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Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller

Ausgabe Nr. 19 vom September 2004

 

 

Die Themen:

1.       Was bedeutet „kalte Progression“ für Sie?

2.       Steuerreform 2005 betreffend Einkommensteuertarif

3.       Steuerreform 2005 betreffend Körperschaftsteuertarif

4.       Weitere Änderungen durch die Steuerreform 2005

5.       Budgetäre Auswirkungen der Steuerreform 2005

6.       Budgetierung und Berechnung Ihres Nettoeinkommens

7.       Kurzinformationen

8.       Der neue Einkommensteuertarif: ein großer Wurf?

 

 

1. Was bedeutet "kalte Progression" für Sie?

 

Daß bei einem genau in Höhe der Inflation steigenden Einkommen die Einkommensteuer jedes Jahr überproportional steigt und daß dadurch das Nettoeinkommen real sinkt. Im folgenden Beispiel erzielt ein Selbständiger ein Jahreseinkommen von 50.871 €. Betrug sein Nettoeinkommen 1989 noch 33.977 €, so ist es 2004 auf  31.577 € real gesunken, das bedeutet einen Einkommensverlust von 2.400 €.

 

 

1989

 

2004

 

2004

Wirkungen der

 

 

 

nominell

 

real

kalten Progression

Jahreseinkommen

€ 50.871

100%

€ 71.189

140%

€ 50.871

€ 0

0%

Einkommensteuer

-€ 16.894

100%

-€ 27.000

160%

-€ 19.294

€ 2.400

14%

Nettoeinkommen

€ 33.977

100%

€ 44.189

130%

€ 31.577

-€ 2.400

-7%

Durchschnitts-
Steuersatz

33,2%

 

37,9%

 

37,9%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VPI 1986

Quelle:

http://www.statistik.at/fachbereich_02/vpi_tab2.shtml )

104,4

01/1989

100%

 

 

 

 

 

146,7

01/2004

141%

 

 

 

 

 


2.       Steuerreform 2005 betreffend Einkommensteuertarif

 

Die folgende Graphik veranschaulicht die Spitzensteuersätze 2003 (dünne Linie) und
2005 (dicke Linie):

 

 

Die Einkommensteuerpflicht beginnt 2005 erst bei einem höheren Einkommen als 2003, und zwar bei einem Jahresgewinn von € 10.000,--, 2003 war bereits ein Jahresgewinn von

€ 7.200,-- einkommensteuerpflichtig. Weiters wird der Teil des Jahreseinkommens von

€ 21.800,-- bis € 25.000,--  2005 niedriger besteuert als 2003 und zwar mit 38,3% statt mit 41%.

 

Diese Vorteile werden zum Teil wieder zunichtegemacht durch höhere Spitzensteuersätze:

38,3% statt 31%, 43,6% statt 41%.

 

Diese zwei Senkungen und zwei Erhöhungen von Spitzensteuersätzen ergeben in Summe für jeden Steuerpflichtigen eine geringe Steuersenkung.

 

Kurz zu den Definitionen:


Die folgende Grafik veranschaulicht die

Einkommensteuer-Ersparnis 2005 im Vergleich zu 2003:

 

 

Die höchste Einkommensteuer-Ersparnis beträgt € 670,-- und wird Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen von € 11.000,-- zuteil, die niedrigste Einkommensteuer-Ersparnis lukrieren Steuerpflichtige mit einem Jahreseinkommen von € 22.000,--, nämlich € 144,--.

Ab einem Jahreseinkommen von € 51.000,-- beträgt die Steuerersparnis konstant € 165,--.

 

Wollte einer Ihrer Angestellten schon einmal wissen, wieviel die zugesagte Gehaltserhöhung netto ausmacht? Aus der folgenden Tabelle können Sie ablesen, wieviel zusätzliche Lohnsteuer Angestellten bei einer Gehaltserhöhung abgezogen wird.

Es fällt auf, daß der Lohnsteuer-Spitzensteuersatz zweimal bei niedrigen Bruttogehältern höher ist als bei höheren Bruttogehältern.

 

Monatsgehalts-Lohnsteuertabelle 2004: (ohne Alleinverdienerabsetzbetrag)

 

Monatseinkommen

 

Lohnsteuer in %

abzüglich Fixbetrag

von

Bis

 

 

 

849,43

0%

0,--

849,44

1.266,00

38,5%

327,03

1.266,01

1.832,67

35,0%

282,72

 

 

 

 

1.832,68

2.975,25

45,5%

475,15

2.975,26

4.255,17

41%

341,26

Über

4.255,17

50%

724,23

 

Wieso kommt es zu diesem schwankenden Verlauf der Einkommensteuerersparnis 2005 und wieso ist der Einkommensteuerspitzensatz bei niedrigen Einkommen teilweise höher als bei höheren Einkommen?

