TAX - NEWS

Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 9 vom April 2002

1) Der Beginn der Anspruchsverzinsung wird vom 1. Juli 2002 auf den 1. Oktober 2002 verschoben! Die Anspruchszinsen betragen unverändert derzeit 4,75% p.a.

Das bedeutet für Sie, daß wir bis Ende September Ihren Jahresabschluß 2001 fertigstellen sollten, weil eine Einkommensteuernachzahlung für 2001 ab dem 1. Oktober 2002

4,75% Zinsen pro Jahr kostet.

Das ist derzeit noch nicht geltende Rechtslage, sondern nur eine vom Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage. Am 18. April ist diese Regierungsvorlage im Parlament behandelt worden. Nach einem Telefonat mit einem Vertreter des Finanzministeriums ist mit dieser Veschiebung so gut wie fix zu rechnen.

2) Finanzamtsguthaben aus der Einkommensteuerveranlagung werden ab dem 1. Oktober 2002 auch mit 4,75% verzinst. Guthabenszinsen sind entgegen der früheren Absicht des Finanzministerium nun doch nicht einkommensteuerpflichtig.

3) Bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag ab € 150,01 (bisher ATS 2.000,00) müssen der (ausgerechnete) Umsatzsteuerbetrag und der Rechnungsempfänger (Ihr Name und Ihre Adresse) angeführt sein, sonst steht Ihnen kein Vorsteuerabzug zu.

4) Angestellte dürfen € 730,00 (bisher ATS 10.000,00) neben ihrem Dienstverhältnis lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei dazuverdienen.