TAX - NEWS

Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 37 vom Oktober 2008

Inhalt:

1.       Freiweiliger Beitritt bzw. "Opting in" in die Selbständigenvorsorge
2.       Sozialversicherungswerte 2008
3.       Aktuelle Höhe der Stundungs- und Anspruchszinsen
4.       Freibetrag für investierte Gewinne auch 2008 weiterhin möglich
5.       Erstattung ausländischer Vorsteuer
6.       Kostenrückerstattung bei Krankenstand von Dienstnehmern ab dem 3./10. Tag


1.       Freiweiliger Beitritt bzw "Opting in" in die Selbständigenvorsorge

Bis 31.12.2008 können folgende Freiberufler freiwillig einer Vorsorgekasse beitreten:

 

Berufsgruppe

Wer hebt die Beiträge ein?

Ziviltechniker

SVA der gewerbl. Wirtschaft, wenn ZT bis 1.1.2010 einbezogen werden;
sonst ZT-Kammer

Rechtsanwälte oder niedergelassene europäische Rechtsanwälte

Direktinkasso durch ausgewählte Vorsorgekasse (einmal jährlich)

Niedergelassene ärzte, Apotheker, Sonderklassegebührenbezieher, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter, Wohnsitzärzte, Tierärzte, Patentanwälte, Artisten, Musiker

SVA der gewerblichen Wirtschaft

Land- und Forstwirte

SVA der Bauern

Notare

Versicherungsanstalt des österr. Notariats

Der freiwillige Beitritt erfolgt durch Abschluss eines Beitrittsvertrages mit der Vorsorgekasse. Die Vorsorgekasse kann frei gewählt werden; nur Gewerbetreibende, die verpflichtend in die Selbständigenvorsorge einbezogen wurden, sind an die für ihre allfälligen Dienstnehmer bereits gewählte Vorsorgekasse gebunden.

Die Vorsorgebeiträge betragen für 2008 maximal € 842 jährlich und hängen von der Sozialversicherungsbeitragsgrundlage ab, und zwar von der Krankenversicherungs-Beitragsgrundlage.

Ab 2009 müssen die Vorsorgebeiträge als eigene Betriebsausgabenart verbucht werden.

2.       Sozialversicherungswerte 2008

Seit 1. Juli 2008 wurde der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung gesenkt, falls das

Monatshonorar bzw. Bruttogehaltweniger als € 1.350 beträgt. Die aktuelle übersicht lautet:

 

a) für Selbständige und Gewerbetreibende

 

 

15,75% Pensionsvers.-, 7,65% Krankenvers.-Beiträge und 1,53% Abfertigung neu,

in Summe 24,93%. Unfallversicherungsbeitrag quartalsweise: € 22,44

 

 

2008

 

SV-Beiträge bei SVA

24,93%

 

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2008 beträgt € 55.020, 12x jährlich € 4.585.

 

 

 

b) für freie Dienstnehmer

 

 

Dienstnehmeranteil: 3,87% Kranken-, 10,25% Pensionsvers., 0% bis 3% Arbeitslosenversicherung und 0,5% Arbeiterkammerumlage

 

Dienstgeberanteil: 3,78% Kranken-, 12,55% Pensionsvers.,
3,55% Arbeitslosenversicherung und 1,4% Unfallversicherung
und 1,53% Mitarbeitervorsorgebeiträge

 

 

2008

 

SV-Dienstnehmeranteil

14,62% bis 17,62%

 

SV-Dienstgeberanteil

22,81%

 

Summe

37,43% bis 40,43%

 

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2008 beträgt € 55.020, 12x jährlich € 4.585.

 

 

 

c) für Angestellte

 

 

Dienstnehmeranteil: Erhöhung der Krankenversicherung um 0,07%

 

Dienstgeberanteil: Erhöhung der Krankenversicherung um 0,08%

 

 

2008

 

SV-Dienstnehmeranteil

15,07% bis 18,07%

 

SV-Dienstgeberanteil

23,36%

 

Summe

38,43% bis 41,43%

 

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2008 beträgt € 55.020, 14x jährlich € 3.930.

 

 

 

zu b) und c) freie Dienstnehmer und Angestellte:

 

 

Seit 1. Juli 2008 wurde der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung gesenkt, falls das

Monatshonorar bzw. Bruttogehaltweniger als € 1.350 beträgt.

 

 

Dienstnehmeranteil

 

 

Arbeitslosenvers.

