag zu meinem Artikel "Jahresausgleich mittels Finanzonline für Angestellte möglich", Taxnews Ausgabe Nr. 14 vom Jänner 2003, Punkt 3


1.       Epochale änderung ab 2004: Das Projekt "e-Finanz" der Finanzverwaltung

Aufgetaucht ist die sichtbare Spitze des Eisbergs, des Projektes "e-Finanz",
am 15. Juni 2003.

Seit damals sind jene Unternehmer, deren Nettoumsätze 2002 höher als € 100.000,- waren, betroffen. Seit damals müssen diese Unternehmer monatlich Ihre Umsatzsteuer-voranmeldung (UVA) über das Internet beim Finanzamt einreichen. Das Wegschicken einer schriftlichen UVA genügt nicht mehr den Formerfordernissen der Finanzverwaltung.

Das ist aber erst der Anfang mehrerer geplanter epochaler änderungen, über die ich Ihnen folgenden Bericht erstatten möchte:

Bisher wurde die Umsatzsteuerjahreserklärung ausgefüllt, unterschrieben und in Papierform an das Finanzamt geschickt. Damit ist es vorbei, und zwar für alle Unternehmer, auch für jene mit Umsätzen von weniger als € 100.000,- netto. Gemäß § 21 Abs 4 UStG muß die Umsatzsteuerjahreserklärung 2003 bereits elektronisch übermittelt werden. Ich werde im Jahr 2004 daher Ihre Umsatzsteuerjahreserklärung 2003 als Datei über das Internet beim Finanzamt einreichen müssen.

Die Einkommensteuererklärung 2002 umfaßt vier Seiten, die Einkommensteuererklärung 2003 wird 8 Seiten umfassen. Zusätzlich müssen alle Unternehmer, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb beziehen, das neue Steuerformular E1b beim Finanzamt einreichen. In dieses Formular ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) bzw. bei bilanzierenden Firmen die Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt in 

38 Kennzahlen, einzutragen. Diese Kennzahlen übernehmen im wesentlichen die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (G&V) nach dem Handelsgesetzbuch, manche Angaben sind jedoch zusätzlich erforderlich, z.B. Fremdleistungen, Reiseaufwand, KFZ-Kosten, Taxi ohne KFZ-Kosten.

Das Finanzamt wird ab den Steuererklärungen für 2003 keine EAR oder Bilanz mehr als Beilage verlangen, d.h. es sind nur die 8-seitige Einkommensteuererklärung und das zusätzliche Formular mit 38 Kennzahlen aus der EAR bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung beim Finanzamt einzureichen.

In welcher Form sind diese beiden Formulare einzureichen? Die Einkommen- und die Körperschaftsteuererklärung 2003 können noch in Papierform eingereicht werden. Die Umsatzsteuer-Erklärung 2003 und alle Steuererklärungen 2004 müssen elektronisch über das Internet eingereicht werden.

Was bedeutet das für Sie?

Die EAR bzw. Bilanz ist trotzdem zu erstellen, weil nur aus Ihr die 38 Kennzahlen abgeleitet werden können. Nicht zuletzt dienen die EAR bzw. die Bilanz und G&V der Selbstinformation des Unternehmers.

Was beabsichtigt das Finanzamt damit?

Wie ich in einem Vortrag eines hochrangigen Beamten des Finanzministeriums gehört habe, beabsichtigt das Finanzamt damit eine änderung der Methode, wie Unternehmen zu Betriebsprüfungen ausgewählt werden.

Derzeit nimmt das Finanzamt die Auswahl zu einer Betriebsprüfung wie folgt vor:

6/8     durch Einzelauswahl

1/8     durch Zeitauswahl

1/8     durch Zufallsauswahl.

Die Einzelauswahl erfolgt durch die Intuition und die Analyse eines einzelnen Finanzamtsreferenten.

Bei der Zeitauswahl werden jene Unternehmen geprüft, die schon länger keine Betriebsprüfung hatten.

Die Zufallsauswahl erfolgt durch den Computer ohne Beachtung von Suchkriterien.

Sobald das Finanzamt die Steuererklärungen 2003 vorliegen hat, wird die Auswahl zu Betriebsprüfungen wie folgt erfolgen:

7/8     durch Risikoauswahl

1/8     durch Einzelauswahl.

Risikoauswahl bedeutet "gezielte Auswahl der Fälle mit dem höchsten fiskalischen Risiko"
(Definition des Finanzministeriums).

