TAX - NEWS

Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 14 vom Jänner 2003

 

Die Themen:

1.       Was Ihnen ein Budget bringt
2.       Ab 2003: Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Umsätzen 2002 über € 100.000,-
3.       Jahresausgleich mittels Finanzonline für Angestellte möglich, aber nur für EDV-Spezialisten empfehlenswert
4.       Sozialversicherungswerte 2003
5.       Sparbuchschenkung: Schenkungssteuerfreiheit wurde bis 31.12.2003 verlängert
6.       Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben beim EA-Rechner
7.       Rechnungsausstellung bei Dauerschuldverhältnissen
8.       Liste Ihrer Ausgangsrechnungen 2003
9.       Kurzinformationen


1.       Was Ihnen ein Budget bringt

1) Zielsetzung

Durch bewußte Zielsetzung erreichen Sie bei gleichem Arbeitseinsatz einen höheren Gewinn als ohne Zielsetzung! In dem Bewußtsein, wieviel Gewinn Sie quartalsweise erreichen müssen, arbeiten Sie konsequenter und zielorientierter.

2) Gegenmaßnahmen werden möglich bei einer Abweichung vom budgetierten Gewinn

Mit einem Ziel vor Augen und quartalsweisen Soll-Ist-Vergleichen kennen Sie immer die aktuelle Lage Ihres Unternehmens. Quartalsweise Soll-Ist-Vergleiche ermöglichen es Ihnen, eine Abweichung von Ihrem Ziel rechtzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, damit Sie Ihren budgetierten Gewinn doch noch erwirtschaften können.

3) Entscheidungshilfe

Wann immer Sie unternehmerische Entscheidungen treffen müssen, sollten Sie sich nicht nur "aus dem Bauch" entscheiden, sondern eine Budgetvariante erstellen. Ganz klar können Sie nun Ihre Varianten gewinn- und liquiditätsmäßig vergleichen und werden Ihre Entscheidungen um ein Vielfaches leichter treffen.

4) Auseinandersetzung mit Ihrem Nettoeinkommen als Selbständiger: Lohnt sich Ihre selbständige Tätigkeit?

Wie oft ist es Ihnen als Unternehmer schon passiert, daß Sie einer Ihrer Freunde, der ein Angestellter ist, fragt, wieviel Sie so als Selbständiger verdienen?

"Tja, das ist schwer zu sagen.", haben Sie wahrscheinlich geantwortet, "Umsatz mache ich soviel, Gewinn soviel. Einkommensteuer zahle ich soviel, Sozialversicherung muß ich auch noch nachzahlen, aber die ist dann bei der Zahlung wieder eine Betriebsausgabe - also das kann man so nicht sagen, wieviel ich netto verdiene."

Im Jänner oder Februar 2003 ist der richtige Zeitpunkt für die Erstellung Ihres Budgets 2003, ich helfe Ihnen gerne dabei.

Ich berechne für Sie auch das Bruttogehalt (14x jährlich), das Ihrem Nettoeinkommen als Selbständiger entspricht, damit Sie genau wissen, ob und wie sehr sich Ihre Arbeit als Selbständiger lohnt oder ob Sie als Angestellter vielleicht mehr verdienen würden.

2.       Ab 2003: Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Umsätzen 2002 über € 100.000,-

Wie hoch war Ihr Umsatz, netto, exklusive Umsatzsteuer, im Jahr 2002? 

Höher als € 100.000,-? Dann besteht für Sie Handlungsbedarf. Sie müssen nämlich
ab 1.1.2003 monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs,
Steuerformulare U 30) an Ihr Finanzamt schicken. Anders als im Jahr 2002 genügt die Einzahlung mit Verrechnungsweisung im Jahr 2003 für Sie nicht mehr!

Im überblick:

(1) Quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen dürfen Sie nur beim Finanzamt einreichen, wenn Ihr Umsatz 2002 < = € 22.000,- war.

(2) Andernfalls müssen Sie monatliche Umsatzsteuerzahlungen leisten —

wenn Ihr Umsatz 2002 < = € 100.000,- war. UVAs brauchen Sie nur für Monate einer Umsatzsteuergutschrift einzureichen. Für Sie ändert sich also nichts im Jahr 2003 gegenüber 2002.

