TAX - NEWS

Klienteninformation, verfaßt von Mag. Johannes Meller
Ausgabe Nr. 10 vom Juni 2002

Die Themen:

1.       Reduzieren Sie die Höhe Ihrer SV-Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
2.       Was Selbständige bei Reisen als Betriebsausgabe absetzen können
3.       Weiterverrechnung von Kosten mit 20% USt oder Weitergabe der Originalrechnung
4.       Vor- und Nachteile von KFZ-Kauf und KFZ-Leasing
5.       Ende der Sparbuchanonymität und der steuerfreien Sparbuchschenkung ab 1. Juli 2002

6.       Höhere Verzugszinsen für säumige Firmen ab August 2002
7.       Stundungs- und Ratenansuchen an das Finanzamt derzeit um 6,75% p.a.
8.       Abfertigung neu

 

1.       Reduzieren Sie die Höhe Ihrer SV-Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt (SVA) der gewerblichen Wirtschaft

Die SV-Beiträge für 2002 stellen nur Vorauszahlungen dar. Genauso wie die Einkommensteuer-Vorauszahlungen nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides auf die endgültige Einkommensteuer angerechnet werden, werden die SV-Vorauszahlungen für 2002 auf die endgültigen SV-Beiträge angerechnet. Eine etwaige Nachzahlung an SV-Beiträgen wird Ihnen von der SVA automatisch und ohne Antrag in vier vierteljährlichen Raten vorgeschrieben.


Ich kann für Sie einen Antrag auf Herabsetzung Ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen stellen und ebenso einen Antrag auf Herabsetzung Ihrer vorläufigen SV-Beiträge. Ich benötige dazu von Ihnen nur eine realistische Schätzung Ihrer Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben für 2002 lt. Ihrem Budget. Bei der Erstellung Ihres Budgets bin ich Ihnen gerne behilflich.

2.       Was Selbständige bei Reisen als Betriebsausgabe absetzen können

Eine berufliche Reise liegt vor, wenn Sie sich zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten mehr als 25 km von Ihrer Betriebsstätte entfernen.

Bei einer beruflichen Reise können Sie erstens Tagesdiäten absetzen, und zwar im Inland

€ 26,40 bei einer Reisedauer von mehr als 11 Stunden. Die berufliche Reise muß mindestens 3,25 Stunden dauern, für jede weitere angefangene Stunde können Sie zusätzliche Tagesdiäten von € 2,20 (1/12 von € 26,40) absetzen. Beispiel: Bei einer Reise von 4,25 Stunden betragen die Tagesdiäten 5/12 von € 26,40 = € 11,00. Der Einfachheit halber ist eine Abrechnung mit halben und ganzen Reisetagen denkbar.

Sie können zweitens die Nächtigungskosten absetzen, und zwar die tatsächliche Hotelrechnung über Nächtigung inklusive Frühstück. Alternativ dazu können Sie die pauschalen Nächtigungsdiäten von € 15,00 pro Nacht absetzen, das ist für Sie dann vorteilhaft, wenn die Frühstückspension billiger als € 15,00 ist oder Sie privat bei Freunden übernachten.

Bei Halbpension können Sie nur die halben Tagesdiäten absetzen, bei Vollpension keine Tagesdiäten mehr. Vollpension ist bei einer Geschäftsreise allerdings ungewöhnlich.

Im Fall von Bewirtungskosten auf einer beruflichen Inlandsreise werden die abzugsfähigen Tagesdiäten um € 13,20 pro Mahlzeit gekürzt.

Falls Ihr Auftraggeber alle Reise- und Verpflegungskosten für Sie übernimmt und daher bei Ihnen keine Reisekosten anfallen, können Sie leider keine Tages- oder Nächtigungsdiäten absetzen.

Verbindung von Geschäftsreise mit Erholungsreise

Wenn ein Unternehmer z.B. im Ausland Vertragsverhandlungen führt und die Verhandlungspausen zu privaten Ausflügen nützt, kann der berufliche Anlaß der Reise nicht in Frage gestellt werden. Insofern ist die Verfolgung privater Interessen während einer Geschäftsreise nicht schädlich.

Wird eine Geschäftsreise durch einen Urlaub verlängert, dann:

  • sind die Kosten der auf die Geschäftsreise entfallenden Tage zur Gänze abzugsfähig
  • die Kosten der Urlaubstage zur Gänze nicht abzugsfähig
  • die gemeinsamen Kosten, z.B. Flugkosten, aliquot aufzuteilen.