Der Kreis schließt sich damit:

Das Finanzamt verfügt ab den Steuererklärungen für 2004 über die Daten der EAR bzw. Gewinn- und Verlustrechnung jedes Unternehmens in Dateiform und speist damit eine große Datenbank. Mittels dieser Datenbank kann das Finanzamt die Entwicklung eines Unternehmens in den letzten zwei bzw. drei Jahren analysieren:

  • Wie haben sich die Fremdleistungen im Verhältnis zu den Umsätzen in den letzten drei Jahren entwickelt?
  • Ist der Personalaufwand im Verhältnis zum Umsatz gestiegen?
  • Bei Handelsbetrieben: Ist der Prozentsatz des Wareneinsatzes im Verhältnis zu den Umsätzen in den letzten drei Jahren gleich geblieben? Wieso hat er sich verändert?

Jedes Unternehmen muß anhand der sogenannten "öNACE-Branchengliederung" des statistischen Zentralamts in seiner Steuererklärung die Branche angeben, in der es tätig ist. Es gibt ca. 100 Branchen zur Auswahl.

Das Finanzamt kann daher z.B. folgendes eruieren: Der durchschnittliche Gewinn eines Friseurs beträgt lt. der Unternehmensdatenbank des statistischen Zentralamts z.B. 33% des Umsatzes (33% ist eine Annahme). Dem Finanzamt liegen die Einkommensteuererklärungen eines Friseurs vor, dessen Gewinn im Verhältnis zum Umsatz sich in den Jahren 1-3 wie folgt entwickelt hat:

Gewinn im Jahr 1                   20% des Umsatzes

Gewinn im Jahr 2                   18% des Umsatzes

Gewinn im Jahr 3                   16% des Umsatzes

Durch die EDV-unterstützte Risikoauswahl des Finanzamts könnte dieser Friseur eine Betriebprüfung bekommen, bei der das Finanzamt den Grund für den jedes Jahr sinkenden und im Branchendurchschnitt auffallend zu niedrigen Gewinn herausfinden möchte.

Das Finanzamt wird zusätzlich zur Unternehmensdatenbank des statistischen Zentralamts seine eigene Unternehmensdatenbank aufbauen.

Schlußfolgerung:

Die Strategie jedes Unternehmens sollte es daher sein, beim Finanzamt nicht unangenehm aufzufallen, weder hinsichtlich der Entwicklung der eigenen Unternehmenszahlen noch im Verhältnis zum Branchendurchschnitt.

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, zu einer Betriebsprüfung ausgewählt zu werden?

Das Finanzamt unterscheidet Klein-, Mittel- und Großbetriebe.

Kleinbetriebe sind Betriebe mit weniger als 2,5 Mio. € Umsatz oder

mit weniger als 50 Mitarbeitern.

Mittelbetriebe überschreiten diese Grenzen, haben aber weniger als 6,25 Mio. € Umsatz

oder weniger als 100 Mitarbeiter.

Großbetriebe überschreiten beide Grenzen.

Im Jahr 2000 wurde jeder 16. Kleinbetrieb, jeder 8 Mittelbetrieb und jeder 6. Großbetrieb geprüft (Quelle: SWK-Heft 2/2002, S. 45).

Im Jahr 2002 waren 1.233 Betriebsprüfer aktiv, es fanden 8.900 Betriebsprüfungen, 

16.600 USO-Prüfungen und 11.900 Lohnsteuerprüfungen bei Kleinbetrieben statt. Es fanden fast doppelt so viele USO-Prüfungen als Betriebsprüfungen statt.

(gerundete Zahlen, Quelle: http://www.bmf.gv.at/service/publikationen/download/berichte/betrug2002.pdf Seite 6)

Eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung erhalten jene Firmen, die längere Zeit hindurch weder Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen noch Umsatzsteuerzahlungen leisten.

Die folgende Graphik veranschaulicht die Steigerung des Mehrergebnisses (Steuernachzahlungen aufgrund einer Betriebs- oder USO-Prüfung), die das Finanzamt seit 1978 trotz gleichbleibender Prüferzahl durch das Projekt "e-Finanz" bereits realisieren konnte. Ursache ist unter anderem der Einsatz von Laptops durch die Prüfer.

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Nimmt man das Jahr 1978 als Ausgangswert (= 100 %), so ist die Prüfungsdichte, ausgedrückt in der Anzahl von Betriebsprüfungen (BP) und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen (Uso) um 104 % angestiegen.

Das Mehrergebnis (ME, oberste Linie) hat sich im gleichen Zeitraum um 413,6 % erhöht.