(3) Bei ein Jahresumsatz 2002 von mehr als € 100.000,- müssen Sie zusätzlich zur Einzahlung monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen an Ihr Finanzamt senden.

Sollte Ihr Finanzamt bisher Ihre quartalsweisen Umsatzsteuerzahlungen toleriert haben, obwohl Sie mehr als € 22.000,- Umsatz erzielen, so behalten Sie diese Verwaltungsvereinfachung dankbar bei. Quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen brauchen Sie nur zusätzlich an Ihr Finanzamt zu schicken, wenn Ihr Umsatz 2002 größer als € 100.000,- war.

Achtung neue Formvorschrift: Auch ärzte, die nur umsatzsteuerfreie Einnahmen erzielen, müssen ab 2003 Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen, wenn Ihre Einnahmen € 100.000,- übersteigen.

3.       Jahresausgleich mittels Finanzonline für Angestellte möglich, aber nur für EDV-Spezialisten empfehlenswert

Neben der Abgabe des ausgefüllten Jahresausgleichsformulars 2002 können Angestellte ihren Jahresausgleich 2002 nunmehr auch über das Internet mittels Finanzonline durchführen. Ab 20.1.2003 können Angestellte sich unter www.bmf.gv.at auf der Finanzonline-Einstiegsseite zu Finanzonline anmelden. Ab 20.1.2003 werden die Abfrage des Steuerkontos und Rückzahlungsanträge mittels Finanzonline möglich sein. 

Ab 17.2.2003 werden die übermittlung des Formulars L1 (Arbeitnehmerveranlagung 2002), die Zustellung des Steuerbescheides 2002 und die änderung von Personaldaten (Adresse, Bankverbindung) mittels Finanzonline möglich sein.

Finanzonline war bisher nur für Wirtschaftstreuhänder zugänglich, ab 2003 erfolgt die öffnung von Finanzonline für die Nutzung durch alle Bürger.

Ich habe seit 2000 meinen Finanzonline-Zugang eingerichtet, wobei mir ein Mitarbeiter der Datakom Austria GmbH den speziell gesicherten Einwahlvorgang gegen Honorar eingerichtet hat. Nur EDV-Spezialisten können meiner Meinung nach den Finanzonline-Zugang ohne fremde Hilfe selbst einrichten. Eine Zeitersparnis ist Finanzonline daher wahrscheinlich nur für einige wenige Angestellte; den anderen empfehle ich, bis auf weiteres das ausgefüllte Formular an ihr Finanzamt zu schicken.

4.       Sozialversicherungswerte 2003

 

Euro-Beiträge in der Sozialversicherung

ATS

Höchstbeitragsgrundlage im ASVG 14x jährlich

46.234,61

3.360,00

 = Höchstbeitragsgrundlage im GSVG 12x jährlich

53.940,38

3.920,00

Geringfügigkeitsgrenze im ASVG:

monatlich, 14x jährlich

4.257,16

309,38

       

5.       Sparbuchschenkung: Schenkungssteuerfreiheit wurde bis 31.12.2003 verlängert

Dies hat Finanzstaatssekretär Finz am 31.12.2002 unerwarteterweise verkündet. Das dafür erforderliche Gesetz soll so rasch wie möglich und rückwirkend per 1.1.2003 beschlossen werden.

Die Steuerfreiheit für das Schenken von Sparbüchern ist eine Spätfolge der Abschaffung der Sparbuch-Anonymität. Die Steuerfreiheit war ursprünglich bis 30.6.2002 befristet. Zunächst entschloß sich die Regierung, die Schonfrist bis Ende 2002 zu verlängern. Am 31.12.2002 wurde das Ablaufdatum um ein weiteres Jahr hinausgeschoben. Ob es eine weitere Verlängerung für das völlig steuerfreie Schenken von Geldvermögen in beliebiger Höhe geben wird, ist aus heutiger Sicht völlig offen. (Quelle: Die Presse vom 2.1.2003)

6.       Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben beim EA-Rechner

Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit (bis zu 15 Tage) vor oder nach Beginn des Kalenderjahres geleistet werden, ist im Rahmen der Gewinnermittlung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern der tatsächliche Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe unmaßgeblich; derartige Einnahmen und Ausgaben sind vielmehr dem Kalenderjahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. (Einkommensteuer-Richtlinien, Randzahl 4629)

Wiederkehrend bedeutet mehrmals, mindestens dreimal, hintereinander.