Wenn Sie auf einer Urlaubsreise eine berufliche Obliegenheit verrichten, so wird deshalb die Urlaubsreise nicht zur Geschäftsreise, abzugsfähig sind nur die auf die berufliche Verrichtung entfallenden Mehrkosten.

Studienreisen, Seminare, Fachkongresse

Diese organisierten Reisen sind nur unter folgenden sehr strengen Voraussetzungen absetzbar:

  • Planung und Durchführung der Reise erfolgen durch eine lehrgangsmäßige Organisation oder sonst in einer Weise, die die weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt.
  • Die Reise muß dem Unternehmer die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die er einigermaßen konkret in seinem Unternehmen verwerten kann.
  • Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des Unternehmers abgestellt sein, daß sie jeglicher Anziehungskraft auf andere Teilnehmer entbehren, z.B. ist eine Toskanareise eines Geschichts- und Geographielehrers leider nicht als Werbungskosten absetzbar.
  • Das berufliche Programm muß durchschnittlich 8 Stunden betragen, nur an Wochenenden und Feiertagen dürfen private Zwecke verfolgt werden.

Unternimmt ein freischaffender Künstler eine Studienreise, um in der künstlerischen Entwicklung voranzukommen, dann lässt sich die ausschließlich berufliche Veranlassung der Reise aus Arbeitsmaterialien in Form von Skizzen oder Zeichnungen etc. ableiten, z.B. Auslandsreise eines Malers oder (Reise-) Schriftstellers. Bloße Anregungen für das künstlerische Schaffen begründen noch keine berufliche Veranlassung. Der Bericht eines Journalisten in einer Tageszeitung über seine Besichtigungsreise macht die Reisekosten noch nicht abzugsfähig.

Nebenkosten einer Reise, z.B. Stadtpläne, teilen das Schicksal der übrigen Reisekosten.

Abschließend ein Auszug der Tages- und Nächtigungsdiäten in €:

Land / Stadt

Tagesdiäten in €

Nächtigungsdiäten in €

Deutschland

35,30

27,90

   Deutschland: Grenzorte

30,70

18,10

Frankreich

32,70

24,00

   Paris und Straßburg

35,80

32,70

Großbritannien

36,80

36,40

   London

41,40

41,40

Italien

35,80

27,90

   Rom und Mailand

40,60

36,40

   Grenzorte

30,70

18,10

Schweiz

36,80

32,70

   Grenzorte

30,70

18,10

Ungarn

26,60

26,60

   Budapest

31,00

26,60

   Grenzorte

26,60

18,10

USA

52,30

42,90

   New York und Washington

65,40

51,00

Die vollständige Liste der Tages- und Nächtigungsdiäten faxe ich Ihnen gerne auf Anfrage.

3.       Weiterverrechnung von Kosten mit 20% USt oder Weitergabe der Originalrechnung

Wenn Sie als Unternehmer Kosten an andere Unternehmer, egal ob Kunden oder Geschäftspartner weiterverrechnen, haben Sie zwei Möglichkeiten.

Möglichkeit A/ Sie verrechnen den Nettobetrag plus 20% Umsatzsteuer weiter.

Beispiel: Ich kaufe einen Kommentar zum EStG um € 440,- inkl. 10% USt, bezahle eine Mietvertragsgebühr für die Kanzleimiete von € 345,- exkl. USt und kaufe eine Vorzimmerlampe um € 96,- inkl. 20% USt. Ich möchte 50% an meine Bürokollegin weiterverrechnen, wie sieht die Rechnung aus?

Ich verrechne wie folgt:

Kommentar zum EStG, 50%-Anteil von netto € 400,-                                       € 200,00

Mietvertragsgebühr für die Kanzleimiete, 50%-Anteil von netto € 345,-            € 172,50

Vorzimmerlampe, 50%-Anteil von netto € 80,-                                                  €   40,00

Zwischensumme                                                                                                € 412,50

Zuzüglich 20% Umsatzsteuer                                                                            €   82,50

Endbetrag                                                                                                           € 495,00

Möglichkeit B/ Sie geben die Originalrechnung weiter.

Beispiel: Ich kaufe eine Lampe um € 360,- im Namen und auf Rechnung meiner Bürokollegin. Da der Rechnungsbetrag mehr als € 150,- ausmacht, lasse ich mir eine Rechnung auf Mag. Doris Rebhandl ausstellen, gebe ihr die Originalrechnung und bekomme von ihr den Rechnungsbetrag.

