TAX - NEWS

Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 13 vom November 2002

 

Die Themen:

1.       Bündeln Sie Ihre Anlageinvestitionen 2002 oder 2003 und lukrieren Sie die neue Investionszuwachsprämie, dadurch verbilligen sich Ihre Investitionen um 10%!
2.       Tip: Endgültige Steuerersparnis durch Gewinnverschiebung
3.       Zusätzlich erforderliche Rechnungsmerkmale ab 1.1.2003
4.       Kilometergeld, Luxustangente PKW in €
5.       Finanzplanung: Noch nie war es so leicht, für 1 Monat Bindungsdauer 3% Zinsen p.a. zu erhalten: www.bundesschatz.at

1.       Bündeln Sie Ihre Anlageinvestitionen 2002 oder 2003 und lukrieren Sie die neue Investionszuwachsprämie, dadurch verbilligen sich Ihre Investitionen um 10%!

Nach der Abschaffung des Investitionsfreibetrages im Jahr 2000 wurde heuer in einer der letzten Nationalratssitzungen eine neue Investitionsbegünstigung in Form der Investitionszuwachsprämie eingeführt. Für Sie bedeutet das Folgendes:

Wenn Sie 2002 höhere Anlageinvestitionen als im Durchschnitt der Jahre 1999 bis 2001 tätigen und die Anlageinvestitionen in neue, bewegliche, materielle Güter mit Ausnahme von PKWs und Kombis erfolgen, wird Ihnen eine Prämie in Höhe von 10% der Anschaffungskosten auf Ihrem Finanzamtskonto gutgeschrieben.

Diese Gutschrift stellt für Sie keine Betriebseinnahme dar, ist also steuerfrei.

Die Prämie steht Ihnen auch dann endgültig zu, wenn eine begünstigte Anlageinvestition kurze Zeit nach der Anschaffung wieder aus Ihrem Betriebsvermögen ausscheidet, z.B. durch Verkauf oder einen Schadensfall.

Nehmen Sie Ihr Anlagenverzeichnis 2001 und Ihre Buchhaltung 2002 zur Hand und stellen Sie überschlagsmäßig folgende Berechnung an, um beurteilen zu können, ob Sie die Investitionszuwachsprämie lukrieren können:

 

 

 

 Anschaffungen im Anschaffungsjahr

 

 

1999

2000

2001

2002

Summe Anlageinvestitionen

 

 

 

 

 - PKW

 

 

 

 

 

 - Software

 

 

 

 

 

 - gebrauchte Anlagegüter

 

 

 

 

 

 = begünstigte Anlageinvestitionen:

 

 

 

 

Summe 1999 -2001

 

 

 

 

 

Durchschnitt 1999 -2001

 

 

 

 

 

 - Durchschnitt 1999 -2001

 

 

 

 

Investitionszuwachs

 

 

 

 

 

davon 10% Investitionszuwachsprämie gem. § 108 e EStG

 

 

Das könnte Ihre Berechnung ergeben:

 

Verzeichnis der Investitionszuwachsprämie des Jahres 2002

 

 

 

 

 

 

 

 Anschaffungen im Anschaffungsjahr

 

 

 

 

1999

2000

2001

2002

1

PC

14.08.1999

1.100,00 €

1.100,00 €

 

 

 

2

Büroschrank

06.05.2000

520,00 €

 

520,00 €

 

 

3

PKW

15.05.2000

7.200,00 €

 

7.200,00 €

 

 

4

Software

01.12.2000

400,00 €

 

400,00 €

 

 

5

Schreibtisch (gebraucht)

17.01.2002

1.000,00 €

 

 

 

1.000,00 €

6

Schreibtisch, Bürokästen

23.04.2002

4.000,00 €

 

 

 

4.000,00 €

 

Summe Anlageinvestitionen

 

1.100,00 €

8.120,00 €

0,00 €

5.000,00 €

 

 -PKW

 

 

 

-7.200,00 €

 

 

 

 -Software

 

 

 

-400,00 €

 

 

 

