Steht Ihnen die Erstellung Ihres nächsten Jahresabschlusses bzw. Ihrer nächsten Bilanz bevor? Arbeiten Sie dazu mit jemandem zusammen, der die Anforderungen eines GmbH-Geschäftsführers an die steuerlichen Rahmenbedingungen bestens kennt?

 

Ich betreue bereits zahlreiche GmbHs, viele davon aufgrund der freundlichen Weiterempfehlung durch meine Klienten. Ich biete Ihnen Steuerberatung mit Schwerpunkt auf

 

 

Gerne lade ich Sie zu einem unverbindlichen Informationsgespräch ein. Für Ihren persönlichen Termin rufen Sie mich einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail an hannes.meller@meller.co.at.

 

 

Steueroptimierung der GmbH-Gesellschafter

 

Die Gesamtsteuerbelastung (KÖST + KEST) beträgt ab 2005 43,75%,
die Auszahlung an die GmbH-Gesellschafter beträgt nunmehr 56,25%.

 

Wirtschaftsjahre ab 2005

Jahresgewinn GmbH

100.000

 - Körperschaftsteuer (KÖST)

-25.000

Ausschüttungsfähiger Gewinn

75.000

 - 25% Kapitalertragsteuer (KEST)

-18.750

Gewinnausschüttung nach KEST

56.250

Gesamtsteuerbelastung

43,75%

Auszahlung

56,25%

 

Der höchste Einkommensteuersatz beträgt 50%,
50% Einkommensteuer (ESt) fällt für Einkommensteile über € 51.000,- an, ab 2009 voraussichtlich für Einkommensteile über € 60.000,-.

 

Bei der Steueroptimierung ist es jedoch nicht erforderlich, genau auf ein Jahreseinkommen von € 51.000,- zu kommen. Bereits ab € 25.000,- Jahreseinkommen beträgt der Grenz-steuersatz 43,6%, er wird bis zu einem Jahreseinkommen von € 51.000 angewendet.

Der Unterschied zwischen 43,6% ESt und 43,75% KÖST + KEST ist so gering, daß
€ 5.000,00 Einkommensdifferenz (Differenz zwischen € 46.000,- und € 51.000,-

Jahreseinkommen) x 0,15% nur

€        7,50 Einkommensteuerdifferenz ergibt.

 

 

Reduzieren sich die SV-Beiträge bei einer Senkung des Einkommens auf € 46.000,-?

Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2008 beträgt jährlich € 55.020,- .

Davon fallen 2008 15,75% Pensionsversicherungsbeiträge und 7,65% Krankenversicherungsbeiträge an, in Summe 23,4%. Inkl. Selbständigenvorsorge betragen die SV-Beiträge 24,93%.

 

Wenn die SV-Beiträge 2008 vorläufig bereits von der Höchst-Beitragsgrundlage vorgeschrieben werden, dann betragen die SV-Beiträge € 13.716,49.

Bei der endgültigen Beitragsbemessung werden die SV-Beiträge dem Gewinn hinzugerechnet. Wenn das Jahreseinkommen 2008 des GmbH-Gesellschafters auf unter

€ 41.303,- reduziert wird, dann sinkt die SV-Belastung des Gesellschafters.

 

Aus der folgenden Tabelle können Sie das Monats-Nettoeinkommen ablesen:

 

Jahres-

Einkommen-

Durchschnitts-

Jahres-Netto-

Monats-Netto

Einkommen

steuer

steuersatz

einkommen

einkommen

%

29.000

7.494

25,80%

21.506

1.792

34.000

9.674

28,50%

24.326

2.027

 

Die vollständige Überleitung vom Jahreseinkommen zum Monatsnettoeinkommen für Einkommen von € 11.000,- bis € 52.000,- in Schritten von € 1.000 finden Sie auf meiner Homepage unter Thema 2 unter:

 

taxnews-19-200409-Steuerreform-2005-Steuersatz-Einkommensteuertarif-2004-Grafik-Einkommensteuertarif-2005-Grafik-kalte-Progression-Berechnung

 

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft könnte allerdings in Zukunft auch Gewinnausschüttungen in die SV-Beitragsgrundlage einbeziehen, die gesetzliche Berechtigung dazu liegt bereits vor, es scheitert derzeit an der Datenbeschaffung und an der Umsetzung.

 

Ein Vorteil einer Reduktion des Jahreseinkommen des Gesellschafters ist eine Reduktion der Lohnnebenkosten, die auf die Geschäftsführerhonorare anfallen.

An Lohnnebenkosten fallen an:

 

4,5%

Dienstgeberbeitrag

3,0%

Kommunalsteuer

7,5%

Summe für Ziviltechniker-GmbHs

0,4%

Dienstgeberzuschlag (0,4% in Wien, 0,42% in NÖ)

7,9%

Summe

 

Ein Nachteil einer Reduktion des Jahreseinkommen des Gesellschafters ist die niedrigere monatliche Auszahlung an den Gesellschafter,

die Gewinnausschüttung kann erst nach der Bilanzerstellung erfolgen.