4.       Vor- und Nachteile von KFZ-Kauf und KFZ-Leasing

Ihnen liegt folgendes KFZ-Leasingangebot vor: Mietvorauszahlung € 4.360,00, Neukaufpreis 

€ 31.395,00, Restwert nach 3 Jahren € 13.590,00, monatliche Leasingrate € 478,00, Leasingbeginn 1. März. Alternativ dazu könnten Sie einen Bankkredit mit 3 Jahren Laufzeit und 6,5% Fixzinssatz aufnehmen. Was ist für Sie günstiger?

Rufen Sie mich an, ich errechne die für Sie günstigere Alternative!

Meine Berechnung ergibt, daß dieses Leasingangebot mit einem Zinssatz von 6,2% p.a. kalkuliert ist und daher in diesem Fall günstiger als ein Bankkredit mit 6,5% p.a. ist.

Und wieviel können Sie von der Leasingrate jährlich als Betriebsausgabe absetzen, wenn Sie den PKW zu 90% beruflich nutzen?

Meine Berechnung ergibt: 12,5% Abschreibung (8 Jahre Nutzungsdauer) von € 31.395,00 = € 3.924,00 + Zinsaufwand € 1.045,00 = € 4.969,00 —10% Privatanteil = € 4.472,00

Leasing führt zu genau gleich hohen Betriebsausgaben wie der Kauf eines PKWs mit einem Bankkredit um 6,2%!

Wenn Sie in einer Leasingwerbung lesen, daß "die Leasingraten als Mietaufwand anerkannt werden und den steuerpflichtigen Gewinn mindern", dann stimmt das leider nicht. Nur ein Teil der Leasingrate mindert nämlich Ihren Gewinn.

Wenn Ihnen gesagt wird, daß Leasing steuerlich einfacher zu behandeln ist als ein Kreditkauf, dann stimmt das leider auch nicht. Ich muß die Leasingrate rechnerisch aufteilen in eine Tilgungs-, Zins- und Abschreibungskomponente, nur die letzten beiden Komponenten abzüglich Ihrem Privatanteil stellen Betriebsausgaben dar.

Wenn Sie einen Fiskal-LKW kaufen oder leasen, verbilligen sich der Kaufpreis, das Tanken und die Reparaturen für Sie, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Bei der KFZ-Versicherung macht das keinen Unterschied, da diese keine Umsatzsteuer enthält.

Fiskal-LKWs sind z.B. Chrysler Voyager, Citroen Evasion, Fiat Ulysse, Mercedes Vito, Renault Espace, Seat Alhambra, VW Sharan. Die komplette Liste finden Sie unter:

http://www.bmf.gv.at/Steuern/Umsatzsteuer/Informationen

Im Fall eines Autounfalls mit Totalschaden und Vollkaskoversicherung erhalten Sie beim Kreditkauf die Versicherungsvergütung und decken damit den Bankkredit ab, beim KFZ-Leasing geht die Versicherungsvergütung direkt an die Leasingfirma. In beiden Fällen fangen Sie mit Ihrer Autofinanzierung wieder bei Null an.

Vergleichbarkeit von Leasingangeboten

Um Leasingangebote vergleichen zu können, sollten Sie unbedingt folgende Punkte klären:

  • Wie hoch ist der Kaufpreis?
  • Ist beim angegebenen Kaufpreis ein Rabatt berücksichtigt?
  • Wird ein Altwagen eingetauscht und der Erlös als Mietvorauszahlung eingerechnet?
  • Auf Basis welcher Grundmietzeit ist das Angebot erstellt?
  • Wie hoch ist der kalkulierte Restwert?
  • Sind alle Angaben inkl. oder exkl. NOVA?
  • Sind alle Angaben inkl. oder exkl. USt?
  • Ist die Mietvertragsgebühr inkludiert?
  • Handelt es sich um Depot-Leasing oder Restwert-Leasing mit Mietvorauszahlung?
  • Ist in der Mietrate die Versicherungsprämie inkludiert?

Eigen- oder Fremdfinanzierung?

Sie könnten den PKW mit einem Bankkredit finanzieren und Ihr Eigenkapital festverzinslich anlegen. Ein Bankkredit von 6,5% p.a. kostet Sie bei einem KFZ-Privatanteil von 10% und 41% Spitzen-Einkommensteuersatz 4,26% p.a. Wenn Sie mehr als 5,68% Zinsen vor 25% Kapitalertragsteuerabzug erzielen, macht eine Fremdfinanzierung des KFZ-Kaufs für Sie Sinn.