 

Weil ein fixer Steuerabsetzbetrag (allgemeiner Absetzbetrag) in den Steuerreformen der letzten Jahre unterschiedlich stark gekürzt wurde, damit die Einkommensteuerbelastung nur für bestimmte Einkommensschichten steigt. Am stärksten benachteiligt wurden bei den letzten Steuerreformen die Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen zwischen € 26.000,-- und € 46.000,--, diese erhalten im Gegenzug jetzt eine Einkommensteuer-Ersparnis von mehr als € 300,--. Die bei den letzten Steuerreformen am stärksten benachteiligen Schichten von Steuerpflichtigen profitieren jetzt im gleichen Ausmaß stärker, die Benachteiligung wird wieder gutgemacht.

 

Dementsprechend steigt auch die Grenze für die Einkommensteuererklärungspflicht:

Eine Einkommensteuererklärung 2005 ist erst dann abzugeben, wenn ein ausschließlich selbständig Tätiger einen Jahresgewinn von mehr als € 10.000,-- erzielt. Für 2004 beträgt diese Grenze € 8.887,--, für 2002 und 2003 € 6.975,--


Aus der folgenden Liste können Sie die Einkommensteuer 2005 und den Durchschnittssteuersatz ablesen, fett sind Schritte von € 500,- Monatsnettoeinkommen:

 

 

 

 

Monats-Netto

Jahres-

Einkommen-

Durchschnitts-

Jahres-Netto-

einkommen

Einkommen

steuer

steuersatz

einkommen

(12 x jährlich)

%

11.000

383

3,50%

10.617

885

12.000

767

6,40%

11.233

936

13.000

1.150

8,90%

11.850

988

14.000

1.533

11,00%

12.467

1.039

15.000

1.917

12,80%

13.083

1.090

16.000

2.300

14,40%

13.700

1.142

17.000

2.683

15,80%

14.317

1.193

18.000

3.067

17,00%

14.933

1.244

19.000

3.450

18,20%

15.550

1.296

20.000

3.833

19,20%

16.167

1.347

21.000

4.217

20,10%

16.783

1.399

22.000

4.600

20,90%

17.400

1.450

23.000

4.983

21,70%

18.017

1.501

24.000

5.367

22,40%

18.633

1.553

25.000

5.750

23,00%

19.250

1.604

26.000

6.186

23,80%

19.814

1.651

27.000

6.622

24,50%

20.378

1.698

28.000

7.058

25,20%

20.942

1.745

29.000

7.494

25,80%

21.506

1.792

30.000

7.930

26,40%

22.070

1.839

31.000

8.366

27,00%

22.634

1.886

32.000

8.802

27,50%

23.198

1.933

33.000

9.238

28,00%

23.762

1.980

34.000

9.674

28,50%

24.326

2.027

35.000

10.110

28,90%

24.890

2.074

36.000

10.546

29,30%

25.454

2.121

37.000

10.982

29,70%

26.018

2.168

38.000

11.418

30,10%

26.582

2.215

39.000

11.853

30,40%

27.147

2.262

40.000

12.289

30,70%

27.711

2.309

41.000

12.725

31,00%

28.275

2.356

42.000

13.161

31,30%

28.839

2.403

43.000

13.597

31,60%

29.403

2.450

44.000

14.033

31,90%

29.967

2.497

45.000

14.469

32,20%

30.531

2.544

46.000

14.905

32,40%

31.095

2.591

47.000

15.341

32,60%

31.659

2.638

48.000

15.777

32,90%

32.223

2.685

49.000

16.213

33,10%

32.787

2.732

50.000

16.649

33,30%

33.351

2.779

51.000

17.085

33,50%

33.915

2.826

52.000

17.585

33,80%

34.415

2.868

ab € 52.000

=Jahreseinkommen x 50% - 8.415

 

 

 

z.B. € 60.000

30.000 – 8.415 = 21.585 € Einkommensteuer,

 

 

ergibt Durchschnittssteuersatz vom 36%.

 

 
Liegt ein neuer Einkommensteuertarif vor, nämlich ein Durchschnittssteuersatz-Tarif?

Nein, der Steuertarif wurde nicht geändert, es gibt weiterhin Spitzensteuersätze, der Tarif wird im Einkommensteuergesetz nur anders dargestellt.

 

Diese Darstellung finde ich persönlich gut, weil manche Steuerpflichtige mit einem Jahreseinkommen von € 55.000,-- glauben, daß Sie 50% Einkommensteuer bezahlen, obwohl der Durchschnittssteuersatz in Wirklichkeit nur 35% beträgt.

 

Der Einkommensteuer-Tarif wird im § 33 Einkommensteuergesetz wie folgt als Durchschnittssteuersatz-Tarif vor Absetzbeträgen dargestellt:

„Einkommen in €

Einkommensteuer

Steuersatz