 

bis € 1.100

0%

 

€ 1.101 bis € 1.200

1%

 

€ 1.201 bis € 1.350

2%

 

über € 1.351

3%

 

übersicht über die Lohnnebenkosten:

 

 

Werkvertrag-

freie Dienst-

Dienstnehmer:

 

Nehmer

nehmer

Angestellte

 

WV-Nehmer

fr. DN.

od. Arbeiter

Lohnnebenkosten

 

 

 

An GKK zu zahlen:

 

 

 

SV DG-Anteil

-

21,28%

21,83%

Abfertigung neu (ab 1.1.2003)

1,53%

1,53%

Zwischensumme

-

22,81%

23,36%

An Finanzamt zu zahlen:

 

 

 

Dienstgeberbeitrag (DB)

 

0,00%

4,50%

Dienstgeberzuschlag (DZ), nur für
Gewerbetreibende

0,00%

0,40%

An Stadtkasse zu zahlen:

 

 

 

Kommunalsteuer

 

0,00%

3,00%

übrige Lohnnebenkosten

 

1,53%

9,43%

Summe Lohnnebenkosten

0%

22,81%

31,26%

Dienstgeberabgabe

 

 

0,72€
pro Woche

 

3.       Aktuelle Höhe der Stundungs- und Anspruchszinsen

 

 

 

Basis-

Stundungs

Aussetzungs-

Anspruchszinsen

von

bis

zinssatz

zinsen

zinsen

 

 

27.04.2006

10.10.2006

1,97%

6,47%

3,97%

3,97%

30.9.2006

11.10.2006

13.03.2007

2,67%

7,17%

4,67%

4,67%

 

14.03.2007

08.07.2008

3,19%

7,69%

5,19%

5,19%

30.9.2007

09.07.2008

14.10.2008

3,70%

8,20%

5,70%

5,70%

30.9.2008

15.10.2008

-

3,13%

7,63%

5,13%

5,13%

 

 

4.       Freibetrag für investierte Gewinne auch 2008 weiterhin möglich

Auch 2008 gibt es den Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen-Ausgaben-Rechner weiterhin. Dabei handelt es sich um eine attraktive Investitionsbegünstigung, mit der Investitionen bis zu 10% des Jahresgewinns gefördert werden. Es muss sich um Investitionen in neue Sachanlagen (also keine Software) oder in bestimmte Wertpapiere handeln. Neu bedeutet nicht fabriksneu: Ausstellungs- und Messestücke gelten als ungebraucht, Vorführgeräte bzw. Vorführautos als gebraucht. Investitionen in LKWs und sogenannte Fiskal-LKWs sind begünstigt, Investitionen in PKWs hingegen nicht. Bei den Wertpapieren sind Anleihen und § 14-Fonds (gemischte Fonds aus Anleihen und Aktien, die den Regelungen von § 14 EStG entsprechen) begünstigt, aber auch die Geldanlage unter Bundesschatz, obwohl es sich dabei um kein Wertpapier handelt und auch kein Wertpapierdepot dafür erforderlich ist. Bei der Geldanlage unter Bundesschatz ist auch eine Laufzeit von weniger als vier Jahren begünstigt, es muss die Laufzeit nur immer wieder verlängert werden, sodass das Geld in Summe vier Jahre bei www.bundesschatz.at veranlagt ist. Anleihen müssen hingegen eine Restlaufzeit von mindestens vier Jahren haben.

 

5.       Erstattung ausländischer Vorsteuer

Bis 2009 beträgt der Mindesterstattungsbetrag € 36 pro Kalenderjahr bzw. € 360, wenn der Rückerstattungsantrag unterjährig, für mindestens drei Monate gestellt wird. Frist ist der 30. Juni des Folgejahres. Ab 2010 werden diese Mindesterstattungsbeträge auf € 50 pro Kalenderjahr bzw. € 400 für mindestens drei Monate, die Frist wird bis zum 30. September verlängert.

Bis 2009 muss der Antrag im Erstattungsstaat in Papierform mit den Originalrechnungen eingereicht werden, ab 2010 kann der Antrag im Ansässigkeitsstaat in elektronischer Form in der Sprache des Antragstellers eingereicht werden.

 

6. Kostenrückerstattung bei Krankenstand von Dienstnehmern ab dem 3./10. Tag

Im Fall eines Krankenstands eines Angestellten oder Arbeiters erstattet die AUVA ab dem 10. Tag des Krankenstands 50% der Personalkosten zurück, bei einem Unfall ab dem 3. Tag des Krankenstands. Zusätzlich werden anteilige Sonderzahlungen rückerstattet. Meine Lohnverrechnerin kann diesen Antrag gegebenenfalls für Sie bei der AUVA einbringen.