TAX - NEWS

Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 6 vom Oktober 2001

 

Die Themen:

1.             Neue Sicherungssteuer bei ausländischen Investmentfonds
2.             Der Euro kommt: Tips, neue steuerliche Werte und Grenzbeträge
3.             Studenten können S 120.000,- neben der Familienbeihilfe verdienen
4.             Lesen Sie die Information über "STEUERN SPAREN" für Einnahmen-Ausgaben-Rechner auf meiner Homepage in der Rubrik "Steuern sparen"!
5.             Sparen Sie bis zu S 318.000,- Sozialversicherungsbeiträge durch einen Antrag bis 31.12.2001! Lesen Sie, wie dies möglich ist, auf meiner Homepage in der Rubrik "SV sparen"!

 

1.       Neue Sicherungssteuer bei ausländischen Investmentfonds

Vielleicht haben Ihnen heimische Banken bereits empfohlen, Ihre ausländischen Fonds zu verkaufen und dafür inländische Fonds in Ihr Depot zu nehmen. Doch das ist nicht unbedingt die beste Methode, die gefürchtete Sicherungssteuer zu vermeiden.

Viele Privatanleger werden zum Jahreswechsel eine böse überraschung erleben. Wer in ausländischen Aktienfonds investiert ist und die beunruhigenden Nachrichten rund um die neue Fondssteuer einfach ignoriert hat, wird bei Durchsicht seiner Auszüge Anfang 2002 bleich werden: Nicht nur, daß viele Depots wegen der Börsenschwäche substantiell an Wert verloren haben, werden die Banken obendrein 2,5% des Kurswerts unter dem Titel Sicherungssteuer abbuchen.

Zumindest Letzteres ist problemlos auf drei Arten zu vermeiden:

Durch die Offenlegung der ausländischen Investmentfonds, durch den Umstieg auf Inlandsfonds oder durch die Verlegung der Depots in das Ausland.

Hören Sie nicht auf Gerüchte, die behaupten, daß es ungemein kompliziert und teuer sei, die Sicherungssteuer auf ausländische Fonds zu vermeiden! Ein Verkauf wäre der falsche Schritt, weil die Sicherungssteuer trotzdem anteilig anfällt, wenn Sie ausländische Fonds im Jahr 2001 unterjährig verkaufen, und zwar 0,2% Sicherungssteuer pro Monat. Die Sicherungssteuer ist in Wahrheit kein Grund, sich von einem erstklassigen Auslandsfonds zu trennen.

Ein kurzes Email an hannes@meller.co.at genügt, und ich sende Ihnen ein Muster der Offenlegungserklärung mit der Post zu. Sobald Ihre Bank diese Erklärung erhält, zieht sie keine Sicherungssteuer mehr ab.

In der Offenlegungserklärung haben Sie zwei Möglichkeiten:

A/ Sie ermächtigen Ihre Bank, eine Aufstellung nur der derzeit im Depot befindlichen ausländischen Investmentfonds an das Finanzamt zu übermitteln. Zur Vermeidung der Sicherungssteuer müssen Sie Zukäufe von ausländischen Investmentfonds gesondert offenlegen.

B/ Sie ermächtigen Ihre Bank, eine Aufstellung der jeweils zum Jahresende im Depot befindlichen ausländischen Investmentfonds an das Finanzamt zu übermitteln.

Eine Möglichkeit, auf Nummer sicher zu gehen, daß dieser explizite Verzicht auf das Bankgeheimnis nur auf ausländische Fonds beschränkt bleibt, ist, ein eigenes Depot für die ausländischen Fonds zu eröffnen.

Wenn Sie dieses Thema noch näher interessiert, sende ich Ihnen auf Anfrage gerne einen sehr informativen Artikel aus dem "Trendinvest" zu.

 

2.       Der Euro kommt: Tips

Der Euro-Bankomat: Ab 1. Jänner 2002 gibt jeder Bankomat nur noch Euro heraus. Dabei sollten Sie auf folgende Besonderheit achten: Der erste angefangene Euro-Hunderter wird in Zehn-Euro-Scheinen ausgegeben. Wenn Sie 400 € beheben, erhalten Sie drei 100-Euro-Noten und 10 Stück Zehn-Euro-Noten. Wenn Sie keine glatten Beträge beheben, also etwa 310 €, erhalten Sie drei 100-Euro-Noten und nur eine Zehn-Euro-Note.

Tip: Beheben Sie glatte Beträge oder 90 €, 190 € etc., dann erhalten Sie mehr kleinere Scheine.

Tip: Aktivieren Sie den Chip auf Ihrer Bankkarte!

Sie können bis zu 400 € (5.504,12 ATS) auf Ihre Quickkarte laden und damit u.a. in sehr vielen Lebensmittel- und Drogeriegeschäften zahlen. So sparen Sie es sich, mehr Münzen als bisher gewohnt als Retourgeld zu erhalten!

Die Scheckgarantie in der Höhe von bisher ATS 2.500,- entfällt ab 1. Jänner 2002. Das bedeutet, daß Sie das alleinige Risiko tragen, wenn Sie einen Scheck zur Zahlung entgegennehmen.

Tip: Zahlen Sie Ihre Schillingmünzen in der ersten Jännerwoche auf Ihr Bankkonto ein, sonst werden Sie niemals alle alten Münzen loswerden!

