TAX - NEWS

Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 15 vom Juli 2003

 

Die Themen:

1.       Keine Nachbemessung der Krankenversicherung von Jungunternehmern in den ersten zwei Jahren ihrer Selbständigkeit
2.       Anlageinvestitionen, die im Folgejahr bezahlt werden
3.       Kilometergeld beträgt 0,356 € /km
4.       "E-Mails sind offen wie Postkarten": Würden Sie die Möglichkeit, mir eine Excel-Datei über meine Homepage verschlüsselt zu e-mailen, nutzen?
5.       Die prämienbegünstige Zukunftsvorsorge

 

1.       Keine Nachbemessung der Krankenversicherung von Jungunternehmern in den ersten zwei Jahren ihrer Selbständigkeit

Fast jeder Unternehmer, der bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) schon längere Zeit versichert ist, hat bereits die unangenehme Erfahrung gemacht, daß ein bis zwei Jahre nach der Einkommensteuernachzahlung zusätzlich noch eine Sozialversicherungs-Nachzahlung fällig wird. Diese Nachzahlung wird zwar automatisch auf 4 Ratenzahlungen aufgeteilt - eine Rate ist pro Quartal fällig -, aber trotzdem kommt dadurch eine hohe Belastung auf den Unternehmer zu.

Ich berechne jedes Jahr für Sie diese allfällige Sozialversicherungsnachzahlung, um Sie vor unangenehmen überraschungen zu schützen.

Eine änderung diesbezüglich ist im Jänner 2003 in Kraft getreten: Bei Jungunternehmern erfolgt in den ersten zwei Jahren Ihrer Selbständigkeit die Nachbemessung der Sozialversicherungsbeiträge nur mehr hinsichtlich der Pensionsversicherungsbeiträgt 

(15%), nicht aber hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge (8,9%).

Diese Begünstigung gilt nur eingeschränkt: begünstigt sind nur Gewerbeschein-Inhaber, nicht also "Neue Selbständige" wie z.B. Architekten (sofern bei der SVA versichert), Journalisten, Fitnesstrainer. Unter "Neuen Selbständigen" versteht man Unternehmer, die zwar bei der SVA versichert sind, jedoch keinen Gewerbeschein zur Ausübung Ihrer Tätigkeit benötigen.

Die zweite Einschränkung betrifft das Gründungsjahr des Unternehmens: Begünstigt sind nur von Jänner 2002 bis Dezember 2004 neugegründete Unternehmen. Die volle Begünstigung für 24 Monate nützen jene Unternehmer aus, die sich zufällig im Jänner 2003 selbständig gemacht haben: für sie werden die KV-Beiträge für den Zeitraum Jänner 2003 bis Dezember 2004 nicht angehoben, falls ihr Gewinn über der Mindest-Beitragsgrundlage liegt.

Unternehmer, die sich im Februar 2002 selbständig gemacht haben, profitieren im Zeitraum Jänner 2003 bis Dezember 2003. Die Begünstigung gilt nur für die ersten zwei Jahre eines Unternehmens und nur für 2003 und 2004.

Unternehmer, die sich im März 2004 selbständig machen werden, profitieren im Zeitraum März 2004 bis Dezember 2004.

Diese Begünstigung gilt für Einzelunternehmer, Gesellschafter einer OEG, KEG, OHG, KG und für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.

Diese Begünstigung wird von der SVA automatisch berücksichtigt, es ist kein Antrag erforderlich.

2.       Anlageninvestitionen, die im Folgejahr bezahlt werden

Diese Information betrifft nur "Einnahmen-Ausgaben-Rechner", bilanzierende Unternehmen können diesen Absatz überspringen.

Anlagegüter mit einem Rechnungsdatum 2002, die noch im Jahr 2002 geliefert und in Betrieb genommen wurden, die Sie aber erst im Jahr 2003 bezahlt haben, muß ich in Ihr Anlagenverzeichnis 2002 aufnehmen. Das Einbuchen in Ihr Anlagenverzeichnis ist zu Ihrem Vorteil, weil Sie so die Anlagenabschreibung von Ihrem Gewinn 2002 absetzen können. Ich mache die Halbjahresabschreibung als Betriebsausgabe geltend, weil das Anlagengut im 2. Halbjar angeschafft wurde. Ich ersuche Sie daher, mir Kopien der Rechnungen über diese Anlagegüter gemeinsam mit Ihren Buchhaltungsbelegen 2002 zu geben.

3.       Kilometergeld beträgt 0,356 € /km

Das Kilometergeld beträgt 0,356 € pro Kilometer, die Rundung auf 0,36 € kann nur bei der Auszahlung von Kilometergeld an Dienstnehmer vorgenommen werden. Das km-Geld erhöht sich um 0,043 € auf 0,399 € für jede mitbeförderte Person.