Quelle: http://www.bmf.gv.at/service/publikationen/download/berichte/betrug2002.pdf Seite 7

Einsatz einer Prüfsoftware

Die Finanzämter setzen ab sofort ACL, eine Prüfsoftware, zur Unterstützung bei Betriebsprüfungen ein. Dem Finanzbeamten müssen bei Beginn einer Betriebsprüfung das Buchungsjournal und alle Buchhaltungskonten als Textdatei zur Verfügung gestellt werden.

Für welche Prüfungsjahre? Für alle Jahre ab 2001.

In der Prüfsoftware können die eingelesenen Daten zum Unterschied von Excel nicht mehr verändert werden, man kann Beträge weder überschreiben noch herauslöschen.

Welche Funktionen bietet die Prüfsoftware dem Finanzamt?

  • Lückenanalyse: Die Ausgangsrechnungen müssen ab 2003 fortlaufend nummeriert werden. Die Prüfsoftware ermöglicht die Suche nach einer fehlenden Ausgangsrechnungs-Nummer.
  • Mehrfachbelegung: Suche nach einer doppelt vergebenen Ausgangsrechnungs-Nummer.
  • Indizieren: Sind die Ausgangsrechnungsnummern mit dem Datum aufsteigend oder wurde eine frühere Rechnungsnummer mit einem späteren Datum versehen?
  • Sortieren
  • ABC-Analyse: Bilden von gezielten Stichproben: nur die Rechnungen mit den höchsten Beträgen werden überprüft

2.       Was ist eine Umsatzsteuersonderprüfung (kurz USO-Prüfung)?

Unter einer USO-Prüfung versteht man eine Außendienstkontrolle der aktuellen Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs). Die USO-Prüfung unterscheidet sich von einer Betriebsprüfung dadurch, daß nicht alle 12 Monate eines Jahres überprüft werden dürfen. Eine USO-Prüfung z.B. über den Zeitraum 2/2002 bis 8/2003 ist jedoch zulässig.

Das Finanzamt ermittelt softwareunterstützt jene Unternehmen, die längere Zeit hindurch
(6-12 Monate) weder Umsatzsteuerzahlungen geleistet noch UVAs abgegeben haben.
Das Finanzamt strebt danach, bei solchen Unternehmen lückenlos USO-Prüfungen durch
Betriebsprüfer vorzunehmen.

Bei einer USO-Prüfung müssen alle Rechnungen, die Buchhaltung und die Umsatzsteuerberechnung vorgelegt werden.

Um eine USO-Prüfung zu vermeiden, empfehle ich Ihnen daher, regelmäßig Ihre monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuerzahlungen vorzunehmen bzw. im Fall eines Umsatzsteuerguthabens eine Umsatzsteuervoranmeldung auszufüllen, zu unterschreiben und an das Finanzamt zu schicken.

3.       Nachtrag zu meinem Artikel "Jahresausgleich mittels Finanzonline für Angestellte möglich", Taxnews Ausgabe Nr. 14 vom Jänner 2003, Punkt 3

Es gibt derzeit zwei parallel laufende Systeme von Finanzonline: Finanzonline alt und Finanzonline neu.

Finanzonline alt, das System für Steuerberater, verfügt über einen speziell gesicherten Einwahlvorgang. Zu Finanzonline neu wählen Sie sich ganz normal über das Internet ein, die Seiten sind 128 bit-verschlüsselt.

Ich revidiere daher meine Aussage vom Jänner 2003 und stelle klar: der Zugang zu Finanzonline neu braucht überhaupt nicht eingerichtet zu werden. Sie melden sich zu Finanzonline neu an, rufen einfach die Internetseite https://finanzonline.bmf.gv.at/ auf, geben in den Feldern Teilnehmer, Benutzer und PIN Ihre Zugangskennungen ein und klicken anschliessend auf Login.

Finanzonline neu bietet noch nicht alle Funktionen von Finanzonline alt, in ein bis zwei Jahren sollen jedoch alle Funktionen in Finanzonline neu verfügbar sein, dann soll Finanzonline alt aufgelassen werden.

Es ist also leicht möglich, über Finanzonline neu die Arbeitnehmerveranlagung online einzureichen. Der Nachteil ist jedoch, daß das Finanzamt die Daten elektronisch auf Abweichung von den Durchschnittswerten prüft und im Fall einer Auffälligkeit Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung schickt (sogenannter Fragenvorhalt). Die elektronische überprüfung ist effizienter als die manuelle überprüfung durch den Finanzbeamten, das kann sich für Sie nachteilig auswirken.

Deshalb empfehle ich Ihnen, wie bisher das schriftliche Formular der Arbeitnehmer-Veranlagung 2002 auszufüllen, zu unterschreiben und an das Finanzamt zu schicken.