 -gebrauchte Anlagegüter

 

 

 

 

 

-1.000,00 €

 

begünstigte Anlageinvestitionen:

 

1.100,00 €

520,00 €

0,00 €

4.000,00 €

 

Investitionen in neue (ungebrauchte), bewegliche materielle Wirtschaftsgüter

 

 

 

Summe 1999 -2001

 

 

 

 

1.620,00 €

 

 

Durchschnitt 1999 -2001

 

 

 

 

540,00 €

 

 

 - Durchschnitt 1999 —2001

 

 

 

 

-540,00 €

 

Investitionszuwachs

 

 

 

 

 

3.460,00 €

 

davon 10% Investitionszuwachsprämie gem. § 108 e EStG

 

 

346,00 €

Die Investitionszuwachsprämie wirkt wie ein Investitionsfreibetrag von 25%, wenn Sie als Einzelunternehmer oder in Form einer Personengesellschaft tätig sind und Ihr Einkommen 2002 zwischen € 21.800,- und € 50.870,- liegt, Ihr Spitzensteuersatz also 41% beträgt.

Die 10%ige Steuergutschrift ergibt sich aus 25% zusätzliche Betriebsausgaben x 41% Steuerersparnis. Zum Vergleich: Der Investitionsfreibetrag betrug bis Ende 2000 nur 9%, die Investitionszuwachsprämie ist also wesentlich vorteilhafter!

Wenn Ihr Spitzensteuersatz 50% beträgt, wirkt die Investitionszuwachsprämie wie ein Investitionsfreibetrag von 20%, bei einer GmbH wie ein Investitionsfreibetrag von 30%. Auch wenn Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen, weil Ihr Gewinn nur bis zu € 7.100,- beträgt, können Sie die Investitionszusatzprämie geltend machen.

Wie können Sie die Investitionszuwachsprämie maximieren?

Indem Sie Ihre Anlageinvestitionen in begünstigte Güter entweder im Jahr 2002 oder im Jahr 2003 bündeln. Fortsetzung des Beispiels, Betrachtung des Jahres 2003:

 

 

 

 

 

 Anschaffungen im Anschaffungsjahr

 

 

 

 

2000

2001

2002

2003

1

PC

14.08.1999

1.100,00 €

 

 

 

 

2

Büroschrank

06.05.2000

520,00 €

520,00 €

0,00 €

 

 

3

PKW

15.05.2000

7.200,00 €

7.200,00 €

 

 

 

4

Software

01.12.2000

400,00 €

400,00 €

 

 

 

5

Schreibtisch (gebraucht)

17.01.2002

1.000,00 €

 

 

1.000,00 €

 

6

Schreibtisch, Bürokästen

23.04.2002

4.000,00 €

 

 

4.000,00 €

 

7

Kopiergerät

15.01.2003

1.400,00 €

 

 

 

1.400,00 €

 

Summe Anlageinvestitionen

 

8.120,00 €

0,00 €

5.000,00 €

1.400,00 €

 

 -PKW

 

 

-7.200,00 €

 

 

 

 

 -Software

 

 

-400,00 €

 

 

 

 

 -gebrauchte Anlagegüter

 

 

 

 

-1.000,00 €

 

 

begünstigte Anlageinvestitionen:

 

520,00 €

0,00 €

4.000,00 €

1.400,00 €

 

Investitionen in neue (ungebrauchte), bewegliche materielle Wirtschaftsgüter

 

 

 

Summe 1999 —2001

 

 

 

 

4.520,00 €

 

 

Durchschnitt 1999 —2001

 

 

 

 

1.506,67 €

 

 

 - Durchschnitt 1999 -2001

 

 

 

 

-1.506,67 €

 

Investitionsverminderung

 

 

 

 

 

-106,67 €

Im Jahr 2003 müßten Sie mehr als € 1.507,- investieren, um neuerlich eine Investitionszuwachsprämie zu erhalten. Durch Vorziehen der Anschaffung des Kopierers in das Jahr 2002 erhalten Sie € 140,- zusätzliche Investitionszuwachsprämie 2002!

