Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 32 vom November 2007
Inhalt:
1. Freibetrag für investierte Gewinne: Kauf von § 14-Wertpapieren in 2007 bietet Ansparmöglichkeit für Investitionen in 2008 und doppelte Nutzung des FBiG
Zusammenfassung:
Der
1. Artikel zeigt Ihnen eine Möglichkeit, wie ein Freibetrag für investierte
Gewinne für höhere Investitionen als 10% des Jahresgewinns genutzt werden kann,
und zwar durch Ansparen mit einer Anleihe ein Jahr bzw. zwei Jahre vor der
Großinvestition.
Ein juristischer Vortrag über „Fehler bei der Vermögensweitergabe von Todes
wegen“ hat häufig vorkommende Fehler behandelt, eine Kurzfassung dieses
Vortrags finden Sie im
2. Artikel. Weiterführend zu diesem Thema behandelt der 3. Artikel die Angst
vor der Abfassung eines Testaments.
Der 4. Artikel ist eine Warnung vor Betrügern im Zusammenhang mit
Immobilienfinanzierungen.
1. Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG): Kauf von § 14-Wertpapieren in 2007 bietet Ansparmöglichkeit für Investitionen in 2008 und doppelte Nutzung des FBiG
Ein Fotograf unter meinen
Klienten möchte erst 2008 eine aus mehreren Geräten bestehende Kameraausrüstung
um 6.000 € kaufen, weil diese 2007 nicht mehr lieferbar ist. Er schätzt seinen
voraussichtlichen Gewinn 2007 mit 30.000 € ein.
Er hat die Möglichkeit, 2007 um 3.000 € eine Anleihe mit einer Restlaufzeit
z.B. bis März 2008 zu kaufen. Aufgrund des FBiG verringert er seine
Steuerbemessungsgrundlage 2007 um 3.000 €, er spart also 1.308 €
Einkommensteuer 2007 (=3.000 € x 43,6%).
Im März 2008 wird die Anleihe getilgt, mit dem zurückerhaltenen Geld und mit
weiteren 3.000 € investiert er in die Kameraausrüstung in Höhe von 6.000 €.
Wenn er 2008 einen Gewinn von zumindest 30.000 € erwirtschaftet, kann er durch
diese Investition seine Steuer-bemessungsgrundlage 2008 um 3.000 € reduzieren
und spart wie bereits in 2007 nochmals 1.308 € an Einkommensteuer 2008. Die
Behaltefrist für die Kameraausrüstung beträgt
4 Jahre ab 2008, die Frist läuft taggenau.
Ohne Kauf der Anleihe 2007 könnte dieser Fotograf 2008 den FBiG 2008 nicht voll ausnutzen, weil die Investition von 6.000 € höher als 10% des Jahresgewinns 2008 ist.
Durch die Anschaffung einer Anleihe oder eines § 14-Fonds halten Sie sich die Möglichkeit offen, das Geld 2008 in eine Geräteinvestition umzuschichten. Sie nutzen dadurch den FBiG bereits 2007 aus. Voraussetzung ist ein Gewinn 2007 von mehr als 10.000 €.
Nähere
Informationen zum Thema FBiG finden Sie auf meiner Homepage unter
http://www.meller.biz/taxnews-31-200710-Sozialversicherungs-Werte-2007-Sozialversicherungs-Saetze-2007.htm
2. zu Allerheiligen passendes Thema:
Fehler bei der Vermögensweitergabe
von Todes wegen
Prof. Dr. Wolfgang Zankl, Kontaktadresse wolfgang.zankl@univie.ac.at,
hat im Oktober 2007 in einem Vortrag über das Thema „Fehler bei der Vermögensweitergabe von Todes wegen“ folgende häufige Fehler erwähnt:
Ein Testament kann beim zentralen Testamentsregister vermerkt werden, ein Rechtsanwalt oder Notar bietet Ihnen diese Dienstleistung an und kann Ihnen Antwort auf allfällige weitergehende Fragen geben, ich nenne Ihnen gerne meine Kooperationspartner.
