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Endgültige Steuerersparnis durch Gewinnverschiebung
Da der Einkommensteuertarif progressiv ist, sollten Sie durch Gewinnverschiebung Gewinnsprünge in zwei aufeinanderfolgenden Jahren vermeiden, dadurch können Sie folgende Beträge an Einkommensteuer sparen:

Die wichtigsten drei Sprungstellen des Einkommensteuertarifs (gültig seit 2009) sind:
11.000 € Spitzensteuersatz springt von 0% auf 36,5%
25.000 € Spitzensteuersatz springt von 36,5% auf 43,2%
60.000 € Spitzensteuersatz springt von 43,2% auf 50%
Sie sollten also vermeiden, daß Ihr Gewinn in einem Jahr unter einer dieser Sprungstellen liegt und in nächstem Jahr darüber. Beim Jahreswechsel 2008/09 ist die steuerliche Situation etwas komplizierter, da es ab 1.1.2009 zu neuen reduzierten Steuersätzen kommt.
Wenn Sie rechtzeitig erkennen, daß Sie durch Gewinnverschiebung Einkommensteuer sparen können, könnten Sie zwei Maßnahmen setzen:
Voraussetzung: Sie ermitteln Ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
1. Ersuchen Sie Ihre Kunden, noch im Dezember oder erst im Jänner Ihr Honorar zu bezahlen.
2. Bezahlen Sie Ihre Lieferanten noch im Dezember oder erst im Jänner.
Wenn Sie bilanzieren, könnten Sie vorhandene Bilanzierungsspielräume zu Ihren Gunsten ausnutzen.
Die folgende Graphik veranschaulicht die Spitzensteuersätze 2005 (dünne Linie) und 2009 (dicke Linie):

Details zur Steuerreform 2009, zur Umänderung des Freibetrags für investierte Gewinne ab 2010 in einen Gewinnfreibetrag, finden Sie auf meiner Homepage unter folgendem Link:
Ich unterstütze Sie bei allen diesen Berechnungen gerne.