Regelmäßig wiederkehrend bedeutet, daß zwischen den Zahlungen annähernd gleiche Zeiträume liegen müssen, ein Jahr, ein Halb- oder Vierteljahr, ein Monat.

Gleiche Höhe der Zahlungen ist nicht erforderlich, nur Gleichartigkeit, z.B. Gehälter, Zinsen, Versicherungsprämien, Miete.

Ausnahme: Wenn eine Zahlung (z.B. Miete 12/2002) deshalb nicht im wirtschaftlichen Bezugsjahr (2002) geleistet wird, weil sie erst im nächsten Jahr fällig ist (5.1.2003), wird sie zum Zahlungszeitpunkt (5.1.2003) als Ausgabe wirksam. Sie wird also nicht dem Kalenderjahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehört.

Für eine beabsichtigte Gewinnverschiebung eignen sich daher alle Zahlungen außer regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben. Allerdings ist nach meiner Erfahrung diese Spezialfrage noch nie zum Thema einer Betriebsprüfung geworden.

7.       Rechnungsausstellung bei Dauerschuldverhältnissen

Die Bestimmung über die fortlaufende Nummerierung von Rechnungen hätte bei Miet-, Pacht- und Leasingverträgen einen enormen administrativen Mehraufwand zur Folge, wenn monatlich Rechnungen ausgestellt werden müßten.

Miet-, Pacht- und Leasingverträge werden in Verbindung mit dem monatlichen Zahlungsbeleg als Rechnungen anerkannt, wenn der schriftliche Vertrag alle vom Umsatzsteuergesetz geforderten Elemente einer Rechnung enthält.

Da in den bestehenden alten Verträgen nicht die neuen Rechnungsmerkmale enthalten sein werden, empfehle ich Ihnen die Ausstellung bzw. die Anforderung einer "Dauerrechnung" im Jänner 2003, die alle geforderten Rechnungsmerkmale enthält, mit dem Zusatz:

"Gilt als Dauerrechnung i.S. d. UStG bis auf Widerruf."

Zusätzlich ist auf der Dauerrechnung ein Hinweis auf den Leistungszeitraum anzubringen,

z.B.: "Ab Jänner 2003 bis auf Widerruf."

8.       Liste Ihrer Ausgangsrechnungen 2003

Wie in meiner Taxnews-Ausgabe 13, Punkt 3, beschrieben, empfehle ich Ihnen, eine Liste Ihrer Ausgangsrechnungen mit folgenden Angaben zu führen:

Re-Nr.

Re.-datum

Re.-Empfänger

brutto

netto

erhalten am

erhalten netto

offen netto

2002/67

10.12.2002

z.B. Meier Wolfgang

600,00

500,00

02.01.2003

500,00

 

2003/01

02.01.2003

z.B. Huber Alexandra

960,00

800,00

02.01.2003

800,00

 

2003/02

03.01.2003

z.B. Neuwirth Jürgen

1.200,00

1.000,00

 

 

1.000,00

Summe

 

 

 

2.300,00

 

1.300,00

1.000,00

Diese Liste können Sie auch als übersicht über Ihre offenen Forderungen und für Mahnungen verwenden. Sollte eine Rechnungsnummer fehlen, empfehle ich Ihnen, den Grund zu dokumentieren, z.B. Kunde hat den Auftrag storniert, etc.

9.       Kurzinformationen

  • Seit 1.1.2003 müssen Rechnungen zusätzlich folgende Angaben enthalten:
    (1) eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird

    (2) die UID-Nummer des Rechnungsausstellers (nicht aber auch die UID-Nummer des Rechnungsempfängers)

    Bei "Kleinbetragsrechnungen", Gesamtbetrag inkl. Umsatzsteuer < = € 150,00, sind diese beiden Rechnungsmerkmale nicht erforderlich.

  • Das Kilometergeld für PKW kann aus Vereinfachungsgründen von € 0,356 auf € 0,36 aufgerundet werden (lt. Information des BMF vom 29.11.2001).

Vorschau Zukunftsvorsorge neu:

In der nächsten Ausgabe der TAXNEWS werde ich Ihnen einen überblick über die staatlich geförderte, neue Zukunftsvorsorge geben.