Steht Ihnen die Erstellung Ihres nächsten Jahresabschlusses bzw. Ihrer nächsten Bilanz bevor? Arbeiten Sie dazu mit jemandem zusammen, der die Anforderungen eines GmbH-Geschäftsführers an die steuerlichen Rahmenbedingungen bestens kennt?
Ich betreue bereits zahlreiche GmbHs, viele davon aufgrund der freundlichen Weiterempfehlung durch meine Klienten. Ich biete Ihnen Steuerberatung mit Schwerpunkt auf
Gerne lade ich Sie zu einem unverbindlichen Informationsgespräch ein. Für Ihren persönlichen Termin rufen Sie mich einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail an hannes.meller@meller.co.at.
Steueroptimierung 2005 GmbH-Gesellschafter
Die
Gesamtsteuerbelastung (KÖST + KEST) beträgt ab 2005 43,75%,
die Auszahlung an die GmbH-Gesellschafter beträgt nunmehr 56,25%.
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KÖST-Reduktion: |
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Wirtschaftsjahre bis 2004 |
Wirtschaftsjahre ab 2005 |
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Jahresgewinn GmbH |
100.000 € |
100.000 € |
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- Körperschaftsteuer (KÖST) |
-34.000 € |
-25.000 € |
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Ausschüttungsfähiger Gewinn |
66.000 € |
75.000 € |
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- 25% Kapitalertragsteuer (KEST) |
-16.500 € |
-18.750 € |
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Gewinnausschüttung nach KEST |
49.500 € |
56.250 € |
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Gesamtsteuerbelastung |
50,5% |
43,75% |
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Auszahlung |
49,5% |
56,25% |
Der höchste Einkommensteuersatz beträgt nach der Steuerreform 2005 unverändert 50%, 50% Einkommensteuer (ESt) fällt für Einkommensteile über € 51.000,- an.
Bei
der Steueroptimierung ist es jedoch nicht erforderlich, genau auf ein
Jahreseinkommen von € 51.000,- zu kommen. Bereits ab € 25.000,- Jahreseinkommen
beträgt der Grenz-steuersatz ab 2005 43,6%, er wird bis zu einem
Jahreseinkommen von € 51.000 angewendet.
Der
Unterschied zwischen 43,6% ESt und 43,75% KÖST + KEST ist so gering, daß
€ 5.000,00 Einkommensdifferenz (Differenz zwischen € 46.000,- und € 51.000,-
Jahreseinkommen) x 0,15% nur
€ 7,50 Einkommensteuerdifferenz ergibt.
Reduzieren sich die SV-Beiträge 2005 bei einer Senkung des Einkommens auf € 46.000,-?
Die SV-Höchstbeitragsgrundlage 2005 beträgt jährlich € 50.820,- .
Davon fallen 2005 15% Pensionsversicherungsbeiträge und 9,1% Krankenversicherungs-beiträge an, in Summe 24,1%.
Wenn die SV-Beiträge 2005 vorläufig bereits von der Höchst-Beitragsgrundlage vorgeschrieben werden, dann betragen die SV-Beiträge € 12.247,62.
Bei der endgültigen Beitragsbemessung werden die SV-Beiträge dem Gewinn hinzugerechnet. Wenn das Jahreseinkommen 2005 des GmbH-Gesellschafters auf unter
€ 38.572,- reduziert wird, dann sinkt die SV-Belastung des Gesellschafters.
Aus der folgenden Tabelle können Sie das Monats-Nettoeinkommen ablesen:
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Jahres- |
Einkommen- |
Durchschnitts- |
Jahres-Netto- |
Monats-Netto |
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Einkommen |
steuer |
steuersatz |
einkommen |
einkommen |
|
€ |
€ |
% |
€ |
€ |
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29.000 |
7.494 |
25,80% |
21.506 |
1.792 |
|
34.000 |
9.674 |
28,50% |
24.326 |
2.027 |
Die vollständige Überleitung vom Jahreseinkommen zum Monatsnettoeinkommen für Einkommen von € 11.000,- bis € 52.000,- in Schritten von € 1.000 finden Sie auf meiner Homepage unter Thema 2 unter:
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft könnte allerdings in Zukunft auch Gewinnausschüttungen in die SV-Beitragsgrundlage einbeziehen, die gesetzliche Berechtigung dazu liegt bereits vor, es scheitert derzeit an der Datenbeschaffung und an der Umsetzung.
Ein Vorteil einer Reduktion des Jahreseinkommen des Gesellschafters ist eine Reduktion der Lohnnebenkosten, die auf die Geschäftsführerhonorare anfallen.
An Lohnnebenkosten fallen an:
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4,5% |
Dienstgeberbeitrag |
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3,0% |
Kommunalsteuer |
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7,5% |
Summe für Ziviltechniker-GmbHs |
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0,4% |
Dienstgeberzuschlag (0,4% in Wien, 0,42% in NÖ) |
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7,9% |
Summe |
Ein Nachteil einer Reduktion des Jahreseinkommen des Gesellschafters ist die niedrigere monatliche Auszahlung an den Gesellschafter,
die Gewinnausschüttung kann erst nach der Bilanzerstellung erfolgen.