4.       "E-Mails sind offen wie Postkarten": Würden Sie die Möglichkeit, mir eine Excel-Datei über meine Homepage verschlüsselt zu e-mailen, nutzen?

"Eine E-Mail ist eher mit einer Postkarte zu vergleichen als mit einem verschlossenen Brief."

(Zitat Die Presse, Alexander Wegner, Network Associates NAI).

"Der normale User vertritt die Ansicht, ich sage doch nichts Wichtiges."

(Zitat Die Presse Jon Matonis, Chef der Web-Sicherheitsfirma Hush).

Daher werden derzeit kaum verschlüsselte E-Mails verschickt. Das Verschlüsselungs-programm "Pretty Good Privacy (PGP)" ist nur bei 7 Millionen (1,4%) der weltweit knapp 500 Millionen Internetnutzer installiert.                  (Quelle: Die Presse

Das Versenden von E-Mails ist kein vertraulicher Vorgang. Folgende Personen können Nachrichten an Transitpunkten ungehindert einsehen:

  • Netzwerk-Administratoren bei den Internet-Providern des Absenders und des Empfängers sowie
  • ein EDV-Administrator des Firmennetzwerks (falls vorhanden).

Diese Gefahren sind real. Die Gefahr, daß Hacker die Nachricht, während sie im Internet unterwegs ist, abfangen, ist ebenfalls real, jedoch gering.

Falls Sie ein mulmiges Gefühl haben, wenn Sie mir Ihre Buchhaltungsdatei e-mailen, gibt es eine Möglichkeit, die das Internet-Banking auch bietet: die Möglichkeit des "Daten-Uploads". Ich könnte eine Erweiterung meiner Homepage beauftragen, so daß Sie auf meiner Homepage nur den Befehl "Daten-Upload" anzuklicken bräuchten. Anschließend wählen Sie Ihre Datei aus und klicken auf "Senden". Es funktioniert genauso wie das Anhängen eines Attachments an eine E-Mail.

Ich möchte es jedoch verständlicherweise vermeiden, daß ich weiterhin nur E-Mails mit Attachments erhalte und daß die Möglichkeit auf meiner Homepage, mir eine Excel-Datei verschlüsselt zu e-mailen, ungenutzt bleibt. Deshalb beauftrage ich diese Erweiterung meiner Homepage nur, wenn ich genügend positive Rückmeldungen erhalte. Ich ersuche Sie, mir eine E-Mail zu schreiben, wenn Sie komplett auf das verschlüsselte Datenversenden über meine Homepage umsteigen würden.

5.       Die prämienbegünstige Zukunftsvorsorge

"Lebenslange Zusatzpension, staatlich gefördert, mit Kapitalgarantie, schon ab 10 Jahren, völlig steuerfrei." So wird die Zukunftsvorsorge von einem Anbieter beworben. Alles richtig, aber im Detail betrachtet ergibt sich ein anderes Bild:

In der Werbung wird der Anschein erweckt, daß die staatliche Prämie jedes Jahr 9,5% des Gesamtkapitals beträgt. Sie erhalten die staatliche Prämie jedoch nur für Ihre jährliche Einzahlung, nach dem gleichen Prinzip wie die Bausparprämie.

Die folgende Tabelle veranschaulicht, wie der Prämienanteil, bezogen auf die Gesamteinzahlung, jedes Jahr sinkt: 9,5% beträgt der Prämienanteil nur im ersten Jahr.

 

 

 

 

 

 

Prämienanteil,

 

Einzahlung

Gesamt-

Prämie

 

bezogen auf die

Jahr

pro Jahr

Einzahlung

pro Jahr

Gesamtkapital

Gesamteinzahlung

1

1.851 €

1.851 €

176 €

2.027 €

9,5%

2

1.851 €

3.702 €

176 €

4.054 €

4,8%

3

1.851 €

5.553 €

176 €

6.081 €

3,2%

4

1.851 €

7.404 €

176 €

8.108 €

2,4%

5

1.851 €

9.255 €

176 €

10.135 €

1,9%

6

1.851 €

11.106 €

176 €

12.162 €

1,6%

7

1.851 €

12.957 €

176 €

14.189 €

1,4%

8

1.851 €

14.808 €

176 €

16.216 €

1,2%

9

1.851 €

16.659 €

176 €

18.243 €

1,1%

10

1.851 €

18.510 €

176 €

20.270 €

1,0%

Summe

18.510 €

 

1.760 €

20.270 €

 

Die staatliche Prämie wird jährlich neu festgesetzt, sie beträgt mindestens 8,5% und maximal 13,5%. In obiger Tabelle habe ich eine konstante Prämie von 9,5% angenommen.