Jungunternehmerförderung: Wenn Sie Ihr Unternehmen im Jahr 2002 neu gegründet haben, dann ist der Durchschnittswert der Investitionen 1999-2001 Null und Ihnen steht die Investitionszuwachsprämie für alle Anlageinvestitionen in begünstigte Güter des Jahres 2002 zu!

2.       Endgültige Steuerersparnis durch Gewinnverschiebung

Voraussetzung: Sie ermitteln Ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Da der Einkommensteuertarif progressiv ist, sollten Sie durch Gewinnverschiebung Gewinnsprünge in zwei aufeinanderfolgenden Jahren vermeiden, dadurch können Sie folgende Beträge an Einkommensteuer sparen:

 

zu vermeiden:

 

 

 

 

 

 

 

2002

2003

2002

2003

2002

2003

Gewinn

26.800 €

16.800 €

55.870 €

45.870 €

12.100 €

2.100 €

Einkommensteuer

6.904 €

2.961 €

19.687 €

15.128 €

1.390 €

0 €

Summe 2002 und 2003

 

9.865 €

 

34.815 €

 

1.390 €

 

 

 

 

 

 

 

anzustreben:

 

 

 

 

 

 

Gewinn

21.800 €

21.800 €

50.870 €

50.870 €

7.100 €

7.100 €

Einkommensteuer

4.637 €

4.637 €

17.187 €

17.187 €

0 €

0 €

Summe 2002 und 2003

 

9.274 €

 

34.374 €

 

0 €

Einkommensteuer-Ersparnis

 

-591 €

 

-441 €

 

-1.390 €

Die wichtigsten drei Sprungstellen des Einkommensteuertarifs sind:

21.800 €     Spitzensteuersatz springt von 31% auf 41%

50.870 €     Spitzensteuersatz springt von 41% auf 50%

7.100 €       Spitzensteuersatz springt von 0% auf 21%, ab 7.271 € auf 31%

Sie sollten also vermeiden, daß Ihr Gewinn in einem Jahr unter einer dieser Sprungstellen liegt und in nächstem Jahr darüber.

Wenn Sie rechtzeitig erkennen, daß Sie durch Gewinnverschiebung Einkommensteuer sparen können, könnten Sie zwei Maßnahmen setzen:

1.      Ersuchen Sie Ihre Kunden, noch im Dezember oder erst im Jänner Ihr Honorar zu bezahlen.

2.      Bezahlen Sie Ihre Lieferanten noch im Dezember oder erst im Jänner.

Falls Sie an der Berechnung Ihrer Einkommensteuer interessiert sind: der ab 2002 gültige Einkommensteuertarif lautet:

 

Einkommen von €

%

Abzüglich

abzüglich

 

 

 

Fixbetrag €

Allg. Absetzbetrag €

bis 7.110

0%

0,00

0,00

Einkommen zw.

7.271 bis 21.800

31%

1.491,40

741,00

14.535-18.168

 

 

 

817,00

18.169-21.800

21.801 bis 50.870

41%

3.671,40

274,00

 

ab 50.871

50%

8.249,70

0,00

 

Zur genauen Berücksichtigung der Einschleifregelungen des Allgemeinen Absetzbetrages ist eine Software unbedingt erforderlich.

Ich unterstütze Sie bei allen diesen Berechnungen gerne.

3.       Zusätzlich erforderliche Rechnungsmerkmale ab 1.1.2003

Zusätzlich zu den bereits bisher notwendigen Rechnungsangaben

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Waren bzw. Bezeichnung der Leistung
  4. Entgelt
  5. Auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag
  6. Tag der Lieferung bzw. Leistungszeitraum

müssen ab 1.1.2003 folgende zusätzliche Angaben auf allen Rechnungen aufscheinen:

  1. Steuersatz: 20%, 10%, 0%.
    Bei 0% USt muß darauf hingewiesen werden, welche Steuerbefreiung angewendet wird! Ich unterstütze Sie gerne bei der Erstellung von Textbausteinen für Ihre Honorarnoten.
  2. Fortlaufende Rechnungsnummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird. Die einmalige Vergabe einer Rechnungsnummer kann durch Beifügung des Jahres erreicht werden; z.B. Rechnungsnummer 2003/01
    (statt lediglich Rechnungsnummer 01).
  3. Die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).