3. Die Angst vor einem Testament - und damit vor dem eigenen Tod - ist die größte Hürde vor einem Testament
„Die Psychologie stört beim Vererben“
Frankfurter
Allgemeine Zeitung, 06.11.2007, Nr. 258, S. 24
Teil IV der Serie "Erbfolgeplanung". Von Hans Flick und Frank Hannes
Die Tatsache, dass 70 Prozent aller Deutschen ohne Testament versterben, ist
keineswegs das Ergebnis rationaler Überlegungen. Im Gegenteil: Wer sich mit
Weitblick der Erbfolgeplanung nähert, erkennt schnell die Notwendigkeit eines
Testaments. Das gilt selbst bei kleinen Vermögen, bei denen zwar keine
steuerlichen Belastungen zu befürchten sind, über dessen Verteilung und
Verwaltung aber genauso heftig in der Familie gestritten werden kann wie über
Großvermögen. Schon zur Erhaltung des Familienfriedens ist eine letztwillige
Verfügung dringend erforderlich. Erst recht gilt dies bei besonderen familiären
Strukturen (Patchwork-Familie) oder komplizierten Vermögensverhältnissen
(Auslandsvermögen, Gesellschaftsbeteiligungen, Verbindlichkeiten). Die bei fehlendem
Testament wirksame gesetzliche Erbfolge ist in der Durchführung kein
Selbstgänger, sondern mit der Notwendigkeit einstimmiger Entscheidungen und der
Möglichkeit jedes Erben, die gerichtliche Auseinandersetzung zu betreiben, ein
Spielfeld für Querulanten und Erpresser.
Der Grund für die fehlende Bereitschaft zu testieren ist selten Nachlässigkeit
oder fehlendes Problembewusstsein. Sie ist häufig die Folge einer mentalen
Blockade. Die Angst vor dem Tod sperrt die Beschäftigung mit dem letzten Willen.
Der amerikanische Schriftsteller William Saroyan hat am Ende seines Lebens
bekannt, er habe immer gewusst, dass jeder Mensch irgendwann sterben müsse,
aber aus unerfindlichen Gründen habe er immer geglaubt, speziell für ihn gelte
eine Ausnahme. Wir bezeichnen diese Erscheinung als Testamentsphobie.
Wie bei allen solchen Prozessen wird versucht, die Irrationalität rhetorisch
mit scheinbar logischen Erklärungen zu überspielen: Die Scheidung einer Tochter
sei nicht durch, Verkaufsverhandlungen würden die Vermögensstruktur verändern,
oder man habe gehört, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen demnächst
ändern sollen. Diese Phobie durchzieht häufig die gesamte Erbfolgeplanung.
Manche beschwichtigen sich selbst mit einem selbstgebastelten Testament. Das mag
den vermeintlichen Vorteil haben, das Familienvermögen und eventuelle familiäre
Probleme externen Beratern nicht offenbaren zu müssen, endet aber oft in einer
Katastrophe für die Familie.
Karikaturisten, die derartige Situationen mit Vorliebe aufspießen, sehen das
Problem so: Ein Erblasser wehrt sich telefonisch gegen eine Terminabsprache
wegen der Testamentserrichtung mit der Rückfrage, ob die Sache nicht Zeit habe
bis nach seinem Tode.
Besonders schwer,
die Regelung der eigenen Nachfolge anzugehen, tun sich oft Unternehmer. Obwohl
sie gewohnt sind, mit schwierigen Fragen rational umzugehen, schieben sie das
Thema oft über Jahre vor sich her. Dabei macht die oft kompliziertere
Vermögensstruktur eine rechtzeitige und ständig neu zu überdenkende Nachfolgeplanung
unausweichlich. Gerade bei Unternehmern kommt jedoch neben der Testamentsphobie
eine weitere psychologische Hemmschwelle hinzu: Sie können schlecht loslassen.
Sie fürchten einen Macht- und Ansehensverlust und wissen nicht, was sie
anschließend tun sollen. Sie spielen auf Zeit, weil der Nachfolger angeblich
nicht fertig oder schon zu alt sei oder möglicherweise ausgewechselt werden
müsse. Oder sie meinen, das Unternehmen sei in eine schwierige Phase geraten
und ihre bewährten Erfahrungen würden gerade jetzt benötigt. Oder die
erbschaftsteuerliche Lage sei im Augenblick nicht überschaubar, vielleicht
werde die Nachfolge bald günstiger.