Fristenkongruente Finanzierung

In der Betriebswirtschaftslehre werden Gewinn- und Liquiditätsstreben als wichtige Ziele erwerbswirtschaftlicher Unternehmen genannt. Die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit bedeutet, die fälligen Schulden jederzeit und ohne Störung des Betriebsablaufs bezahlen zu können. Die Sicherung der Zahlungsfähigkeit ist auf Dauer nur durch eine fristenkongruente Finanzierung möglich. Darunter versteht man die Wahl einer Kreditlaufzeit, die mit der Nutzungsdauer des finanzierten Anlagengegenstands übereinstimmt, z.B. wenn Sie einen zwei Jahre alten PKW kaufen und damit rechnen, diesen weitere 6 Jahre betrieblich zu nutzen, sollten Sie einen allfälligen Kredit mit einer Laufzeit von 6 Jahren nehmen. Eine kürzere Kreditlaufzeit kann im Fall eines Gewinnrückgangs zu Liquiditätsproblemen führen.

Luxustangente bei PKW

Der Teil der Anschaffungskosten von PKWs, der über € 34.000,- (ATS 467.850,-) liegt, muß aus den Betriebsausgaben Abschreibung, Zinsaufwand und Kaskoversicherung ausgeschieden werden. Die Treibstoffkosten müssen nicht gekürzt werden.

Bei Gebrauchtwagen sind aber nicht die tatsächlichen, sondern die historischen Anschaffungskosten anläßlich der Erstzulassung maßgeblich; lassen sich diese nicht feststellen, dann gilt der seinerzeitige Listenpreis. Eine aliquote Kürzung ist daher vorzunehmen, wenn die historischen Anschaffungskosten über € 34.000,- lagen!

Nur bei Gebrauchtwagen, die mehr als 5 Jahre nach ihrer Erstzulassung angeschafft werden, sind die tatsächlichen Anschaffungskosten des Gebrauchtwagens maßgeblich. Einen 61 Monate alten Mercedes z.B. um € 33.900,- (Neupreis € 70.000,-) könnten Sie also kaufen und ohne Kürzung der Betriebsausgaben um eine Luxustangente absetzen!

5.       Ende der Sparbuchanonymität und der steuerfreien Sparbuchschenkung ab 1. Juli 2002

Ab 1. Juli 2002

  • können Sie nur noch von "identifizierten" Sparbüchern abheben,
  • sind Banken bei Behebungen von anonymen Sparbüchern mit Guthaben ab
    € 15.000,00 verpflichtet, der zentralen Geldwäschebehörde im Innenministerium (EDOK) Meldung zu erstatten. Die Auszahlung des Guthabens verzögert sich dadurch um mindestens 7 Kalendertage.
  • müssen Sie sich bei Behebung eines Betrages ab € 15.000,00 ausweisen.
  • dürfen auch überweisungen aus Wertpapierdepots nur noch auf "identifizierte" Sparbücher erfolgen.
  • ist die Schenkung von Sparbüchern steuerpflichtig.

6.       Höhere Verzugszinsen für säumige Firmen ab August

Die gesetzlichen Verzugszinsen werden im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen von derzeit 5% auf 10,75% angehoben. Das hat der Ministerrat beschlossen. Damit soll die österreichische Gesetzeslage an die für Zahlungsverzug gültige EU-Richtlinie angepaßt werden, die bis spätestens 8. August 2002 in nationales Recht umgesetzt werden muß.

7.       Stundungs- und Ratensuchen an das Finanzamt derzeit um 6,75% p.a.

Sollten Sie eine Einkommensteuernachzahlung einmal nicht zum Fälligkeitstag lt. Buchungs-mitteilung des Finanzamts zahlen können, rufen Sie mich bitte an, ich verfasse für Sie rechtzeitig ein Stundungs- oder Ratenansuchen an das Finanzamt. Bei einem Stundungsansuchen zahlen Sie den gesamten Rückstand später, bei einem Ratenansuchen in Raten.

Wenn wir das Ratenansuchen erst nach dem Fälligkeitstag stellen, müssen Sie damit rechnen, daß Ihnen das Finanzamt einen Säumniszuschlag vorschreibt.

8.       Abfertigung neu

Das "Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz" ist gestern vom Nationalrat beschlossen worden. Es tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft und ist auf Dienstverhältnisse anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2002 abgeschlossen werden. Am 1. Jänner 2003 bereits bestehende Dienstverhältnisse werden grundsätzlich nicht berührt. Eine Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, die einen übertritt ab 2003 in das neue System vorsieht, ist jedoch zulässig.

In der nächsten Ausgabe der TAXNEWS werde ich die neuen Regelungen detailliert zusammenfassen.