Nach Rücksprache mit dem Finanzministerium werden alle Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich entrichten, in der 48. Kalenderwoche, das ist die letzte Novemberwoche, vom Finanzamt eine UID-Nummer zugeteilt erhalten.

Für Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, weil ihre Umsätze unter
€ 22.000,- pro Jahr liegen, werde ich eine UID-Nummer beantragen.

Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Voraussetzung dafür, daß dem Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug zusteht. Ich empfehle Ihnen, einen kleinen Stempel mit Ihrer
UID-Nummer zu bestellen bzw. bei Ihrer Briefpapier-Nachbestellung Ihre UID-Nummer hinzuzufügen, so daß Ihre Ausgangsrechnungen den Formvorschriften entsprechen.

Bei Betriebsprüfungen kontrolliert das Finanzamt softwareunterstützt, ob Ihre Rechnungsnummern fortlaufend sind oder ob Rechnungsnummern fehlen. In diesem Fall müssen Sie die Gründe für das Fehlen bekanntgeben.

Ich empfehle Ihnen daher, eine Liste Ihrer Ausgangsrechnungen mit folgenden Angaben zu führen:

Re-Nr.

Re.-datum

Re.-Empfänger

brutto

netto

erhalten am

erhalten netto

offen netto

2000/67

15.10.2000

Kunde 15

3.990,00

3.325,00

03.01.2001

3.325,00

 

2001/01

02.01.2001

Kunde 2

7.440,00

6.200,00

05.01.2001

6.200,00

 

2001/02

03.01.2001

Kunde 4

7.800,00

6.500,00

 

 

6.500,00

Summe

 

 

 

16.025,00

 

9.525,00

6.500,00


Diese Liste können Sie auch als übersicht über Ihre offenen Forderungen und für Mahnungen verwenden. Sollten Nummern fehlen, empfehle ich, den Grund zu dokumentieren, z.B. Kunde hat den Auftrag storniert, etc.

4.       Kilometergeld, Luxustangente PKW in €

Das Kilometergeld beträgt 0,36 € pro km
und 0,043 € pro km für jede mitbeförderte Person,

daher z.B. 0,403 € pro km bei einem Mitreisenden
bzw.          0,446 € pro km bei zwei Mitreisenden.

Der Höchstbetrag der steuerlich absetzbaren Anschaffungskosten eines PKW beträgt

€ 34.000,- (ATS 467.850,20 statt bisher ATS 467.000,-). Höhere Anschaffungskosten werden als sogenannte Luxustangente aus der Anlagenabschreibung ausgeschieden.

5.       Finanzplanung: Noch nie war es so leicht, für 1 Monat Bindungsdauer 3% Zinsen p.a. zu erhalten: www.bundesschatz.at

Die Bundesschätze sind aus Anlegersicht eine unglaubliche Okkasion. Keine andere Veranlagung — weder Sparbücher noch Geldmarktfonds — bietet derart hervorragende Konditionen.

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Nach Ausfüllen des Kontoeröffnungsantrags erhalten Sie mit RSa-Brief Ihre Kontonummer und Ihr Passwort. Das Passwort können Sie zu Ihrer Sicherheit sofort ändern. Die Kontonummer Ihres Privatkontos wird für Auszahlungen abgespeichert und kann zu Ihrer Sicherheit nur schriftlich geändert werden. Auszahlungen können Sie mittels Internet einfach beauftragen.

Da das Depot beim Finanzminister nicht dem Bankgeheimnis unterliegt, empfehle ich Ihnen diese Veranlagung nur, wenn Sie das veranlagte Geld redlich verdient oder erworben haben.

Unter www.bundesschatz.at können Sie eine Infotour machen und die Antworten auf die häufigsten Fragen nachlesen.