Bei solchen Ausreden kommt es häufig zum Generationenkonflikt. Der Senior
zögert, der Junior drängt. Er muss die Weichen für seinen beruflichen Weg
stellen, sonst ist er bald nicht nur für das elterliche Unternehmen, sondern
auch für jede andere Karriere zu alt. Der Generationenkonflikt ist in dieser
Phase nur verständlich. Er ist keine Familienschande, sondern psychologisch von
beiden Seiten begründet. Umso wichtiger aber ist es, das Thema anzugehen. Die
Einschaltung externer Berater bietet Fachwissen und kann zur Versachlichung
beitragen. Schon aufgrund ertragsteuerlicher Risiken sollte über
unternehmerisches Vermögen nicht einsam entschieden werden.
Oft wird als Ausrede auch vorgetragen, die Erbfolgeplanung habe Zeit, weil der
neueste ärztliche Check-up keine Beanstandung ergeben habe und auch die Eltern
über 90 Jahre alt geworden seien. Meist lässt sich dieses Argument mit dem
Hinweis auf die Möglichkeit eines - unverschuldeten - Unfalltodes entkräften,
was häufig zur Erkenntnis führt, dass es am besten wäre, noch im Anwaltsbüro
ein Soforttestament zu errichten.
Nebenbei ist dieses Vorgehen der Bruch der Testamentsphobie. Man kann
feststellen, dass ein Testament kein Todesurteil ist, und sich dann intensiver
mit der Erbfolge beschäftigen. Gerade im Hinblick auf ein verlängertes Leben
ist dazu zu raten, die letzte Phase des Lebens mit einer fertigen
Nachfolgeplanung zu beginnen. Diese Phase ist nämlich unter Umständen belastet
mit einem Abnehmen des persönlichen Durchsetzungsvermögens oder gar einer
Testierunfähigkeit.
Eine weitere Blockade schafft bei vielen Eltern die Angst vor einer
Verteilungsentscheidung. Gewiss fällt bei Nachlässen, die sich aus den
unterschiedlichsten, teils schwer bewertbaren Vermögensgegenständen - wie
Unternehmensbeteiligungen, Immobilien in unterschiedlichen Lagen,
Fondsanteilen, Aktien oder Kunstgegenständen - zusammensetzen, eine vermeintlich
gerechte Verteilung nicht leicht. Doch sollte dies nicht daran hindern,
trotzdem, möglicherweise nach Aussprache mit den potentiellen Erben, mit einem
testamentarischen Machtwort diese Entscheidung zu treffen und sie so den
Hinterbliebenen abzunehmen. Denn die Feststellung, dass eine gerechte
Verteilung des Nachlassvermögens nicht leicht fällt, ist bestes Indiz dafür,
dass den Erben eine streitfreie Auseinandersetzung über das Erbe nicht gelingen
wird. Die Vermeidung von Streit sollte vor allen wirtschaftlichen Überlegungen
und vor einem überhöhten Gerechtigkeitsstreben das vorrangigste Ziel des
Erblassers ein.
Hans Flick ist Gründer und Frank Hannes Partner der Kanzlei Flick Gocke
Schaumburg, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mit Sitz in Bonn,
Berlin und Frankfurt am Main.
4. Vorsicht vor Hypotheken auf die eigene Immobilie und vor Betrügern
„So viel Last, wie wir tragen können“
Die
Immobilienkrise in Amerika bricht in den Alltag der Mittelschicht ein. Viele
Hausbesitzer sind nicht nur Opfer ihrer Zahlungsunfähigkeit. Betrüger liegen
auf der Lauer.