Auf den ersten Blick fällt einem nicht auf, daß die Kapitalgarantie nur dann gilt, wenn Sie sich Ihr Gesamtkapital in Form einer lebenslangen Zusatzpension auszahlen lassen.

Wenn Sie sich nach dem Ende der Vertragslaufzeit Ihr Gesamtkapital auszahlen lassen, gilt keine Kapitalgarantie. Weiters müssen Sie bei Auszahlung des Gesamtkapitals die halbe Prämie an den Staat zurückbezahlen und die bisher steuerbefreiten Kapitalerträge mit

25% Kapitalertragsteuer nachversteuern. "Deshalb ist die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge erst dann wirklich attraktiv, wenn man sich für die Rentenauszahlung entscheidet." (Quelle: Option, Ausgabe 4/2003 vom 21.7.2003, Harald Kolerus, S. 72)

"Hauptkritikpunkt an der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ist, daß die Aktieninvestments an einer EU-Börse erfolgen müssen, deren Marktkapitalisierung unter 30% des Bruttoinlandsprodukts des entsprechenden Landes liegt. Derzeit bleibt als Investitionsstandort praktisch nur die Börse Wien übrig, ab 2004 rücken dann auch die EU-Beitrittskandidaten in den Investment-Fokus, der Rest der Veranlagung erfolgt hauptsächlich in Euro-Anleihen." (Harald Kolerus, S. 70).

"Im Rahmen der Pensionsvorsorge mit seinem Aktienportfolio ausschließlich auf einen Standort zu setzen, wiederspricht eindeutig dem Prinzip der breiten regionalen wie sektoralen Diversifikation. Dabei handelt es sich natürlich um keinen Zufall- mit der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge soll schließlich nicht nur die private Pension abgesichert, sondern auch der heimische Kapitalmarkt gestärkt werden." (Harald Kolerus, S. 71).

Die Wertentwicklung ist nicht gesichert, sondern hängt von der Entwicklung des ATX ab.

"Die staatliche Prämie trägt durchgerechnet nur 1,5% zur Jahresrendite bei. Im Zehn-Jahres-Vergleich hat der ATX zwar über 55% zugelegt, allerdings konnten im gleichen Zeitraum der DAX Kursgewinne von 90%, der breit gestreute amerikanische S&P 500-Index von 120% und der Dow Jones gar von 150% erzielen." (Harald Kolerus, S. 72).

Am interessantesten erscheint mir persönlich das Angebot der Constantia Privatbank (CPB) gemeinsam mit der Wiener Städtischen Versicherung: Bis zur Hälfte der Aktienquote von 40%, also bis zu 20%, werden in Immobilienaktien investiert (Immofinanz und CA-Immo). Diese Immobilienaktien wiesen bis heute eine konstantere und höhere Rendite auf als der ATX.

Lebenslange Zusatzpension klingt nach viel. Ich habe mir folgendes Angebot von der CPB und der Wiener Städtischen Versicherung erstellen lassen: Ich zahle 15 Jahre lang monatlich den Höchstbetrag von 154,25 € ein und erhalte ab 49 eine steuerfreie monatliche Zusatzpension zwischen 161 € (bei einer angenommenen Jahresrendite von 4%) und 201 € (bei einer angenommenen Jahresrendite von 7%).

Wenn ich 28 Jahre lang monatlich 154,25 € einzahle, liegt die steuerfreie monatliche Zusatzpension zwischen 509 € (Jahresrendite 4%) und 804 € (Jahresrendite 7%).

Die Zusatzpension wird dadurch etwas sinken, daß die Modellrechnung der Versicherung auf den aktuellen versicherungsmathematischen Sterbetafeln beruht, bei Pensionsfestlegung in 15 oder 28 Jahren werden aber die dann gültigen Sterbetafeln berücksichtigt. Durch die steigende Lebenserwartung wird die von der Versicherung angebotene Pension sinken.

A propos Sterbetafeln: Hinterbliebenenleistung ist in meinem Standardangebot keine inkludiert, die Zusatzvereinbarung einer Witwenrente würde zu durchschnittlich 25% Abschlag führen. Die genaue Höhe des Abschlags hängt vom Alter der beiden Ehepartner ab.

Die Vorteile der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge lauten:

  • Komplette Steuerfreiheit in der Ansparphase (keine KEST, keine Versicherungssteuer, keine Einkommensteuer, keine Einkommensteuerpflicht von Spekulationsgewinnen).
  • Komplette Steuerfreiheit in der Auszahlungsphase (keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherung).

Private Vorsorge ist meines Erachtens nach erforderlich, aber ich empfehle Ihnen, die Angebote der Zukunftsvorsorgeanbieter genau zu überprüfen.