Tip: Bestellen Sie jetzt schon Eurozahlscheine mit Ihrem Namensvordruck! Bei einer Bestellung erst Ende Dezember müssen Sie möglicherweise längere Zeit auf Ihre Vordrucke warten. Senden Sie ab dem 1.1.2001 Eurozahlscheine statt Schillingzahlscheine mit Ihren Ausgangsrechnungen bzw. Honorarnoten mit.

Trachten Sie danach, Ihre Schillingbanknoten bis 28. Februar 2002 auszugeben bzw. in Eurobanknoten umzutauschen, bis 31. März 2002 haben Sie noch die Möglichkeit, dies bei der Nationalbank nachzuholen.

Briefmarken: Verbrauchen Sie Ihre Schillingbriefmarken oder tauschen Sie sie bis 30.6.2002 bei einem Postamt in Eurobriefmarken um.

Achten Sie darauf, daß Sie die verpflichtende doppelte Währungsangabe gegenüber Konsumenten einhalten, diese gilt im Zeitraum vom 1. Oktober 2001 bis 28. Februar 2002.

Danach sind nur noch Euro-Angaben erforderlich.

 

Der Euro kommt: neue steuerliche Werte und Grenzbeträge

 

Umsatzsteuer

neu in €

neu in ATS

bisher in ATS

Differenz

Kleinunternehmergrenze:

22.000,00

302.726,60

300.000,00

2.726,60

Ab dieser Umsatzgrenze besteht die Pflicht,

 

 

 

 

Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen

 

 

 

 

und monatliche statt vierteljährliche

 

 

 

 

Umsatzsteuervoranmeldungen durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kleinbetragsrechnung:

150,00

2.064,05

2.000,00

64,05

Auf Rechnungen bis zu diesem Betrag ist

 

 

 

 

für den Vorsteuerabzug keine Nennung

 

 

 

 

des Rechnungsempfängers erforderlich,

 

 

 

 

Weiters genügt die Angabe des

 

 

 

 

Umsatzsteuerprozentsatzes statt des

 

 

 

 

Ausgerechneten Umsatzsteuerbetrages.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einkommensteuer

neu in €

neu in ATS

bisher in ATS

Differenz

Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

400,00

5.504,12

5.000,00

504,12

Taggeld Inland

26,40

363,27

360,00

3,27

Nächtigungsgeld Inland

15,00

206,40

200,00

6,40

Kilometergeld PKW

0,356

4,90

4,90

0,00

KFZ-Anschaffungskosten (Luxustangente)

34.000,00

467.850,20

467.000,00

850,20

 

 

 

 

 

Bundesabgabenordnung

neu in €

neu in ATS

bisher in ATS

Differenz

Buchführungsgrenze

400.000,00

5.504.120,00

5.000.000,00

504.120,00

 

 

 

 

 

Lohnsteuer

neu in €

neu in ATS

bisher in ATS

Differenz

Lohnsteuerfreie Zuwendung für die Zukunfts-

 

 

 

 

-sicherung (z.B. Lebensversicherung)

300,00

4.128,09

4.000,00

128,09

Werbungskostenpauschale

132,00

1.816,36

1.800,00

16,36

Höchstbetrag für "Topf"-Sonderausgaben

2.900,00

39.904,87

40.000,00

-95,13

Höchstbetrag für Kirchenbeitrag

75,00

1.032,02

1.000,00

32,02

Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)

364,00

5.008,75

5.000,00

8,75

Einkunftsgrenzen des Partners für AVAB mit Kind

4.400,00

60.545,32

60.000,00

545,32

   Ohne Kind

2.200,00

30.272,66

30.000,00

272,66

Verkehrsabsetzbetrag

291,00

4.004,25

4.000,00

4,25

Arbeitnehmerabsetzbetrag

54,00

743,06

750,00

-6,94

Pensionistenabsetzbetrag

400,00

5.504,12

5.500,00

4,12

Veranlagungsfreibetrag

730,00

10.045,02

10.000,00

45,02

(kann neben Dienstverhältnis

 

 

 

 

Einkommensteuerfrei verdient werden)

 

 

 

 

Steuerfreier Vorteil aus Betriebsveranstaltung

365,00

5.022,51

5.000,00

22,51

Steuerfreie Sachzuwendung

186,00

2.559,42

2.550,00

9,42

Essensbons für Gasthaus

4,40

60,55

60,00

0,55

Essensbons für Lebensmittel

1,10

15,14

15,00

0,14

 

3.       Studenten können S 120.000,- neben der Familienbeihilfe verdienen

Diese neue Regelung gilt ab dem Wintersemester 2001/2002, also ab Oktober 2001.

Beim Grenzbetrag von S 120.000,- handelt es sich um einen Jahresbetrag. Wenn Studenten mehr als S 120.000,- verdienen, verlieren sie ihren Anspruch auf Familienbeihilfe für das ganze Jahr, auch wenn sie einen Teil der S 120.000,- in den Ferien verdient haben.

Studenten können also das ganze Jahr ein Bruttogehalt von S 12.400,- monatlich oder

S 136.000,- im Jahr im Werkvertrag verdienen. Abzüglich 12% pauschaler Betriebsausgaben bleibt das Einkommen unter S 120.000,-. Auch ein freier Dienstvertrag in Höhe von

S 160.000, - im Jahr ist möglich. Abzüglich 13,5% Sozialversicherung und 12% pauschaler Betriebsausgaben bleibt das Einkommen unter S 120.000, -.