Frankfurter
Allgemeine Zeitung, 05.10.2007, Nr. 231, S. 3, von Matthias Rüb
Wenn vom strahlend blauen Himmel die Sonne aufs Leben scheint, ist
Gottvertrauen wahrscheinlich keine große Kunst. Wenn aber aus dunklen Wolken
fortwährend Blitze in den Alltag krachen, dann schon. YaVonne English, 51 Jahre
alte Mutter einer Tochter und Großmutter eines Enkelsohnes, hat ein
bemerkenswertes Gottvertrauen. Sie steht in Silver Spring in der Oldham Road vor
dem Haus mit der Nummer acht und erzählt von mancherlei Katastrophe, die ihr in
den letzten Jahren widerfahren ist. "Gott legt uns nur so viel Last auf,
wie wir tragen können", sagt sie. "Er hat seinen Plan, und er wird
mir den Weg weisen. Auch wenn ich manchmal bei mir sage, dass es bald Zeit wäre
damit."
Silver Spring ist eine gewachsene Vorstadt von gut 76 000 Einwohnern,
unmittelbar nördlich der Stadtgrenze Washingtons gelegen. Knapp die Hälfte der
Einwohner sind Weiße, jeder zweite von ihnen hat sich bei der Volkszählung von
2000 als Latino bezeichnet; 28 Prozent der Einwohner sind Schwarze, acht
Prozent Asiaten, der Rest "Andere".
Silver Spring ist mithin die klassische amerikanische Lebenswelt. Hier ist
Mittelstandsland, wo man nach Feierabend den Hund ausführt, joggen geht oder im
Sligo Creek Park Fußball spielt.
YaVonne English hat es hier immer gut gefallen, und es gefällt ihr heute noch
hier. Aber das Haus an der Oldham Road 8, das die Eltern 1970 für damals 36 000
Dollar gekauft und ihr später schuldenfrei vermacht haben, gehört ihr nicht
mehr. Es wurde Ende 2006 verkauft für den stolzen Preis von 530 000 Dollar.
Aber nicht von YaVonne English. Verkauft wurde es von einem Betrüger, der ihr
im November 2005 versprochen hatte, sie aus tiefer finanzieller Not zu führen.
Dass sie keine Fehler gemacht habe, behauptet YaVonne English nicht, sie sei in
Panik gewesen damals und habe eine große Dummheit begangen, sagt sie und kämpft
mit den Tränen. Weil die Ehe mit dem Vater ihres Kindes geschieden wurde, die
Tochter und die krebskranke Mutter versorgt werden mussten und zu alledem noch
eine Geschäftsidee danebengegangen war, hatte sie das Haus nach und nach mit
150 000 Dollar beliehen. Das war nicht schwierig, denn ihre Kreditwürdigkeit
war damals noch gut. Die Bank gab den Hypothekenkredit zu durchaus anständigen
Zinsen, sieben Prozent. Bei der letzten Wertfeststellung des Landkreises
Montgomery, der die Grundsteuer für Wohneigentum eintreibt, war der Hauspreis
auf 340 000 Dollar festgelegt worden. Und das war um das Jahr 2002 noch
deutlich weniger als der Marktpreis, denn die Immobilienpreise im ganzen Land,
im Großraum Washington und erst recht im wohlhabenden Landkreis Montgomery
stiegen und stiegen und stiegen - um sieben bis acht Prozent jährlich, in
einigen Wohngegenden noch mehr.
Doch dann verlor YaVonne English ihre Arbeit als Projektleiterin für einen
Trupp von Kabellegern bei dem Telekommunikationsunternehmen
"WorldCom". Im Sommer 2002 musste die Firma nach einem
Buchführungsskandal Konkurs anmelden. Um die Kreditraten zahlen und die
Lebenshaltungskosten bestreiten zu können, hätte YaVonne English ein
regelmäßiges Einkommen gebraucht. Verschiedene Jobs kamen zwar, aber sie gingen
auch wieder. Im November 2005 schließlich drohte die Zwangsversteigerung des
Hauses, weil sie mit mehreren Monatsraten für den Hypothekenkredit im Rückstand
war.
Der Gedanke, das Haus der Eltern verlieren zu können, war ihr unerträglich. So
geriet sie in die Fänge von "Dienstleistern" auf dem Kreditmarkt, die
von der wachsenden Zahl der Zwangsvollstreckungen und der wachsenden Angst
überschuldeter Hausbesitzer auf einem deutlich abgekühlten Immobilienmarkt
profitieren. Man könnte auch vom unvermeidlichen Platzen der Immobilienblase
sprechen. Dessen Knall rüttelte nicht nur die im Kreditwesen vielleicht doch zu
nachlässigen staatlichen Aufsichtsbehörden wach, sondern rief auch
Finanzjongleure auf den Plan, die in der Grauzone zwischen innovativen
Kreditprodukten und offenem Betrug ihre Geschäfte machen.
Ein Kreditmakler empfahl YaVonne English einen sogenannten Investor, der
seinerseits mit einer Immobilienmaklerin verheiratet war. Der
"Investor" kaufte das Haus pro forma und unter Marktpreis für 300 000
Dollar. Gleichzeitig versprach er, die aufgelaufenen Hypothekenkredite der
überschuldeten ehemaligen Eigentümerin abzulösen. Dazu sollte YaVonne English
als Mieterin zu moderatem Mietzins in "ihrem" Haus bleiben und ihren
einstigen Besitz nach einem Jahr zurückkaufen können, wenn sich ihre
finanzielle Lage konsolidiert haben und auch ihre Kreditwürdigkeit
wiederhergestellt sein würde. Eine Einmalzahlung von 30 000 Dollar des neuen
Strohmann-Eigentümers zur Überbrückung des finanziellen Engpasses versüßte für
YaVonne English zusätzlich ein Geschäft, das zu schön schien, um wahr zu sein.
Nach Ablauf des Jahres verlangten der "Investor" und die Maklerin
aber 500 000 Dollar für das Haus. Selbst dieser Preis konnte noch als
angemessen gelten, denn er lag trotz der merklichen Abkühlung des
Immobilienmarktes noch immer unter dem Marktpreis. Für die Alteigentümerin war
ihr Haus damit vollends außer Reichweite geraten. Der "Investor",
seinerseits kreditwürdig, hatte sich in der Zwischenzeit auf dem kaum
regulierten Geldmarkt einen neuen Kredit beschafft - und zwar fast in der Höhe
des vom Landkreis Montgomery geschätzten Verkehrswertes des Hauses. Davon
konnte er nicht nur, wie versprochen, die von der einstigen Eigentümerin
übernommenen Verbindlichkeiten in Höhe von 150 000 Dollar bei deren Bank
ablösen. Er erhielt von seinem neuen Kreditgeber einen ansehnlichen Betrag als
Verbrauchskredit in bar ausbezahlt. Dafür diente das nur teilweise beliehene
Haus wiederum als Sicherheit.
Weil die ehemalige Eigentümerin das Haus an der Oldham Road 8 nicht
zurückkaufen konnte, hat es der "Investor" inzwischen weiterverkauft,
für 530 000 Dollar. Für den neuen Käufer war die aparte Mietvereinbarung
zwischen dem "Investor" und YaVonne English selbstredend ohne
Bedeutung. Er wollte in sein neues Eigentum sofort einziehen, setzte der Mieterin
eine knappe Frist zum Auszug und wohnt seit etwa einem halben Jahr selbst in
dem Haus. Er hält es mit dem Rasenmähen und Unkrautbekämpfen lange nicht so
genau, wie es die Englishs all die Jahre seit 1970 getan haben.
YaVonne English wohnt mit ihrer mittlerweile 26 Jahre alten Tochter und dem
sieben Jahre alten Enkelsohn seither in einer Mietwohnung in Silver Spring -
nur ein paar Kilometer vom ehemaligen Haus der Eltern entfernt. Es ist lauter
und schmutziger dort, die Wohnsiedlung liegt an einer stark befahrenen Straße.
Dennoch will sie vorerst dort bleiben, weil der lernbehinderte Enkelsohn sich
in seiner angestammten Schule daheim fühlt. YaVonne sucht auch wieder Arbeit,
in der letzten Woche wurde sie abermals entlassen - aus der komplett
abgewickelten Hypothekenkreditabteilung einer großen Bank.
Dass sie sich viel zu spät, erst als Haus und Geld verloren waren, an die
Verbraucherschutzkommission des Landkreises Montgomery gewendet hat, weiß
YaVonne English selbst. Dort weiß man, wie auch im Ministerium für Arbeit,
Lizenzen und Verordnungen des Bundesstaates Maryland in Annapolis, dass der
Fall YaVonne English zwar ein extremes Beispiel sein mag, aber bei weitem kein
Einzelfall ist. Die Zahl der Zwangsversteigerungen ist in Maryland von 2500 in
den ersten sieben Monaten des vergangenen Jahres auf jetzt 9000 von Januar bis
Juli 2007 gestiegen; landesweit ist im gleichen Zeitraum ein Anstieg von 700
000 im Jahr 2006 auf bislang 1,1 Millionen Zwangsvollstreckungen zu
verzeichnen. Maryland lag im Juni 2006 noch an 41. Stelle unter den 50
Bundesstaaten bei der Zahl der Zwangsvollstreckungen pro Einwohner, ein Jahr
später ist der relativ wohlhabende Staat an der Ostküste auf den 16. Rang
"aufgestiegen".
Einer der spektakulärsten Betrugsfälle wurde im Landkreis Prince George von
Maryland, dem reichsten Landkreis mit einer schwarzen Bevölkerungsmehrheit im
ganzen Land, verzeichnet. Dort führten eine ehemalige Striptease-Tänzerin und
ihr Mann mit ihrem Unternehmen "Metropolitan Money Store" mehrere
hundert Opfer hinters Licht, die einer Zwangsvollstreckung entgehen wollten -
immer ging es nach dem Schema des Strohmannkaufs, der Vermietung an den
ehemaligen Eigentümer und des versprochenen Rückkaufs nach Jahresfrist. Der
allein durch dieses Unternehmen angerichtete Schaden wird auf 60 Millionen
Dollar geschätzt.
"Wenn man leichter Hypothekenkreditmakler werden kann als zum Beispiel
Friseur, stimmt etwas nicht mit unseren Zulassungsbestimmungen", sagt Tom
Perez, Minister für Arbeit, Lizenzen und Verordnungen im Bundesstaat Maryland.
"Wenn etwas zu gut erscheint, um wahr zu sein, dann kann es eben nicht
wahr sein", sagt Perez, der Fälle wie jenen von YaVonne English als
Anschauungsmaterial zur Warnung und Belehrung überschuldeter Hauseigentümer
heranzieht. "Denn es trifft alle, nicht nur die Ärmeren, nicht nur
Schwarze und Latinos."
Perez fordert, wie auch die demokratische Präsidentschaftskandidatin Hillary
Clinton in dieser Woche, ein strengeres Regelwerk für Kreditmakler. Allein in
den vergangenen zwei Jahren haben amerikanische und internationale
Hypothekenbanken nach Schätzungen 1,2 Billionen Dollar Hypothekenkredite an
Schuldner verkauft, die unter normalen Umständen auf die Verwirklichung des
amerikanischen Traums vom Eigenheim noch hätten warten müssen, bis wenigstens
ein wenig Kapital angespart sein würde. Weil die Preise für Häuser seit mehr
als einem Jahr fast überall im Land sinken und in den meisten Bundesstaaten der
Markt übersättigt ist, bleiben die überschuldeten Jungbesitzer auf ihren
Häusern sitzen.
Der Zusammenbruch des amerikanischen Kreditmarktes im sogenannten
"Subprime"-Segment hat die Finanzmärkte in aller Welt erreicht. Denn
die Hypothekenbanken haben ihre Darlehen, zu Milliardenpaketen geschnürt,
weiterverkauft an internationale Investoren und Hedge-Fonds, die auf der Suche
nach Möglichkeiten waren, ihr Risikokapital anzulegen. Für Leute wie Perez in
Maryland ist das keine Überraschung. Für YaVonne English ist das alles kein
Trost mehr. Wenn sie zu ihrem ehemaligen Zuhause in die Oldham Road in Silver
Spring geht, biegt sie nur ungern in die Querstraße ein, die "Providence
Avenue" - Allee der Vorsehung.